Als Rechtsreferendariat wird in Deutschland der 2 Jahre dauernde Abschnitt der Juristenausbildung bezeichnet, in der die Auszubildenden zwischen dem ersten und dem zweiten Staatsexamen in den meisten Bundesländern die Dienstbezeichnung „Rechtsreferendar“ tragen. Der Rechtsreferendar hat mit dem 1. Staatsexamen sein Jurastudium an der Universität abgeschlossen und ist Jurist mit der Berechtigung zum Erwerb des Doktortitels. Üblicherweise wird die Bezeichnung "Referendar" oder "Rechtsreferendar" nach bestandenem 1. Staatsexamen auch als Titel verliehen, der nicht an die Durchführung eines Referendariats gebunden ist. Viele Universitäten verleihen nach dem 1. Staatsexamen zusätzlich den akademischen Grad "Diplom-Jurist", der beispielsweise für eine Tätigkeit als angestellter Unternehmensjurist ausreichend ist.
Insbesondere für die Tätigkeit als Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt oder Beamter im höheren Dienst ist jedoch die Ableistung der Referendarszeit und das Bestehen des zweiten juristischen Staatsexamens Voraussetzung. Der Jurist mit bestandenem 2. Staatsexamen führt auch den berufsneutralen Titel "Rechtsassessor" (Volljurist).
Das Referendariat gliedert sich in Stationen, in denen der Rechtsreferendar jeweils für einige Monate in verschiedenen Rechtsgebieten praktisch ausgebildet wird. Dazu wird der Referendar einem Landgericht zugewiesen (in Berlin dem Kammergericht), von dem aus er den jeweiligen Einzelausbildern zugewiesen wird. So kann ein Referendar z. B. Stationen bei einem Zivilgericht, bei der Staatsanwaltschaft, in der Gemeindeverwaltung und bei einem Rechtsanwalt absolvieren. Begleitend dazu finden beim Landgericht Arbeitsgemeinschaften statt, in denen z. B. das Verfassen von Klausuren und Halten von Aktenvorträgen geübt wird. Das Rechtsreferendariat endet mit der Ablegung des 2. juristischen Staatsexamens.
Den Rechtsreferendaren dürfen gemäß §§ 10, 142 Abs. 3 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) bestimmte Aufgaben zur Erledigung unter Aufsicht eines Richters oder Staatsanwaltes übertragen werden (beispielsweise die staatsanwaltliche Sitzungsvertretung in der Hauptverhandlung in Strafsachen). Ebenso kann der einem Rechtsanwalt zugewiesene Rechtsreferendar für diesen mit einer Untervollmacht erstinstanzliche Gerichtstermine wahrnehmen.
In anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union existieren ähnliche Ausbildungsprogramme. Anders als in Deutschland werden in vielen dieser Staaten die jungen Juristen gezielt auf einen bestimmten Bereich juristischer Tätigkeit vorbereitet. In Frankreich beispielsweise durchlaufen zukünftige Rechtsanwälte eine andere Ausbildungszeit als zukünftige Richter. Ein französischer Anwalts-Rechtsreferendar trägt den Titel „avocat stagiaire“.
In Deutschland wird immer wieder darüber nachgedacht, ebenfalls die bisherige sogenannte Einheitsausbildung zugunsten einer Spartenausbildung aufzugeben. Diese Forderung wird besonders vom Deutschen Anwaltverein erhoben, allerdings haben sich auch Vertreter anderer Berufsgruppen wie der Richterschaft und der Landespolitik dem Wunsch nach einer Reform des Referendariats angeschlossen.
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Rechtsreferendariat".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world