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Eine Rechtsperson oder Rechtssubjekt ist in Deutschland eine Person, die rechtsfähig ist, also Träger von Rechten und Adressat von Pflichten sein kann. Sie ist entweder eine natürliche Person oder eine juristische Person. Nicht jede Rechtsform ist notwendigerweise auch eine eigene Rechtsperson. So kann die BGB-Gesellschaft nicht als solche, sondern nur als Gruppe ihrer Mitglieder Verträge abschließen.

Siehe auch: Recht

Allgemeine Zivilrechtslehre | Öffentliches Recht

 

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