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Rechtsobjekte sind diejenigen Güter, an denen subjektive Rechte erworben werden können. Das Rechtsobjekt ist damit nicht wie das Rechtssubjekt selber Träger von Rechten und Pflichten. An ihm bestehen Rechte. Als Rechtsobjekte kommen neben körperlichen Gütern (Waren wie z. B. ein Pkw) auch immaterielle Güter (Lizenzen, Urheberrechte, Patente) an sich in Frage.

Juristische Methodenlehre

 

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