Die Rechtsgeschichte widmet sich der Erforschung und systematischen Erfassung der Rechtsordnungen der verschiedenen Länder und Zeiten.
Im Mittelpunkt rechtsgeschichtlicher Betrachtungen steht traditionell das Römische Recht, da es auf Grund seiner Rezeption in den späteren europäischen (und indirekt auch außereuropäischen) Rechtsordnungen bis heute fortwirkt. Daneben sind aber auch andere antike Rechte (babylonisches, ägyptisches, griechisches Recht) und die regional sehr zersplitterten mittelalterlichen Rechte Gegenstand der Forschung. Von besonderem Interesse ist hier das englische Common Law, das wegen seiner immer noch aktuellen Bedeutung für die Länder des angelsächsischen Rechtskreises aber in Deutschland nicht als Gegenstand rechtsgeschichtlicher, sondern eher rechtsvergleichender Forschung gilt.
In der kontinentalen europäischen Rechtsgeschichte lassen sich folgende Epochen unterscheiden:
Antike
Griechisches Recht
Mittelalterliches deutsches Recht
Das Recht des deutschen
Mittelalters wird geprägt durch die Gesetzgebung in den sog.
Landfrieden, sowie durch
Gewohnheitsrecht, das uns insbesondere durch private Rechtsaufzeichnungen überliefert ist. Das bedeutendste
Rechtsbuch der Epoche war der
Sachsenspiegel. Wichtig war auch der
Schwabenspiegel. Eine Sonderform der mittelalterlichen Rechtskodifikation ist das
Stadtrecht.
Mit der sog. Rezeption wurde in ganz Europa, seit dem
15. Jahrhundert verstärkt auch in Deutschland das römische Recht angewandt, wie es schon seit Jahrhunderten an den italienischen Universitäten gelehrt wurde. Neben dem Unterricht an den neu gegründeten deutschen Universitäten vermittelten Rechtsbücher das neue, sog. "gemeine" (= allgemeine, in ganz Europa geltende) Recht. Das erste Rechtsbuch dieser Art war der
Klagspiegel.
Bereits im
16. Jahrhundert entwickelte sich eine Wissenschaft des gemeinen Rechts. Vor allem aber neue, dem römischen Recht angepasste Stadt- und Landrechte (sog. Stadt- und Landrechtsreformationen) brachten die Rechtsentwicklung voran.
Siehe auch: Rezeption des römischen Rechts, Klagspiegel, Reichskammergericht, Historische Rechtsschule, Pandektenwissenschaft, usus modernus
Zeit der Kodifikationen
(österreichisches) ABGB
Aufgabe des
Reichsgerichts war es nach 1900, das neugeschaffene BGB mit Leben zu erfüllen.
Neueste Deutsche Geschichte
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Jurisprudenz und Justiz im Dritten Reich
Nachkriegsdeutschland
Literatur
- Hans Hattenhauer: Europäische Rechtsgeschichte, 4. Aufl., Heidelberg 2004. ISBN 3-8114-8404-4
- Römisches Recht / Römische Rechtsgeschichte
- Friedrich Carl von Savigny: Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter. 1834.
- Max Kaser, Rolf Knütel : Römisches Privatrecht. 17. Auflage. München 2003.
- Wolfgang Kunkel / Martin Schermaier : "Römische Rechtsgeschichte", 13. Auflage, Köln - Wien 2001.
- Heinrich Honsell: Römisches Recht, 5. Auflage, Zürich 2001.
- Alfred Söllner: Einführung in die römische Rechtsgeschichte, 5. Aufl., München 1996. ISBN 3-406-34269-8
- Deutsche Rechtsgeschichte
- Heinrich Mitteis, Heinz Lieberich: Deutsche Rechtsgeschichte, 19. Auflage, München 1992
- Ulrich Eisenhardt: Deutsche Rechtsgeschichte, 4. Aufl., München 2004. ISBN 3-406-51996-2
- Privatrechtsgeschichte der Neuzeit
- Strafrechtsgeschichte
- Verfassungsgeschichte
- Werner Frotscher, Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte, 5. Aufl., München 2005. ISBN 3406534112
- Allgemeine Einführung
- Uwe Wesel: Die Geschichte des Rechts - Von den Frühformen bis zur Gegenwart, 2. Auflage 2001 ISBN 3-406-47543-4
- Stephan Meder: Rechtsgeschichte - Eine Einführung, ISBN 3-8252-2299-3
- Mathias Schmoeckel: Auf der Suche nach der verlorenen Ordnung. 2000 Jahre Recht in Europa -- ein Überblick. Köln: Böhlau 2005 (WBG-Nummer 18529-3).
- Handbücher/Wörterbücher
Weblinks
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