article

Ein Rechtsbehelf ist jede (auch formlose) rechtlich anerkannte Möglichkeit, gegen eine Entscheidung mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung vorzugehen. Ein Rechtsbehelf mit Suspensiveffekt und Devolutiveffekt wird als Rechtsmittel bezeichnet. Ein in den meisten Verfahrensordnungen geregelter Rechtsbehelf ist z. B. die Beschwerde.

Formlose Rechtsbehelfe (beispielsweise Dienstaufsichtsbeschwerden) sind — Juristenspott zufolge — "formlos, fristlos, fruchtlos". Andere typische formlose Rechtsbehelfe sind die Gegenvorstellung und aber auch die Beschwerde, die allerdings auch in manchen Verfahren als förmlicher Rechtsbehelf existiert und nicht verwechselt werden sollte.

Verwaltungsrecht


Verwaltungsrechtliche Entscheidungen müssen in der Regel mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden, mit der über die Anfechtungsmöglichkeiten aufgeklärt wird. Ist die Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft oder fehlt sie ganz, so bewirkt dies, dass die Frist, innerhalb der die Entscheidung angefochten werden kann, nicht zu laufen beginnt, an ihre Stelle tritt eine einjährige Ausschlussfrist. Ist in der Entscheidung darauf hingewiesen worden, dass kein Rechtsbehelf möglich ist, so gibt es keine Frist, und der Rechtsbehelf kann unbegrenzt eingelegt werden.

Siehe auch


Allgemeines Verwaltungsrecht | Prozessrecht

Opravné prostředky

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Rechtsbehelf".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld