Ein Rechtsbehelf ist jede (auch formlose) rechtlich anerkannte Möglichkeit, gegen eine Entscheidung mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung vorzugehen. Ein Rechtsbehelf mit Suspensiveffekt und Devolutiveffekt wird als Rechtsmittel bezeichnet. Ein in den meisten Verfahrensordnungen geregelter Rechtsbehelf ist z. B. die Beschwerde.
Formlose Rechtsbehelfe (beispielsweise Dienstaufsichtsbeschwerden) sind — Juristenspott zufolge — "formlos, fristlos, fruchtlos". Andere typische formlose Rechtsbehelfe sind die Gegenvorstellung und aber auch die Beschwerde, die allerdings auch in manchen Verfahren als förmlicher Rechtsbehelf existiert und nicht verwechselt werden sollte.
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