Die Rechtsanwaltsliste (auch vereinfacht Anwaltsliste genannt) ist ein Verzeichnis der bei einem Gericht zugelassenen Rechtsanwälte.
Jeder Rechtsanwalt wird in Deutschland bei genau einem Gericht zugelassen (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung). Jedes ordentliche Gericht (Amts-, Land-, Oberlandes-, Kammergericht und der Bundesgerichtshof) führt eine Liste der bei ihm zugelassenen Rechtsanwälte. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 31 Bundesrechtsanwaltsordnung.
Der Rechtsanwalt wird in die Liste eingetragen, sobald er
Die Eintragung in die Rechtsanwaltsliste ist für den Rechtsanwalt konstitutiv. Erst mit der Eintragung ist es ihm erlaubt die Anwaltstätigkeit auszuüben (§ 32 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung). In der Ausübung seiner Tätigkeit ist er nicht auf das Gericht beschränkt bei dem er zugelassen, mithin in dessen Liste er geführt wird.
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Rechtsanwaltsliste".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world