Im positiven Sinne ist Rechtfertigung das Bemühen, eine umstrittene Handlung einsichtig zu begründen.
In der Rechtswissenschaft führen Rechtfertigungsgründe (etwa Notwehr) zum Ausschluss der Rechtswidrigkeit als Grundlage für eine Strafbarkeit oder zivilrechtliche Haftung.
In der Theologie bezeichnet das Wort einen Begriff der Gnadenlehre, s. Rechtfertigung (Theologie).
Im negativen Sinne ist Rechtfertigung der Versuch bestimmten Interessen einen Alleinvertretungsanspruch zu verschaffen. So dienen Wirtschaftstheorien oft dazu, die gesellschaftliche Herrschaftsordnung zu begründen und als alternativlos darzustellen (Siehe: Sozialismus, Neoliberalismus).
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"Rechtfertigung".
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