Das Rechnungswesen (ReWe) – im wörtlichen Sinne Rechnungslegung – als Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre dient der systematischen Erfassung, Überwachung und informatorischen Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme.
Zum einen werden Geld- und Güterströme in einem Unternehmen dokumentiert, um gegenüber Außenstehenden Rechenschaft (externes Rechnungswesen) ablegen zu können, zum Beispiel gegenüber dem Finanzamt, den Banken oder auch Kostenträgern im Gesundheitswesen. Zum anderen soll das Rechnungswesen dem Unternehmer aber auch die Daten liefern, die zur Steuerung und Planung der Unternehmung notwendig sind (internes Rechnungswesen).
Bereiche des Rechnungswesens
Das Rechnungswesen untergliedert sich in vier Teilbereiche.
Externes Rechnungswesen
Das externe Rechnungswesen bildet im Gegensatz zum internen Rechnungswesen die finanzielle Situation des Unternehmens nach außen ab
Finanzbuchhaltung. Dargestellt wird die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens, gegliedert in
Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung. Rechtliche Grundlage ist das
HGB.
Internes Rechnungswesen
Das interne Rechnungswesen (engl.
Management Accounting) beschäftigt sich im Gegensatz zum externen Rechnungswesen insbesondere mit der
Planung,
Kontrolle und Koordination bewerteter Unternehmensprozesse im Hinblick auf die Maximierung des Unternehmenserfolgs. Die so ermittelten Informationen sollen der objektiven Fundierung von Entscheidungen des Managements dienen. Dazu werden die Quellen des Erfolgs eines Unternehmens, insbesondere mit Hilfe des Instrumentariums der
Kosten- und Leistungsrechnung und der
Investitionsrechnung, analysiert und oftmals zu einem umfassenden
Controllingkonzept ausgebaut.
Das interne Rechnungswesen ist prinzipiell nicht an die handels- und steuerrechtlichen Auflagen und Publizitätspflichten des externen Rechnungswesen gebunden, kann von daher auch mit abweichenden und zusätzlichen Bewertungsansätzen arbeiten. Neben möglichen unterschiedlichen Bewertungansätze für Faktorpreise, sind zusätzliche bzw. abweichende Kosten unter dem Begriff kalkulatorische Kosten einzuordnen. Kalkulatorische Kosten können sein Zins (inkl. Risiko), Unternehmerlohn, Abschreibung, Miete, etc.
Ferner ist die Betrachtung im Gegensatz zum externen Rechnungswesen überwiegend zukunftsorientiert, d. h. sie operiert mit Standard- und Planwerten. In der Regel werden auch die Komponenten des Gesamterfolgs auf Ebene der einzelnen Produkte und Dienstleistungen ermittelt und analysiert.
Betriebswirtschaftliche Statistik und Vergleichsrechnung
- Betriebswirtschaftliche Statistik
- Einzelbetrieblicher Vergleich
- Zwischenbetrieblicher Vergleich
Planungsrechnung
Rechtliche Grundlagen
Deutschland
Wichtigste rechtliche Grundlagen zum Rechnungswesen in
Deutschland sind einerseits das
Handelsgesetzbuch (
§§ 238 ff HGB), andererseits das
Steuerrecht, hierbei besonders die
Abgabenordnung (AO). Aber auch die Empfehlungen des
Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee sind unter Umständen von Bedeutung.
Schweiz
In der Schweiz muss die Rechnungslegung mindestens nach
OR erfolgen. Um eine grössere Transparenz für die Anleger zu erhalten, wurden die
Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER oder
Swiss GAAP FER nicht zu verwechseln mit IFRS) als Mindeststandard eingeführt, nach dem Unternehmen ihre Bilanzen und Erfolgsrechnungen aufbauen und gliedern. Speziell in der Schweiz ist auch die Problematik der
Stillen Reserven zu beachten.
Allgemein
Weitere Grundlagen sind die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), die
International Accounting Standards (IAS), der
International Financial Reporting Standards (IFRS) und die
United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP).
Siehe auch
Finanzen,
Betriebswirtschaftslehre,
Finanzbuchhaltung,
Jahresabschluss,
Wirtschaftsprüfer,
Bilanz,
Erfolgsrechnung
Weblinks
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