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Rechnungslegung bezeichnet die Dokumentation der betrieblichen Vorgänge für externe Zwecke, besonders für Handelsbilanz und Steuerbilanz, aber auch für die interne Kostenrechnung.

Die Daten, welche für die Rechnungslegung benötigt werden, stellt das Rechnungswesen zur Verfügung.

Inhalt und Umfang der Rechnungslegung sind rechtlich geregelt und sind von der jeweiligen Rechtsform des Unternehmens abhängig. Ziel der Rechnungslegung ist es, Informationen für die Kapitalanlageentscheidung zu liefern. Außerdem soll die Rechnungslegung die Kontrolle der Bankleitung durch die Kapitalgeber ermöglichen.

Die rechtlichen Grundlagen sind im Handelsgesetzbuch zu finden. Neben diesen Vorschriften bestehen spezifische Rechnungslegungsvorschriften für einzelne Rechtsformen, z. B. Aktiengesellschaften, und bestimmte Branchen, wie Banken und Versicherungen.

Rechnungslegungsvorschriften für Kreditinstitute

Besondere Bilanzierungsvorschriften gelten für Banken: §§340-340o HGB sowie RechKredV (aus §330 HGB), die Vorschriften zur Jahresabschlussgliederung und Inhalt bzgl. Bilanz, GuV und Anhang enthalten. §§ 26-29 enthalten darüber hinaus Vorschriften zum Zeitraum für die Aufstellung des Jahresabschlusses.

Rechnungswesen

 

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