article

Razzia (von arabisch gaziya, Kriegszug) ist die Bezeichnung für eine überraschende, großangelegte Durchsuchungsaktion der Polizei.
Ursprünglich bezeichneten arabische Nomadenstämme ihr Vordringen in das Byzantinische Reich bis in die Sahara um 630 als Razzia.

In erster Linie dient die Razzia der Identitätsfeststellung von Personen, dann auch der Durchsuchung von Personen, Sachen und Räumlichkeiten bzw. der Sicherstellung von illegalen Gegenständen und Beweismitteln.

Zweck einer Razzia kann einerseits die Gefahrenabwehr (Prävention) oder andererseits die Strafverfolgung (Repression) sein.

Deutschland


Der Aspekt der Razzia ist in den Landesgesetzen geregelt oder stützt sich auf die Befugnisgeneralklausel des Polizeirechts. Der strafrechtliche Aspekt ist Bundeskompetenz, aber nicht eigens geregelt. Er kann auf §§ 163b, 163c, 127, 102, 103 StPO gestützt werden. Es bedarf dann eines Anfangsverdachts nach § 152 Abs. 2 StPO.

Einer Razzia kann von der Staatsanwaltschaft mittels Verfügung oder direkt von den Polizeibehörden angeordnet werden.

Mehrfach haben in der Geschichte der Bundesrepublik Durchsuchungsaktionen in Redaktionsräumen großes Aufsehen erregt. Sie wurden von Seiten des Staates wegen Verdachts auf Landesverrat oder dem unberechtigtem Besitz von Informationsmaterial gerechtfertigt, während die Öffentlichkeit eine Verletzung der Pressefreiheit befürchtete, insbesondere dann, wenn ein kritischer Artikel der Aktion vorausging. Bekannte Razzien dieser Art wurden bei der Spiegel-Affäre und kürzlich unter der mutmaßlichen Veranlassung von Otto Schily unternommen.

Polizei- und Ordnungsrecht | Strafverfahrensrecht | Polizeieinsatzart

Sting operation | Razzia | おとり捜査 | Razzia | Razzia

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Razzia".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld