Da das Gesetz von Raumordnung spricht, ist die Bezeichnung Raumplanung nicht verbindlich definiert, sondern stellt einen Oberbegriff dar, der alle planerischen Maßnahmen mit räumlichen Auswirkungen – von der Quartiersplanung über die Stadt- und Regionalplanung bis hin zur Landesplanung und Raumordnung – umfasst. Dabei schließt die Raumplanung sowohl die formellen, in Gesetzen geregelten Planungsverfahren (etwa die Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch oder die Regional- und Landesplanung nach den Landesplanungsgesetzen) als auch informelle Planungsprozesse (zum Beispiel Rahmenplanungen) ein.
Der mittlerweile emeritierte Professor für Stadt- und Regionalplanung an der Universität Dortmund Heinrich Schoof definiert Raumplanung folgendermaßen: „Es handelt sich um die Planung des Einsatzes von Instrumenten zur Beeinflussung räumlicher Bedingungen, die für die Ziele des Planungsträgers relevant sind. Als Raum wird dabei der geographische Raum der Erdoberfläche betrachtet." (Schoof, Heinrich: Wechselnde Perspektiven in Ausbildung und Beruf von Raumplanern. In: Klaus M. Schmals (Hg.): Was ist Raumplanung?, Dortmund 1999)
Förmliche, also auf gesetzlichen Regelungen basierende Instrumente der räumlichen Planung sind:
Hinzu kommt als übergeordnetes Planwerk auf europäischer Ebene das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK).
Planungsebenen sind die Verwaltungen innerhalb der staatlichen Hierarchie, die sich mit der räumlichen Planung befassen. Man spricht deshalb auch von Verwaltungsebenen. Es gibt die Europaebene, die Bundes-, Landes- und Regionsebene und die Gemeindeebene.
Europaebene: Auf europäischer Ebene erfolgt die Koordination mit den Partnerländern in internationalen Organisationen, wie die EU, die EFTA (europäische Freihandelszone) oder in speziellen Gremien, wie die europäische Konferenz der Verkehrsminister. Daneben gibt es Ländergruppen, die bei bestimmten Planungen zusammenarbeiten, so z.B. die Arbeitsgemeinschaft Alpenländer oder das EU finanzierte COMMIN Projekt, das sich auf das Baltikum spezialisiert hat.
Bundesebene: Die nationale Ebene, also der Bund, hat nur die Rahmenkompetenz. Die Institutionen der Bundesebene sind die Bundesregierung, verkörpert durch das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Ihm untersteht zur Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen die Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung. Der Bundesminister für Raumordnung bildet zusammen mit den zuständigen Ministerien der Bundesländer die Ministerkonferenz für Raumordnung. Der Bundesminister wird durch einen Beirat für Raumordnung, mit Vertretern der Wissenschaft und Verbänden, unterstützt.
Landesebene: Die Akteure der Landesplanung sind die Landesregierungen sowie die entsprechenden Fachministerien. Welche Behörde die oberste Landesplanung betreibt, variiert je nach Bundesland. In Rheinland-Pfalz ist es die Staatskanzlei, in Niedersachsen das Innenministerium und in Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg das Wirtschaftsministerium. In den restlichen Bundesländern, stellt das Umweltministerium o.ä. die Oberste Landesplanungsbehörde dar. Die mittlere Ebene, die Obere Landesplanungsbehörde, ist in der Regel beim Regierungspräsidenten, aber manchmal auch bei Regionalverbänden (Baden-Württemberg) oder auf Kreisebene (Niedersachsen) angesiedelt. Sie hat die Fachaufsicht über die Untere Landesplanungsbehörde, also die Kreisverwaltungsbehörden.
Regionsebene: Die verwaltungsmäßige Organisation der Regionalplanung bleibt jedem Bundesland selbst überlassen und variiert sehr stark. Dabei haben sich zwei Modelle herausgebildet. Beim BehördenmodelI wird die Regionalplanung als eigenständige staatliche Aufgabe angesehen und in die Verwaltungsstruktur der Behörden eingegliedert. Beim Verbandsmodell wird ein eigenständiger Planungsverband als Träger der Regionalplanung gebildet. In Bayern z.B. wird diese Aufgabe von 18 Regionalen Planungsverbänden (Art. 6 BayLplG) übernommen, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Landkreisen einer Region. Landesplanung und Regionalplanung bilden eine rechtliche und organisatorische Einheit.
Spitzenverbände, Fachakademien: Neben diesen behördlichen Institutionen befassen sich Spitzenverbände mit räumlicher Planung. Dies sind vor allem der Deutsche Städtetag in Köln (für große Städte), der Deutsche Landkreistag in Bonn und der Deutsche Städte- und Gemeindebund in Düsseldorf (für die kleinen Städte). Außerdem befassen sich große Fachakademien mit der Erforschung, Fortbildung und fachlichen Abstimmung der Fragen der Raumordnung und Raumplanung. Zu nennen ist hier die Akademie für Raumforschung und Landesplanung in Hannover und die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung in Berlin. Sie führen Wissenschaftler und Verwaltungsfachleute der Raumplanung in gemeinsamen Arbeitsgremien zusammen.
| Planungsebene | Institution | Programm, Plan | Fachplanung |
| Europäische Union | Internationale Organisationen (EU, EROMK, CEMT,...) | Empfehlungen und Texte der Konferenzen | Einwirken auf alle Ebenen |
| Bundesrepublik | Bundesministerium für Raumordnung; Ministerkonferenz für Raumordnung | Bundesraumordnungsprogramm | |
| Bundesland | Oberste Landesplanungsbehörde | Landesentwicklungsprogramm, -plan | |
| Region | Regionale Planungsgemeinschaft, Reg. Präsident | Regionalplan (regionaler Raumordnungsplan) | |
| Gemeinde | Magistrat, Baudezernat | Stadtentwicklungsprogramm, Bauleitplanung | |
| Haus, Objekt | Bauherr, Architekt | Bauplan | |
Raumplanung kann in Deutschland in speziellen Planungs-Studiengängen studiert werden, wobei die Benennung dieser Studiengänge nicht einheitlich ist. Darüber hinaus gibt es andere Studienfächer, etwa Architektur, Geographie oder Vermessungswesen, in denen Raumplanung als Vertiefungsrichtung angeboten wird. Auch wenn die Raumplanung als querschnittsorientierte Disziplin gilt, schließt das Studium in der Regel mit dem akademischen Grad Diplom-Ingenieur (Dipl.-Ing.).
An folgenden deutschen Universitäten werden Vollstudiengänge im Fach Raumplanung angeboten:
Darüber hinaus existieren weitere Universitäten und Fachhochschulen, an denen Raumplanung als Aufbau- oder Vertiefungsrichtung angeboten wird (hier eine beispielhafte Auswahl):
Das Planungsrecht als Teildisziplin der Raumplanung ist aber auch Bestandteil des juristischen Studiums, weshalb an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster das der Rechtswissenschaftlichen Fakultät nahe Zentralinstitut für Raumplanung gegründet wurde.
Nach erfolgreichem Studienabschluss besteht mit dem städtebaulichen Referendariat die Möglichkeit der beruflichen Weiterqualifikation für Raumplanerinnen und Raumplaner. Das Referendariat ist einerseits ein Vorbereitungsdienst für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst, andererseits eine umfassende praxisorientierte Zusatzausbildung. Ziel des Referendariats ist die Vermittlung umfassender Kenntnisse auf den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und Menschenführung, die weit über das im Studium vermittelte Wissen hinausgehen.
Die Ausbildung gliedert sich in informatorische Tätigkeiten und praktische Mitarbeit bei unterschiedlichen Dienststellen der öffentlichen Verwaltung, wobei der Schwerpunkt in der Planungs- und Bauverwaltung liegt. Daneben bestehen überlicherweise regelmäßige wöchentliche Arbeitsgemeinschaften der Referendare, bei denen in Form von Vorträgen, Referaten und Fachexkursionen umfangreiches Fachwissen vermittelt wird. Ergänzt wird die Ausbildung durch verschiedene längere Fachlehrgänge. Zum Abschluss des zweijährigen Referendariats sind mündliche und schriftliche Prüfungen abzulegen, danach sind die Absolventen berechtigt, den Titel "Bauassessor" bzw. "Bauassessorin" zu tragen.
Einige öffentliche und private Planungsträger, zum Beispiel Stadtverwaltungen oder Projektentwicklungs-Gesellschaften, bieten zur Weiterqualifizierung von Raumplanungsabsolventen auch eigene Trainee-Programme an. Ähnlich dem Referendariat erhalten die Kandidaten dabei die Gelegenheit, Verwaltungsabläufe kennenzulernen, Fachwissen zu vertiefen und sich praxisnah einzuarbeiten.
In Österreich kann Raumplanung an der Technischen Universität Wien studiert werden. In der Schweiz ist das Studium der Raumplanung an zwei Hochschulen möglich: als Nachdiplom-Studium an der ETH Zürich oder an der Hochschule für Technik Rapperswil.
In Deutschland konkurrieren zwei Berufsverbände um die Mitgliedschaft und Interessenvertretung von Raumplanerinnen und Raumplanern:
In der Schweiz heisst der Berufsverband
Siehe auch: Landschaftsplanung, Verkehrsplanung, Informationskreis für Raumplanung e. V., Punkt-axiales System
Landesebene:
Die Länder sind in Österreich im Bereich der Raumplanung für die Gesetzgebung auf überörtlicher und örtlicher Ebene zuständig. Durch das Fehlen von bundesstaatlichen Festlegungen kommt es zu unterschiedliche Regelungen in Raumplanungs-(ordnungs-), Gemeindeplanungs-, Baugesetzen.
Im Bereich der überörtlichen Planung haben die Länder in Österreich eine Planungskompetenz. Dazu werden Landesentwicklungsprogramme, Sachprogramme und Regionale Entwicklungsprogramme erstellt, die für Gemeinde verbindlich sind.
Die Landesplanung ist darüber hinaus für die Überprüfung und Genehmigung der Planungen auf Gemeindeebene zuständig.
Gemeindeebene:
Die Gemeinden besitzen die Kompetenz für die örtliche Raumplanung. Sie können Entscheidungen für den eigenen Wirkungsbereich treffen.
In den meisten Ländern stehen folgende Instrumente auf Gemeindeebene zur Verfügung: Örtliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan. Der Bürgermeister ist Baubehörde erster Instanz.
Cynllunio | Spatial planning | Aménagement du territoire | Ruimtelijke ordening | Zoneamento
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