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Das Raumordnungsgesetz (ROG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das bundes- wie rahmenrechtliche Vorgaben zu Bedingungen, Aufgaben und Leitvorstellungen der Raumordnung enthält.

Basisdaten
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Kurztitel: Raumordnungsgesetz
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Voller Titel: ders.
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Typ: Bundesgesetz
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Rechtsmaterie: Baurecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
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Abkürzung: ROG
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FNA: 2301-1
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Verkündungstag: 18. August 1997 (BGBl. I 1997, S. 2081)
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Aktuelle Fassung: 30. Juni 2005 (BGBl. I 2005, S. 1746)
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Die Gesetzgebungskompetenz ergibt sich dabei zum einen kraft Natur der Sache, zum anderen aus Art. 75 Abs. 1 Nr. 4 GG.

Grundsätzlich soll mit der Raumordnung der Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland eine ausgewogene Siedlungs- und Freiraumstruktur entwickelt werden, die zugleich die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts berücksichtigt. Eine Zersiedlung der Landschaft soll vermieden werden, eine effektive Infrastruktur soll aufrecht erhalten bleiben. Die ländlichen Räume sollen entwickelt werden und Erholungsgebiete gefördert werden. Sichergestellt werden soll mit dem Raumordnungsgesetz, dass dem Wohnbedarf Genüge getan wird.

Weblinks


Raumordnungsgesetz auf den Seiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung http://www.bbr.bund.de/infosite/download/ro_gesetz.pdf

Rechtsquelle (Deutschland) | Raumplanung

 

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