Unter Raumordnung ist die planmäßige Ordnung, Entwicklung und Sicherung von größeren Gebietseinheiten (Regionen, Länder, Bundesgebiet) zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzung des Lebensraumes zu verstehen. Gesetzlich geregelt ist die Raumordnung in der Bundesrepublik Deutschland im Raumordnungsgesetz (ROG). Die Träger der Raumordnung arbeiten nach dem Gegenstromprinzip.
Leitvorstellung der Raumordnung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringen und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führen soll. Raumordnung ist ein komplexer Begriff, der alle Maßnahmen umfasst, die der vorsorgenden Planung einer zweckentsprechenden räumlichen Verteilung von Anlagen und Einrichtungen dienen; sie zielt auf eine im Sinn der öffentlichen Interessen liegende Ordnung des Raumes ab. Dabei sind folgende Leitvorstellungen zu beachten:
Um diese Leitziele zu erreichen sind raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen abzustimmen, widersprüchliche Ansprüche an den Raum abzuwägen und die auftretenden Konflikte auszugleichen. Gleichzeitig soll Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und Raumnutzungen getroffen werden. Die Ergebnisse der Raumordnung werden in zusammenfassenden und übergeordneten Planwerken festgehalten: Im Raumordnungspolitischen Orientierungsrahmen sowie dem ergänzenden Raumordnungsbericht ist das Leitbild für die räumliche Entwicklung im gesamten Bundesgebiet dargelegt, die Entwicklungsziele für die einzelnen Bundesländer werden in Raumordnungsplänen, die durch erläuternde Raumordnungsprogramme ergänzt werden, dargestellt.
Wesentliche Planungsinstrumente, die in den Plänen und Programmen der Raumordnung eingesetzt werden, sind:
Raumplanung hingegen ist die Gesamtheit aller zur Erarbeitung, Aufstellung und Durchsetzung einer erstrebten strukturräumlichen Ordnung (Raumordnung) eingesetzten planerischen Mittel.
Geographie | Humangeographie | Raumplanung | Ruimtelijke ordening
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