Ein Rauchverbot untersagt es, an bestimmten Orten Zigaretten, Zigarren oder Tabakspfeifen zu rauchen oder auf ähnliche Art die legale Droge Tabak unter Glimm- oder Flammenerscheinung und unter Tabakrauchemission zu sich zu nehmen. Auch das Anzünden und Abbrennen einer Zigarette, Zigarre, eines Pfeifeninhalts, o. ä., ohne dass der Anzündende selbst aktiv inhaliert, ist bereits untersagt.
Ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit vermeidet Luftverschmutzung und Geruchsbelästigung durch den Tabakrauch und -abgas, Verschmutzungen durch weggeworfene oder liegengelassene Kippen (Zigarettenreste), Brand- und Glimmschäden an Gebäudeteilen oder Einrichtungsgegenständen, aber auch die gesundheitlichen Folgen bis hin zum Krebs des Passivrauchens für andere derzeit nichtrauchende Raucher, Nichtraucher oder Tiere. Zum Beispiel wurden in manchen Restaurants zu diesem Zweck Nichtraucherzonen eingerichtet. Rauchverbote herrschen generell beispielsweise in Geschäften, Supermärkten, Kaufhäusern, Krankenhäusern und Kirchen. Einige Schulen, Behörden und Unternehmen haben mittlerweile das Rauchen in ihren Räumlichkeiten ganz verboten.
Kritiker sehen insbesondere in staatlich verordneten Rauchverboten in der Gastronomie Eingriffe in das Eigentumsrecht des Gaststättenbetreibers sowie einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht von Rauchern und Nichtrauchern.
Ein Rauchverbot wird auch verhängt, um Explosions- oder Feuergefahren auszuschließen. Dieses gilt häufig in historischen Gebäuden, in trockenen Wäldern und in Betriebsstätten, in denen brennbare Stoffe oder explosive Gase und Stäube gelagert, verarbeitet oder erzeugt werden, beispielsweise Tankstellen, Sägewerken oder Bergwerken. Siehe auch: Brandschutz
Einer der ersten, die ein generelles Rauchverbot erließen, waren die Fluggesellschaften. Gab es zuerst eine Unterteilung in den Flugzeugen in Raucher- und Nichtraucherzonen, wurde zuerst bei Kontinentalflügen und später auch bei den Interkontinentalflügen ein komplettes Rauchverbot verhängt. Dies wurde nicht nur gesundheitlich, sondern auch wirtschaftlich (seltenerer Austausch und Entsorgung der Luftfilter für die Umluft im Flugzeug sowie geringere Reinigungskosten) begründet.
Grundsätzlich lässt sich beobachten, dass Raucher auf Bahnstationen die mit Raucherinseln ausgestattet sind, das Rauchverbot außerhalb dieser Bereiche respektieren. Sowohl die Verbesserung der Sauberkeit als auch der Nichtraucherschutz werden damit erreicht. Auf reinen Nichtraucherstationen kommt es hingegen häufiger zu Verstößen, weil die Notwendigkeit eines totalen Rauchverbot im Freien kaum vermittelbar ist.
Seit Juli 2005 gilt in allen Regionalzügen unter anderem in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bremen ein Rauchverbot, die Raucherabteile wurden komplett abgeschafft. Dieses gilt als Pilotprojekt einer Einführung des generellen Rauchverbots in deutschen Nahverkehrsmitteln. Bis Ende 2006 sollen deutschlandweit alle Nahverkehrszüge rauchfrei sein, ausgenommen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Stand Juni 2006).
In den Fernverkehrszügen hat die Deutsche Bahn die Plätze mit Raucherlaubnis deutlich reduziert. Im ICE liegen mittlerweile über 80 % der Plätze in rauchfreien Bereichen. Ein völliges Rauchverbot ist in den Fernverkehrszügen jedoch bis auf weiteres nicht vorgesehen.
Auf Flughäfen gelten bereits seit etwa den 1990er Jahren entsprechende Regelungen, jedoch ist in Europa keine Einführung eines absoluten Rauchverbots auf Flughäfen vertretbar (Stand Juni 2006), da die Transitreisenden zuzumutenden Rauchpausen über die Flüge hinaus als zu hohe gesundheitliche Belastung und eine Gefährdung der Teilnahme am Flugverkehr nach sich ziehen würde („Stop-And-Go“).
Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ist in der Arbeitsstättenverordnung geregelt:
ArbStättV 2004 Nichtraucherschutz:
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.
Konkrete Regelungen können zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (bzw. Personalrat) durch Betriebsvereinbarung getroffen werden, z.B. die Einrichtung von Raucherräumen bei sonst allgemeinem Rauchverbot.
In der Vereinbarung gibt es weder Mindeststandards für die Nichtraucherplätze, noch wurden Konsequenzen festgelegt, falls die freiwilligen Bemühungen nicht zum Erfolg führen. Außerdem bleiben damit die Beschäftigten in der Gastronomie weiterhin vom Schutz vor Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen am Arbeitsplatz ausgenommen. Abgesehen davon, dass nur etwa 30% der Unternehmen der Gastronomie Mitglieder der DEHOGA sind, sind ohnehin alle Betriebe von der Regelung ausgenommen, die außer Snacks keine weiteren Speisen anbieten, wie z. B. Bars oder Discotheken.
In Luxemburg hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) wiederholt seine Verhandlungen über das europäische Werbeverbot für Tabak aufgenommen.
Deutschland klagte bereits im Jahr 2004 gegen das Verbot mit dem Argument, die EU sei für Gesundheitspolitik der Mitgliedsländer nicht zuständig und mische sich in Innere Angelegenheiten der Mitgliedsstaaten ein. Die Bundesregierung plane ein Totalverbot für Tabak und tabakverwandte Produkte; da jedoch eine solche Entscheidung einen Umsatzeinbruch für die Werbeindustrie darstellt, der unweigerlich Tausende von Arbeitnehmerentlassungen nach sich ziehen wird, sei die Vorgehensweise von den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU selbst zu bestimmen. Die Bundesregierung will die Plakat- und Internetwerbung für Tabakprodukte komplett verbieten. Ein solches Verbot soll wirtschaftlich verträglich in mehreren Stufen bis zum absoluten Werbeverbot für alle Rauchartikel Gesetzeskraft erlangen. Die Vorstellungen einer ad-hoc-Lösung werden nicht nur von Deutschland, sondern von einer Großzahl der EU-Mitglieder, auf Grund der volkswirtschaftlich kurzfristigen Folgen mit Skepsis beurteilt.
Mit seiner neuerlichen Klage wendet sich Deutschland gegen eine EU-Richtlinie vom Mai 2003, nach der die Werbung für Tabakprodukte in Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk und Fernsehen weitgehend verboten ist. Es wird dabei geltend gemacht, das Verbot richte sich überwiegend gegen lokale Medien, die EU sei daher nicht zuständig.
Die Situation in Österreich ist gekennzeichnet durch den hohen Anteil an Rauchern innerhalb der Heranwachsenden, insbesondere in den Großstädten. Es bedurfte mehrerer Ansätze, ein Rauchverbot politisch zu gestalten und dem Widerstand großer Teile der Bevölkerung entgegenzusetzen.
In U-Bahn-Stationen in Wien besteht ebenfalls ein generelles Rauchverbot, jedoch halten sich viele Raucher nicht daran, da sie nur theoretisch mit einer Strafe rechnen müssen.
Zukünftig sollen die Bezirksverwaltungsbehörden Strafen von bis zu 720 Euro verhängen dürfen. Die Gastronomie hat sich dazu verpflichtet, 90 Prozent der etwa 30.000 Lokale mit mehr als 75 Quadratmeter Fläche Nichtraucherzonen einzuführen (zwei Fünftel aller Plätze sollen rauchfrei sein). In Restaurants einer noch nicht festgelegten Größe sollen Nichtraucherzonen auf freiwilliger Basis durch die Betreiber eingerichtet werden. Sollte die Umsetzung der Einrichtung von Nichtraucherzonen seitens des gastronomischen Gewerbes auf freiwilliger Basis bis zum Jahr 2007 nicht realisiert werden, droht der Zunft eine gesetzliche Regelung.
Seit dem 1. April 2006 gilt auch auf allen österreichischen Schulgeländen ein allgemeines Rauchverbot.
Der britische Mediziner Martin McKee, der im Auftrag der WHO Forschungen zur Volksgesundheit in den EU-Ländern durchführt, bezeichnete Österreich im November 2005 auf einer „Public Health“-Tagung in Graz als Entwicklungsland in Sachen Rauchverbot. Was speziell Österreich im Vergleich zu anderen EU-Ländern vor allem in Angriff nehmen müsse, sei ein Rauchverbot an öffentlichen Plätzen. Es ist nicht seine Aufgabe, den Österreichern zu sagen, was sie tun sollen, aber hier seien sie unglaublich weit hinten. Selbst in Italien funktioniere das schon. Nur in Deutschland sei es ähnlich schlimm.
In der Schweiz hat der Arbeitgeber - gestützt auf das schweizerische Arbeitsgesetz - dafür zu sorgen, dass die nichtrauchende Arbeitnehmerschaft nicht durch Tabakrauch belästigt wird. Der Schutz vor Passivrauchen darf auch durch technische oder organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden. In Ermangelung der Einleitung solcher Maßnahmen kann der aufbegehrende Arbeitnehmer ein Rauchverbot verlangen und seinen Anspruch nötigenfalls gerichtlich einklagen.
Auf Bundesebene wurde am 8. Oktober 2004 von Nationalrat Felix Gutzwiller eine parlamentarische Initiative eingereicht, die den Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen verlangt. * Dazu soll die Bundesgesetzgebung geändert werden. Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat haben der Initiative mit großer Mehrheit beziehungsweise einstimmig Folge gegeben.
In einigen Kantonen wird gefordert, dass in Restaurants auf die Bedürfnisse der Nichtraucher Rücksicht genommen werden muss. Im Kanton Tessin muss bereits heute ein Drittel aller Plätze rauchfrei sein; es ist zudem eine Gesetzesvorlage der Regierung für rauchfreie Restaurants anhängig.
Der Tessin hat als einziger Kanton der Schweiz am 12. Oktober 2005 ein komplettes Rauchverbot für alle öffentlichen Gebäude erlassen. Ebenso wurde beschlossen, dass im Tessin in Restaurants, Bars und Cafés künftig nicht mehr geraucht werden darf. Ursprünglich sollten Diskotheken, Bars und Nachtclubs von der Regelung ausgenommen werden; doch nach heftiger vierstündiger Debatte wurde mit überwältigender Mehrheit ein generelles Rauchverbot in sämtlichen öffentlichen Lokalen beschlossen. (46 zu 17 Stimmen bei 13 Enthaltungen). Das Gesetz könnte 2006 in Kraft treten; es soll jedoch erneut in die Anhörung, da Ausnahmeregelungen hinsichtlich räumlich abgetrennter und effizient belüfteter Raucherzimmer beschlossen werden sollen.
Öffentliche Verkehrsmittel sowie Bahnhofshallen sind seit dem 11. Dezember 2005 rauchfrei. Dies gilt auch für internationale Züge, wenn sie in der Schweiz fahren, wie auch international verkehrende Züge mit Schweizer Rollmaterial im Ausland.
In einer Umfrage im Auftrag der Berner Krebsliga, die im November 2005 durchgeführt wurde, plädierten drei von vier Schweizer Bürgern (76,8%) für ein allgemeines Rauchverbot in öffentlichen Räumen, zwei von drei befragten Schweizern (64,1%) wollen ein solches Rauchverbot auch auf alle Cafés und Restaurants ausgeweitet sehen.
Das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln ist in den Niederlanden schon lang untersagt. Niemand regt sich darüber auf, wenn es in Nahverkehrsmitteln keine Raucherzonen gibt. In regionalen Verkehrsmitteln ist meist ein Raucherabteil vorzufinden. In internationalen Zügen darf geraucht werden.
Für die Niederlande gilt seit 1. Januar 2004 eine Nichtraucherverordnung in öffentlichen Gebäuden wie in Bahnhöfen und in Firmen, als auch in Hotels und in gastronomischen Gewerbebetrieben.
Allerdings ist es öffentlichen Dienstleistern überlassen, angemessene und den lokalen Umständen entsprechende eigene Regeln anzusetzen, die in weitestem Sinn konform mit der Gesetzgebung sein sollen. So haben niederländische Verkehrsknotenpunkte zumeist - allein aus Rücksicht auf den hohen Tourismusanteil in ganzen Land - ausgedehnte Bereiche zum Rauchen, in den Laufzonen der Nichtraucherbereiche stehen Aschebehältnisse; das Land gibt sich liberal.
Die gesetzliche Verankerung sieht weniger scharfe Bestrafungen gegen Verstöße vor, sondern überlässt Hoteliers und Gastronomen die Durchführung und Kontrolle auf selbstregelnder Basis. So wird das Rauchen in Hotelzimmern geduldet. Allein in den so genannten „Brown Coffies“, in denen staatlich genehmigt Cannabisprodukte vertrieben werden, lässt sich eine Nichtraucherverordnung schlecht umsetzen - daran kann das Land allein deshalb nicht interessiert sein, weil der Genuss von Drogen, auch wenn diese legal konsumiert werden, in der Öffentlichkeit außerhalb der Verkaufsstellen nicht gern gesehen wird.
So steht allein auf Grund der traditionellen Drogenliberalität des Landes ein etwaiges generelles Verbot zu rauchen in gewissem Widerspruch zu anderen gesetzlichen Regelungen. In der Bevölkerung finden Diskussionen über das Nichtrauchen wenig Resonanz.
Generelle Rauchverbote in Belgien gibt es nicht. Das Gesetz sieht bedarfsweise Regelungen für die einzelnen Branchen vor, die von Fall zu Fall angepasst werden.
Raucherecken sind in Speiselokalen zugelassen, sofern diese höchstens ein Viertel aller Plätze ausmachen. Eine besondere Abgrenzung zum Nichtraucherbereich ist in belgischen Lokalitäten nicht üblich. In Kneipen und Bars soll zumindest die Hälfte aller Plätze rauchfrei sein, ohne dass eine bestimmte Platzierungspflicht für den Nichtraucherbereich vorgeschrieben ist. So kann es in Belgien sein, dass die Tische von Rauchern und Nichtrauchern in der Räumlichkeit gemischt verteilt sind, was zur Vermeidung des Passivrauchens wenig Sinn macht.
In Luxemburg gilt ab 1. Januar 2007 ein Rauchverbot in allen Restaurants. Ausnahmen gibt es für Bars und Cafes, sie müssen aber über mindestens 50 % Nichtraucherbereich verfügen.
In England wurde 2005 ein widersprüchlicher Gesetzesentwurf vorgestellt, mit Ausnahmen von dem ab 2007 geplanten Rauchverbot am Arbeitsplatz für Pubs, die nur Snacks servieren, und privaten Clubs. Kritiker sprachen von nicht nachvollziehbarer gesundheitlicher Benachteiligung der Beschäftigten in den von der Regelung ausgenommenen Pubs; der Chief Medical Officer drohte in einem beispiellosen Schritt mit seinem Rücktritt, da die Regierung seiner Empfehlung eines umfassenden Verbots nicht gefolgt war.
Am 13. Februar 2006 entschieden Abgeordnete im Parlament (ohne Fraktionszwang) mit großer Mehrheit, die Ausnahmen zu beseitigen. Das Rauchen soll nunmehr nicht nur in Restaurants und Kantinen verboten werden, die schwerpunktmäßig Speisen servieren, sondern auch in den Pubs und Clubs - ausgenommen in jenen, die keine oder nur kalte Snacks im Angebot haben. Um den Umstellungsprozess reibungslos zu gewährleisten, wird das Verbot in mehreren Stufen eingesetzt (Stand Juni 2006).
Der Gastronomie obliegt es, als Ausweichmöglichkeit für die Bewirtung von Rauchern, ihr Gewerbe als „Smoker-Clubs“ vor der Öffentlichkeit zu schließen und nur noch eingetragenen Mitgliedern zugänglich zu machen; hier wäre dann auch der Vertrieb von Tabakwaren rechtlich möglich (Stand Mai 2006).
Ken Livingstone, der Bürgermeister von London, plädiert sogar für ein absolutes Rauchverbot, wie es in New York City Gesetz ist.
Wales hatte schon entschieden, das englische Gesetz nach schottischem und irischem Vorbild zu ergänzen. Nach gegenwärtigem Stand gibt es jedoch keinerlei gesetzliche Regelungen, die das Rauchen einschränken (Stand Juni 2006), da im Parmament dafür keine Mehrheit abstimmungsmäßig zu erreichen ist.
In Schottland gilt seit März 2006 dem irischen Vorbild folgend ein umfassendes Rauchverbot am Arbeitsplatz, das alle Restaurants, Cafes und Pubs umfasst.
Die Strafe für einen Verstoß gegen das Rauchverbot beträgt im Fall der Ahndung 50 Pfund (umgerechnet über 70 Euro). Im Gegensatz zu England sollen hier keine „Smoker's Clubs“ eröffnet werden dürfen (Stand Juni 2006).
Nordirland will ab April 2007 ebenfalls ein generelles Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen wie in Wales, Schottland und der Republik Irland einführen.
In Irland gibt es seit 29. März 2004 ein generelles Rauchverbot in öffentlichen geschlossenen Räumen und zum Schutz der Arbeitnehmer an allen Arbeitsplätzen, also auch in allen Pubs und Restaurants. Es drohen bei Verstößen Geldbußen bis 3.000 Euro.
Die Einführung wurde von einer umfassenden Gesundheitskampagne begleitet, in deren Verlauf es Rauchern durch staatlich unterstützte Hilfsmaßnahmen leichter gemacht werden soll, den Ausstieg zu schaffen. Innerhalb weniger Monate erhöhte sich die Akzeptanz für das Rauchverbot auf 80%, und vielfach wurde das Gesetz als das beste der im Amt befindlichen Regierung gelobt. Der Gesundheitsminister wird aufgrund seiner hohen Popularitätswerte im Gefolge der Einführung sogar als künftiger Taoiseach (Premierminister) gehandelt.
Bereits nach einem Jahr zeigten Untersuchungen, dass sich die Gesundheit der Pubangestellten dramatisch verbessert hatte.
In Frankreich gibt es seit 1992 ein Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern, das in der Praxis kaum Beachtung findet. Die Erlaubnis, inwieweit in Schulen geraucht werden darf, wird im Einzelfall entschieden. Auch herrscht nicht in allen Universitäten Rauchverbot. Lediglich das Rauchen in staatlichen Zügen ist untersagt, bei dessen Zuwiderhandlung trotz Aufforderung der Unterlassung 45 Euro Bußgeld drohen (was hingegen selten verhängt wird). Privaten Busunternehmern ist es überlassen, inwieweit sie das Rauchen den Fahrgästen gestatten.
Ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit stieß nach mehreren Versuchen der politischen Verfechter des Rauchverbots, ein entsprechendes Gesetz einzubringen, auf parlamentarischen Widerstand * (Stand Juni 2006).
Frankreich beschränkt sich auf Raucherinseln und Nichtraucherzonen in Gastronomiebetrieben, die allerdings gesetzlich vorgeschrieben sind.
Als einziges Land Europas ging Frankreich zum Schutz der Raucher zeitweise gegen die Fermentierung und Parfümisierung von Tabaken und deren Beimischung konsumsteigernder Bestandteile in Tabaken vor, was seinerzeit eine hohe Marktbreite naturreiner Tabake in den angebotenen Rauchwaren bewirkte. Auch Zellstoff- und Leimvorgaben als Manufakturvorschriften für die Herstellung von Zigarettenpapier sind in der angegangenen Form beispielgebend.
Viel kleiner ist Frankreichs Toleranz, wenn es sich um das Werbeverbot für Tabak dreht. Nach den erheblichen Einschränkungen des Marketings der in Frankreich hoch angesehenen Spirituosenindustrie und der Weinwirtschaft gab es zahlreiche Verschärfungen gegen den öffentlichen Wettbewerb der französischen Zigarettenmanufakturen untereinander. Die daraufhin erfolgte Androhung der Konzerne, die Produktion ins Ausland zu verlagern, wenn sich derartige Rechtsstreitigkeiten wiederholen, reichte allerdings aus, weitere Prozesse aus Anlässen wie diesem nicht mehr zu führen.
In Italien ist es seit dem 12. Dezember 2004 in allen Regionalzügen und Fernzügen untersagt zu rauchen. Grenzüberfahrende Züge, in denen sich Raucherabteile befinden, fallen ebenfalls unter das nationale Rauchverbot, sobald sie sich auf italienischen Boden befinden und italienische Bahnhöfe anfahren; ausgenommen sind lediglich Fernzüge im Transit. *
Ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und in Gaststätten, Bars, Cafés und Kneipen gilt seit dem 10. Januar 2005, wobei den Gastronomen die Abtrennung/Einrichtung eines Raucherbereichs mit separater Lüftung möglich ist - unabhängig vom Speisenangebot und der Größe des Etablissements. Die Abtrennung einer Raucherzone soll maximal der Hälfte der Fläche des Gastbereichs entsprechen. Die Inanspruchnahme dieser Zusatzregelung wurde vom italienischen Gesetzgeber durch die Rahmenbedingungen erschwert, denengemäß der hermetische Abschluss der Abtrennung vom Nichtraucherbereich bei automatisch verschließbaren Durchgängen, Luftzirkulations- und Entlüftungstechniken erfüllt werden muss, was sich für normale Kneipiers betriebswirtschaftlich nicht rechnet.
Raucher in öffentlichen Gebäuden müssen bei Zuwiderhandlungen mit Strafen zwischen 27,50 und 275 Euro rechnen. Die Strafe kann verdoppelt werden, wenn in Gegenwart von Schwangeren oder Kindern bis zu 12 Jahren geraucht wird.
In ihren eigenen Gewerbebetrieben wurden alle italienischen Gastronomen und deren Konzessionsstellvertreter per gesetzlicher Regelung mit Hilfspolizeikompetenz ausgestattet, die sie berechtigt und zugleich persönlich haftend verpflichtet, die Einhaltung des Rauchverbots zu kontrollieren. Eine Nichterfüllung ihrer Pflicht, rauchende Gäste auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und vom Rauchen abzuhalten kann bis zu 2.200 Euro Geldstrafe nach sich ziehen. Die Nichterfüllung, bei fortgesetzter Zuwiderhandlung den rauchenden Gast durch Anzeige strafrechtlich zu belangen, mit Konzessionsentzug zu belegen, ist die zur Zeit restriktivste Regelung in Europa, die selbst von politischen Verfechtern des Nichtrauchens als unangemessen bezeichnet wird.
Ein Jahr nach Einführung der neuen Rauchverbotsregelungen gingen die Zigarettenverkäufe erheblich zurück und mit steigender Akzeptanz in der Bevölkerung gilt das verschärfte Rauchverbot als das erfolgreichste Gesetz, das die Regierung Berlusconi in ihren beiden letzten Amtsperioden verabschiedet hat. Laut einer vom italienischen Meinungsforschungsinstitut Doxa durchgeführten Umfrage rauchten Anfang 2006 nur mehr 1.600.000 Männer und 800.000 Frauen.
In Norwegen ist der Anteil der rauchenden Bevölkerung allein wegen der traditionell hohen Tabaksteuer zu vernachlässigen. Kampagnen gegen das Rauchen gibt es selten. Es gilt als „unfein“, jemanden wegen seines Konsums an Alkohol oder Tabak zu kritisieren. Im Gegenzug ist es jedoch im Gegensatz zur Verfahrensweise in anderen Ländern nur von geringer strafmindernder Bedeutung, wenn eine Straffälligkeit als Folge von Alkoholmissbrauch entstanden ist. Ebenso tritt der Staat sozialversicherungsseitig in viel geringerem Umfang für den Betroffenen ein, wenn dieser durch Alkohol- oder Nikotinkonsum gesundheitliche Schäden verursacht; hier wird die Selbstverantwortung am Selbstverursachungsprinzip relativiert.
Seit 1. Juni 2004 darf in Norwegen in Bussen und in Bahnen, sowie in Gaststätten, Bars und Hotels nicht mehr geraucht werden. Dies gilt nicht, wenn in den entsprechenden Räumlichkeiten Veranstaltungen stattfinden. Da der Gesetzgeber es versäumt hat, die Kriterien festzulegen, was als Veranstaltung dient und was nicht, finden in der norwegischen Gastronomie unzählige Dichterlesungen und Vernissagen statt, wodurch das Gesetz umgangen wird.
Norwegen hat eine von den anderen skandinavischen Ländern abweichende Regelung hinsichtlich der Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Rauchverbots. Bei Missachtung trifft die Bestrafung nicht den Raucher, sondern den Betreiber des gastronomischen Gewerbes. Bei wiederholtem Verstoß gegen das Anti-Tabak-Gesetz wird sein Etablissement geschlossen. Im Gegensatz zu Italien, wo eine ähnliche Regelung Gesetzeskraft hat, ist dem norwegischen Gastronomen allerdings der Vorsatz der absichtlichen Gewährung (Einverständnis) vor einer solchen Maßnahme zu beweisen, was den bisherigen Erfahrungen zur folge schlichtweg kaum möglich ist.
In Schweden gilt seit dem 1. Juni 2005 ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen, Bars, Cafés und Restaurants. Hiervon sind die Freiluftzonen der Gastronomie nicht betroffen. Auch sind eigene Raucherräume ohne nennenswerte gesetzliche Vorgaben zugelassen. Das schwedische Parlament hat Strafen gegen die Nichtbefolgung des Rauchverbots mit überwiegender Mehrheit abgelehnt.
Der überwiegende Teil der Bevölkerung befürwortet das Rauchverbot, allerdings nicht auf Grund der Belästigung der Nichtraucher, sondern in Sorge um die rauchende Bevölkerung hinsichtlich der Volksgesundheit (Stand Mai 2006). Auch 2/3 der schwedischen Raucher finden laut Umfragen das Verbot richtig.
Spanien gilt als Hardliner unter den Ländern, in denen der Bevölkerungsanteil an Rauchern besonders hoch ist. Wie auch in Italien sind die Rauchergesetze in Spanien im Vergleich zu denen im übrigen europäischen Ausland besonders streng. Ein generelles Rauchverbot wurde in spanischen Zügen verhängt. Ein straff gegliedertes Tabakkontrollgesetz beinhaltet darüber hinaus ein absolutes Werbeverbot für Tabakwaren, ein Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen des Landes, gleichgültig, ob Nichtraucher in den einzelnen Zonen arbeiten, und in allen Gebäuden mit Publikumsverkehr, was auch private Räumlichkeiten betrifft, sofern sie der Öffentlichkeit zugänglich sind. Somit sind alle räumlich geschlossenen Handelsobjekte, kulturellen Einrichtungen und Bildungsinstitutionen davon betroffen. Restaurants und Bars von mehr als 100 Quadratmetern Ausschankfläche sind verpflichtet, deklarierte Raucherzonen einzurichten, wenn den Gästen der Tabakkonsum gestattet werden soll, und wenn der sich für diese Regelung entscheidende Gastronom durch personelle Überwachung den Zugang von Kindern und Jugendlichen der Raucherbereiche unterbindet (Stand Juni 2006). Auch der Verkauf von Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren ist in Spanien gleichzeitig verboten. Kurioserweise sind Theater und Lichtspielhäuser von dieser Regelung insoweit betroffen, dass sie nur dann den Besuchern in den Vorstellungspausen an geeigneten Flächen das Rauchen gestatten dürfen, wenn sie Gastronomie anbieten, was viele Betreiber dazu veranlasste, ein gastronomisches Angebot zu unterbreiten, um eine Raucherzone schaffen zu dürfen.
Hinsichtlich kleinerer gastgewerblicher Betriebe hat Spanien im Gegensatz zu seinen europäischen Nachbarn, äußerst liberale Regeln. In der Befürchtung der zu hohen betriebswirtschaftlichen Belastung durch ausbleibende Gäste und mit einer starken Lobby der spanischen Interessenvertreter der Gastronomie, obliegt die Entscheidung, ob geraucht werden darf oder nicht, allein den Betreibern; sie brauchen in Ausschankflächen unter 100 Quadratmetern keine Raucherzonen einzurichten, was allerdings laut der Ärzte-Zeitung online * kaum angenommen wird. So änderte sich im spanischen Alltag mit der Einführung des Rauchverbots nicht viel, da 90 Prozent der gastronomischen Betriebe Spaniens Kleinbetriebe sind. Wirte, die das Gesetz umgehen wollten, teilten ihre Ausschankflächen über Nacht in mehrere Teile und meldeten auf jeden von ihnen einen eigenständig steuerlich abzurechnenden Gewerbebetrieb an. Und in den übrigen Großbetrieben waren ohnedies Raucherzonen eingerichtet. Aus diesem Grund nahm die Öffentlichkeit lediglich über die Medien Notiz von der Neuregelung, ohne praktisch etwas von ihr zu spüren.
Das am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Gesetz, umfasst nur das Festland - die Balearen hatten bereits eigene Regelungen. Das Gesetz, das 2005 mit großer Mehrheit im spanischen Parlament verabschiedet wurde, sah bei Nichteinhaltung Geldstrafen bis zu 1 Mio. Euro vor. Gemäß der in Spanien zentralregistrierten Dateien ist ein solches Bußgeld in ganz Spanien nie verhängt worden (Stand Juni 2006).
Bereits am 10. Juni 2005 war auch auf Mallorca und den übrigen Balearischen Inseln ein Antitabak-Gesetz in Kraft getreten, das das Rauchen in öffentlichen Räumen, wie Amtsgebäuden, Büros, Krankenhäusern, Flughäfen, Bahnhöfen und Gastronomiebetrieben verbietet. Anders als auf dem Festland, wurde hier die 100-Quadratmeterregelung ausgespart. Auf den Inseln ist in allen Ausschankflächen das Rauchen erlaubt, die Essen weder zubereiten, noch servieren (wie Cocktail-Bars und Diskotheken) oder die als Speiselokale mit eigens abgetrennten Raucherzonen konfiguriert sind. Somit gibt es auf den spanischen Inseln trotz der strengen gesetzlichen Regelung kaum einen Gastronomiebetrieb, in dem man nicht rauchen kann, und kaum ein öffentlich zugängliches Gebäude, dass nicht mit einem Gastronomiebetrieb mit entsprechender Raucherzone ausgestattet ist. Die anfängliche Skepsis der zur Zeit der Gesetzesänderung gegründeten „Anti-Nichtraucher-Interessenvertreter“, das Rauchverbot sei das ‚Aus‘ für viele Betriebe, ist der Gewissheit gewichen, heute höhere Umsätze zu erzielen, als vor dem staatlich verordneten Rauchverbot, da gewissermaßen zu jeder Zigarette eine Bestellung erfolgt.
Im Verlauf wurden die Gesetze auf Malta hinsichtlich des Rauchens mehrfach geändert, ohne dass sich sehr viel im gesellschaftlichen Ablauf geändert hat. In folge der Gesetze ist das Rauchen in Theatern, Kinos, Bars, Restaurants und anderen öffentlichen Einrichtungen nur noch in besonders gekennzeichneten Bereichen gestattet - zum Beispiel in Foyers von Veranstaltungshallen und auf extrabreiten Gehwegen vor Gastronomiebetrieben, die auf Malta die beliebten Treffpunkte der „Bordsteinraucher“ darstellt. An von Touristen besuchten Lokalitäten wird das Rauchverbot sehr nachlässig gehandhabt.
Im Lauf der Jahre hat Ungarn das Rauchen in den Verkehrsmitteln und in öffentlichen Gebäuden gegen den anfänglichen Widerstand der mehrheitlich rauchenden Bevölkerung durchgesetzt.
Allerdings sind die Formulierungen des Flickwerks an Gesetzen schwammig und lassen alle nur erdenklichen Ausnahmeregelungen zu. So können private Buslinienbetreiber ihre eigenen Fahrtordnungen erlassen und in den Fahrzeugen aushängen, Gastronomen können sich als Raucherausschank deklarieren und Kinobesitzer haben nach wie vor die in Ungarn beliebten Raucherlounges in den hinteren Rängen der Sitzreihen.
Dies hängt auch mit der Auffassung des Gesetzgebers zusammen, dass unter dem gesetzlich verankerten Begriff Öffentlicher Raum „öffentlich-rechtlicher Raum“ verstanden wird im Unterschied zu öffentlich begehbarem Raum oder von privater Hand zu Funktionen für die Allgemeinheit nutzbarem Raum.
Eine Verschärfung der Gesetze gegen das Rauchen ist daher dort nicht zu erwarten.
Das Rauchen in Nahverkehrsmitteln ist nunmehr auch in Tschechien nicht mehr gestattet.
Seit 1. Januar 2006 darf in Tschechien in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kinos und Theatern, Sporthallen sowie auf Bahnhöfen oder an Haltestellen von Straßenbahn und Bus nicht mehr geraucht werden.
Seit 1989 existiert ein Rauchverbot in Räumen, in denen auch Nichtraucher arbeiten. Das Gesetz wird in der vorliegenden Form jedoch kritisiert, weil es die Arbeitgeber dazu verleitete, unter den Arbeitsuchenden eine Vorauswahl zwischen Rauchern und Nichtrauchern unabhängig von deren Qualifikationen unter den Bewerbern zu treffen. Ein neuer Gesetzentwurf wird zur Zeit ausgearbeitet.
Das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und in Büros ist verboten, sowie in allen Restaurants und Gaststätten. Eine Umgehung dieser Regelung hat der Gesetzgeber betriebswirtschaftlich unrentabel machen wollen, indem er zwar die Errichtung zusätzlicher Räumlichkeiten ohne jegliche Auflagen hinsichtlich der Raumgröße oder der Belüftung allen Betrieben ermöglicht, aber hier dürfen die Gäste nicht bewirtet werden. Wie auch in allen anderen Ländern, in denen derartige Gesetze verabschiedet wurden, haben die Gastronomen einen Weg gefunden, die Situation zu ihren Gunsten zu wenden. Indem sie die Preise für das gastronomische Angebot mit Service erhöhten und in den Raucherräumen die Preise für das gleiche Angebot bei Selbstbedienung deutlich minderten, was sich mangels des Einsatzes von Bedienungspersonal kostenmindernd auswirkte, oder ausschließlich in den Raucherzonen Aktionen veranstalteten, sind heute die „Rauchstuben“, in denen folkloristische Darbietungen feilgeboten werden oder Livemusik offeriert wird, voller Gäste und die Nichtraucherzonen leer. Die strukturelle Situation des Landes hat sich dahingehend geändert, dass Hundertschaften von Arbeitnehmern in der Gastronomie entlassen wurden.
In Lettland tritt ab 1. Juli 2006 ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen, Bars und Restaurants in Kraft. Teilen Gastronomen ihre Ausschankfläche und belüften sie den abgetrennten Raum, ist das Rauchen dort erlaubt. Darüber hinaus unterbindet das neue Gesetz das Rauchen in Sportveranstaltungsstätten und Schwimmbädern, ohne dass hier eine Ausnahmeregelung behördlich genehmigt wird.
Sherlock Holmes, No Smoking.jpg Die gesellschaftliche Akzeptanz von Rauchverboten ist hoch: Meinungserhebungen, auch der Tabakindustrie, ergeben regelmäßig Mehrheiten der befürwortenden Seite. In von der Tabakindustrie bezahlten Studien ist verbreitet worden, Rauchverbote brächten Umsatzverluste ein, was jedoch zahlreich widerlegt worden ist. 65 % der Deutschen fordern ein umfassendes Rauchverbot, und beispielsweise eine Studie der KPMG zeigt, dass sogar Kneipen-Betreiber mit Umsatzzuwächsen und Neukunden bei Rauchfreiheit ihrer Einrichtungen rechnen können. In den USA, Irland, Italien oder Norwegen gab es keinerlei negativen Effekte, viele Gastronomie-Inhaber berichten zudem über viele Neukunden. In Irland geht der Trend in Pubs sogar dazu, dass diese, zusätzlich zu dem Abendgeschäft, schon zur Mittagszeit von Kunden aufgesucht werden, um dort rauchfrei zu essen. In Neuseeland ist der Umsatz in der Gastronomie 2005 um fast 10 Prozent gestiegen.
Der Grund für den starken Widerstand gegen manche Rauchverbote dürfte in der physischen Abhängigkeit vieler Raucher vom Nikotin zu suchen sein, der viele eine Abstinenz von einigen Stunden nur schwer ertragen lässt. Neben dieser körperlichen Abhängigkeit vom Nikotin gibt es noch eine hartnäckigere, die psychische. Außerdem gehört es für viele Raucher zur Gewohnheit, in bestimmten Situationen zur Zigarette zu greifen - zum Beispiel nach dem Essen.Da Rauchen ferner in der Öffentlichkeit lange Zeit nicht thematisiert wurde, empfinden viele Raucher dies als eine Art Naturrecht.
Ein weiterer Punkt ist die mangelnde Empathie mancher Raucher für Nichtraucher: Es fehlt das Bewusstsein dafür, wie der Rauch auf andere wirkt. Oft ist den Rauchern weder klar, dass Rauch für viele Menschen unangenehm oder sogar akut gesundheitsschädlich ist, noch dass das Problem nicht auf ihren unmittelbaren Standort und die Zeit des Rauchens beschränkt ist. Rauch breitet sich schließlich aus; z. B. nimmt die Kleidung nach Restaurantbesuchen den Geruch von Rauch an. In bestimmten religiösen Gruppen ist das Rauchen verpönt oder sogar ganz verboten, wie z. B. bei den Zeugen Jehovas. Viele Religionen sind zumindest theoretisch gegen das Rauchen eingestellt, da es ähnlich wie der Alkohol zu den (gesundheitsschädlichen) Genussmitteln gehört. Obwohl der Koran sich nicht über das Rauchen äußert, ist es aufgrund seiner Folgen und abhängig machenden Wirkung als verboten oder zumindest nicht erstrebenswert anzusehen, was auch von zahlreichen Geistlichen propagiert wird. Trotzdem ist das Rauchen unter Muslimen weit bereitet und in islamischen Ländern ist der Anteil der Raucher um ein Vielfaches höher als in Europa. Im Ramadan ist tagsüber das Rauchen genauso wie Essen oder Trinken zu unterlassen. Rauch (wenngleich nicht der Zigarettenrauch) und Rauschmittel gehören in manchen Religionen allerdings zum Kultus. Siehe auch Weihrauch.
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