Als Raubritter bezeichnet eine ältere Forschungsrichtung diejenigen Angehörigen des ritterlichen Standes, die sich durch Straßenraub, Fehden und Plünderungszüge bereicherten. Diese Entwicklung soll im Spätmittelalter eingesetzt haben und vor allem eine Folge der Verdrängung der Naturalwirtschaft durch die Geldwirtschaft gewesen sein. Neuere historische Arbeiten plädieren dagegen dafür, den ideologisch belasteten Begriff Raubritter im wissenschaftlichen Gespräch ganz zu vermeiden.
Begriff
Der Begriff Raubritter stammt jedoch nicht aus der Zeit selbst - der zeitgenössische Begriff war Landplacker - , sondern ist eine Neuschöpfung, die das erste Mal im Jahr
1798 verwendet wurde - in der Ankündigung des Ritterromans
Der Raubritter mit dem Stahlarme, oder der Sternenkranz. Eine Geistergeschichte in der
Wiener Zeitung vom 29. September 1798, der dann im folgenden Jahr 1799 tatsächlich in
Wien erschien.
Der erst im 18. Jahrhundert geprägte Begriff des Raubritters ist nicht klar von der restlichen Ritterschaft abzugrenzen. Das Austragen von Fehden war stets Teil der ritterlichen Lebensweise gewesen und wurde der waffenberechtigten Bevölkerung in großen Teilen des mittelalterlichen Europas sogar lange Zeit rechtlich zugesichert (seit Barbarossa jedoch nur montags bis mittwochs), seit dem Landfrieden von 1495 war es ganz verboten. Auch das Ausplündern der gegnerischen Ländereien kam bereits bei frühmittelalterlichen Fehden vor. Ähnlich verhält es sich mit den Überfällen so genannter Raubritter des Spätmittelalters auf reisende Händler oder auch auf Bauern.
Geschichte
Wurde der Kriegsdienst im
Hochmittelalter durch feudale Abhängigkeiten begründet, führte die Verbreitung der Geldwirtschaft zu einer Ablösung durch finanziell begründete Abhängigkeiten. Dies verschaffte dem
Söldnertum einen starken Auftrieb, was sich zu Lasten der Ritterschaft als wichtigster Träger der Feudalaufgebote auswirkte. Zudem versuchten zahlreiche
Fürsten und
Könige seit dem Spätmittelalter, sich durch die massive Anwerbung von Söldnern aus der militärischen Abhängigkeit von ihren Lehnsmännern zu lösen. Dieser Übergang vom naturalwirtschaftlich geprägten Feudalstaat zum frühkapitalistischen Fürstenstaat führte zum sozialen und wirtschaftlichen Niedergang der Ritterschaft. Zahlreiche Ritter unternahmen Raubzüge, um ihre schlechte wirtschaftliche Lage zu verbessern. Überfälle auf Handelszüge waren dabei besonders häufig, waren aber bereits zur Blütezeit des
Rittertums im Hochmittelalter nicht unüblich. Auch das Provozieren von Fehden kam nicht erst mit dem Raubrittertum auf, doch wurden wirtschaftliche Erwägungen dabei immer wichtiger. Nach den erfolglosen Bemühungen der hoch- und spätmittelalterlichen
Landfriedensbestrebungen, welche die ritterliche „Selbstjustiz“ in ihre Schranken weisen sollte, führten der
Ewige Landfriede ab
1495 und die
Reichsexekutionsordnung (
1512/
1555) zur
Kriminalisierung der privaten Ritterfehde. Die staatliche Gesetzgebung der frühen Neuzeit legte die Grundvoraussetzung für die Begriffsentstehung des Raubritters. Trotz ihres sozialen Niedergangs gelang es den Rittern in mehreren
Territorialstaaten des
Heiligen Römischen Reiches als landständische Ritterschaft einen gewissen Einfluss zu wahren.
Literatur
- O. Brunner, Land und Herrschaft, 1965 (5. Aufl.) –
- W. Rösener: Zur Problematik des spätmittelalterlichen Rittertums, in: Festschrift für B. Schwineköper, hrsg. H. Maurer & H. Patze, 1982, S. 469-488 (veraltet)
- R. Görner: Raubritter. Untersuchungen zur Lage des spätmittelalterlichen Niederadels, besonders im südlichen Westfalen, Münster 1987
- U. Andermann: Ritterliche Gewalt und bürgerliche Selbstbehauptung. Untersuchungen zur Kriminalisierung und Bekämpfung des spätmittelalterlichen Raubrittertums am Beispiel norddeutscher Hansestädte, Frankfurt am Main unter anderem 1991
- "Raubritter" oder "Rechtschaffene vom Adel"? Aspekte von Politik, Friede und Recht im späten Mittelalter, hrsg. von K. Andermann, Sigmaringen 1997 (grundlegend)
Weblinks
fachwiss. nicht abgesichert
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