| Raubmilben | ||||||||||||||
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| Cheyletiella Raubmilbe 2.jpg | ||||||||||||||
| Stammgruppe: | Urmünder (Protostomia) |
| : | Häutungstiere (Ecdysozoa) |
| : | Gliederfüßer (Arthropoda) |
| : | Kieferklauenträger (Chelicerata) |
| : | Spinnentiere (Arachnida) |
| : | Milben (Acari) |
| : | Raubmilden |
An befallenen Säugetieren kommt es zur Ausbildung von Hauterkrankungen. Bei den häufig an Haustieren beobachteten Veränderungen treten räudeartige Symptome vor allem im Bereich von Kopf und Rücken auf. Auch Menschen können von der Milbe befallen werden, was sich in einer stark juckenden Dermitis mit hirsekorngroßen, flachen Knötchen auf der Haut äußert. Am häufigsten beobachtete Erreger sind hier die Cheyletiellen. Da sie sich nach dem Auskämmen wie bewegliche Hautschuppen darstellen, werden sie auch als walking dandruff bezeichnet. Obwohl die Parasiten vorwiegend die Hautoberfläche besiedeln, können sie sich Rückzugsgelegenheiten in der Haut in Form von Pseudotunneln schaffen. Eine nicht unerhebliche Bedeutung für die Verbreitung der Milben haben Läuse, Flöhe und Fliegen, mittels derer die Milben von Wirt zu Wirt verbracht werden können. Zur Therapie eignen sich neben Pyrethroiden vor allem die Wirkstoffe Amitraz und Ivermectin-Derivate (beide nur für Tiere zugelassen).
Als Nützlinge werden Raubmilben teilweise gezielt zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt. Dies kommt vor allem in der ökologischen Landwirtschaft, teilweise auch im ökologischem Weinbau und im integrierten Obstbau zur Anwendung, da wegen des eingeschränkten oder fehlenden chemischen Pflanzenschutz höhere Populationen erwartet werden können, und die Raubmilbe so auch die Schädlinge, besonders Spinnmilben, unter Kontrolle bringen kann.
In Österreich werden derzeit Unter-Glas Kulturen im Gemüse- und Zierpflanzenbau auch in der integrierten Pflanzenproduktion zu einem großen Teil mit Nützlingen wie Raubmilben behandelt. Für Raubmilben ist in Österreich, wie auch in vielen anderen EU-Länderen ein Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel verpflichtend, um diese als solche in den Verkehr bringen zu dürfen.
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