Ein Ratsherr ist ein (männliches) Mitglied der Gesellschaft einer Kommune, einer städtischen Gemeinde, der von seinen Mitbürgern in den Rat oder Stadtrat, das Parlament einer Kommune, gewählt wurde.
Der Ratsherr ist in der Regel Mitglied einer Partei. In der Rats-Arbeit dient er in meist mehreren Rats-Ausschüssen, die dem gesamten Rat Entscheidungsvorlagen vorbereiten.
In Deutschland werden Ratsmitglieder in der Regel alle fünf Jahre gewählt. Die Ratstätigkeit ist ein Ehrenamt. Nur über erweiterte Aufgaben bzw. einen erweiterten Verantwortungsbereich ist es möglich, das Rats-Mandat als Vollzeit-Berufspoltiker auszuüben, ohne sonstige Erwerbs-Arbeit: als Fraktions-Vorsitzender oder als hauptamtlicher Bürgermeister.
Geschlechtliches Pendant zum Ratsherr ist die Ratsfrau. Der neutrale Ausdruck ist Ratsmitglied oder Stadtrat.
Interessant ist die Trennung der Begriffe: die Hansestädte nennen ihre Stadträte Senat. Die "Senatoren" dort jedoch sind nicht die Stadträte, sondern die (zumeist auf 12 Jahre vom Stadtrat oder Senat gewählten) kommunalen Wahlbeamten, die andernorts "Dezernent" heißen.
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