| Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) ist nicht zu verwechseln mit dem Europarat oder dem Europäischen Rat. |
European flag.svg | Justus_Lipsius.jpg-Gebäude, Brüssel]] Der Rat der Europäischen Union (oft auch einfach Rat oder Ministerrat genannt) ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Gemeinschaft, die einen Teil der Europäischen Union bildet. Der Rat ist somit Teil des politischen Systems der EU und setzt sich zusammen aus Vertretern der Mitgliedstaaten auf Ministerebene, die regelmäßig zusammentreten. Sitz ist das Consilium, das Justus Lipsius-Gebäude in Brüssel.
Der Rat nimmt zusammen mit dem Europäischen Parlament Gesetzgebungsvollmachten innerhalb der EU wahr, obwohl seine Mitglieder der Exekutive (den nationalen Regierungen) angehören. Dies ist ein Beispiel für Exekutivföderalismus. Kritiker sehen darin jedoch einen Widerspruch zum Prinzip der Gewaltenteilung und einen Grund für die empfundene Bürokratie und mangelnde Volksnähe bzw. das Demokratiedefizit der EU.
Mit dem Vertrag über die Europäische Union (auch bekannt als Vertrag von Maastricht) kam es auch zur Umbenennung, vor dem 8. November 1993 hieß der Rat der Europäischen Union noch Rat der Europäischen Gemeinschaften.
Das Treffen der Außenminister wird als Allgemeiner Rat bezeichnet, bei Treffen der Fachminister wird die jeweilige Bezeichnung hinzugesetzt (z.B. Umweltministerrat oder Agrarministerrat). Der Rat kann bei schwerwiegenden Entscheidungen oder Problemen auch in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs tagen - dieser darf jedoch nicht mit dem Europäischen Rat verwechselt werden. Die Bezeichnung Rat der Europäischen Union wurde durch den Beschluss vom 8. November 1993 eingeführt. Im EG-Vertrag, im Euratom-Vertrag und im EGKS-Vertrag ist nur vom "Rat" die Rede.
Die Sitzungen des Rates werden vorbereitet vom Ausschuss der ständigen Vertreter, einem Gremium der ständigen Vertreter (vgl. mit Botschaftern) der Mitgliedsstaaten bei der EU.
Der Rat verfügt über ein Generalsekretariat mit ca. 2500 Mitarbeitern. Generalsekretär und somit auch Hoher Vertreter der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ist der Spanier Javier Solana.
Der Rat der Europäischen Union ist entgegen seiner Bezeichnung kein Organ der Europäischen Union, sondern ein Organ der Europäischen Gemeinschaft (Art. 7 I EGV, Art. 202 ff. EGV). Die EU bedient sich im Rahmen der intergouvernementalen Zusammenarbeit (GASP, PJZS) des Rates im Wege der Organleihe (Art.5 EUV).
Nähere Regelungen zur Organisation enthält die Geschäftsordnung des Rates der Europäischen Union.
Der Präsident des Rates der Europäischen Union ist, mit Unterstützung durch den Außenminister, der Regierungschef des Landes, das die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union inne hat. Diese wechselt alle sechs Monate zwischen den Mitgliedstaaten nach einer vom Rat selbst festgelegten Reihenfolge. Am 12. Dezember 2005 hat der Rat der Europäischen Union die Reihenfolge für die Wahrnehmung des Vorsitzes im Rat bis Juni 2018 festgelegt. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, L 328 vom 15. Dezember 2005, S. 60, veröffentlicht *.
Im noch nicht ratifizierten Vertrag über eine Verfassung für Europa ist vorgesehen, dass der Vorsitz im Rat für einen Zeitraum von 18 Monaten von einer Gruppe von drei Mitgliedsländern gewährleistet wird. Der Präsident des Rats wird nach dem Vertragsentwurf vom Europäischen Rat gewählt und hat eine Amtszeit von 30 Monaten. Er kann einmal wiedergewählt werden.
| Stimmen | Länder |
|---|---|
| 3 | Malta |
| 4 | Luxemburg, Zypern, Estland, Slowenien, Lettland |
| 7 | Litauen, Irland, Finnland, Dänemark, Slowakei |
| 10 | Österreich, Schweden |
| 12 | Portugal, Ungarn, Belgien, Tschechien, Griechenland |
| 13 | Niederlande |
| 27 | Polen, Spanien |
| 29 | Italien, Frankreich, Großbritannien, Deutschland |
Nachdem der Rat am 6. Dezember 1993 seine Geschäftsordnung geändert hat, gilt: In der Regel berät der Rat unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nur bestimmte Beratungen sind öffentlich (z.B. zum Halbjahresprogramm des Vorsitzes oder Abstimmungen über Rechtakte).
Für die Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse und der Abstimmungserklärungen der Mitgliedstaaten hat der Rat am 2. Oktober 1995 einen Verhaltenskodex angenommen, der eine Veröffentlichung dann vorsieht, wenn der Rat als Gesetzgeber tätig geworden ist. Die Modalitäten der Veröffentlichung wurden vom Ausschuss der ständigen Vertreter in einem Bericht vom 8. November 1995 festgelegt, jedoch erlauben die aktuellen Bestimmungen der Geschäftsordnung ein Zurückhalten von Sitzungsprotokollen mit der Begründung, dass sich das auf Entscheidungen auswirken kann.
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