Ein Rappen ist eine Kleinmünze, welche früher im südwestdeutschen Raum und in der heutigen Nordschweiz sowie im südlichen Elsass verbreitet war. Heute ist der Schweizer Franken in 100 Rappen unterteilt. Rappen_pfennig_freiburg_.jpg Die Bezeichnung „Rappen“ geht ziemlich eindeutig auf einen Ursprung zurück: Der in Freiburg ab dem 13. Jahrhundert geprägte Pfennig zeigte ursprünglich einen Adler, der dann zum Raben mutierte. Dieser Münztyp des (Raben-)Pfennigs war am Oberrhein sehr verbreitet. Im sogenannten Rappenmünzbund von 1377 schlossen sich zahlreiche Münzstätten zusammen, darunter der Bischof von Basel auch für seine Münstätte in Breisach; im Elsass Colmar und Thann; aus der heutigen Schweiz die Städte Basel, Schaffhausen, Zofingen, Zürich, Bern, Solothurn sowie Freiburg im Breisgau und weitere Gebiete im Breisgau und im Sundgau. Das Ziel war, ein einheitliches Münzwesen und damit wirtschaftliche Erleichterung zu schaffen. Der Rappenpfennig war darin die Hauptwährungseinheit. 1584 wurde dieser Bund aufgelöst.
Rappen LU CH.jpg Mehrere Schweizer Kantone prägten aber weiterhin Rappen. 1798 wurde in der Helvetischen Republik der Franken zu 100 Rappen eingeführt. Diese Währung konnte die kantonalen Münzeinheiten nie ganz verdrängen. Nach dem Ende der Helvetik 1803 prägten die Kantone sowohl Rappen als auch andere, von Kanton zu Kanton unterschiedliche Kleinmünzen. 1850, nach der Gründung des Bundesstaates, wurde als einheitliche Schweizer Währung der heutige Franken eingeführt, welcher einem französischen Franc, aber 0,7 alten Schweizer Franken entsprach. So entsprach ein Rappen bis zur Auflösung der Lateinischen Münzunion 1927 einem französischen Centime. Deshalb lautet auch heute noch die Bezeichnung für den Rappen auf Französisch centime und auf Italienisch centesimo.
Heute prägt die Schweiz Münzen zu 1, 5, 10 und 20 Rappen. Zudem wird die ½-Frankenmünze (wie sie offiziell heißt) meist als 50-Rappenmünze angesehen. Die Prägung von 2-Rappenstücken wurde 1974 eingestellt. Das aus Bronze gefertigte 1-Rappenstück hat im Zahlungsverkehr keine Bedeutung mehr und wird von der Nationalbank für 4 Rappen pro Stück an Sammler verkauft.
Die umgangssprachliche Bezeichnung für das 1-Rappenstück lautet Räppler, während die Bezeichnung Räppli in der Schweiz ungebräuchlich ist, entgegen der landläufigen Meinung im deutschsprachigen Ausland. Die Vielfachen des Rappens werden kurz füfi (oder je nach Dialekt föifi, fünfi, fünfer, föifer), zähni, zwänzgi und füfzgi genannt.
Seit einiger Zeit wird von der swissmint erwogen, die Produktion der 1- und 5-Rappenstücke einzustellen, da deren Herstellungskosten höher ist als der aufgedruckte Wert. Die Produktion eines 1-Rappenstücks kostet 12 Rappen, diejenige eines 5-Rappenstücks 6 Rappen. Durch die Einstellung könnten etwa 300'000 Schweizer Franken eingespart werden. Während sich praktisch niemand gegen die Abschaffung des 1-Rappenstücks wehrt, befürchten verschiedene Organisationen durch den Wegfall der 5-Rappenstücke Preiserhöhungen und höhere Kosten.
Siehe auch: Rappenkrieg