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Die Begriffe Radikalismus und Extremismus beschreiben politische Ziele und Methoden, die fundamental von den Werten der jeweils bestehenden Gesellschaftsordnung bzw. Wirtschaftsordnung abweichen. Umgangssprachlich werden die Begriffe oft synonym verwendet, wobei jedoch Definition und Unterscheidung beider Begriffe umstritten sind.

Der Begriff „Radikalismus“


Das Attribut „radikal“ leitet sich vom lateinischen radix (Wurzel) her und beschreibt das politische Ziel, eine Gesellschaft grundlegend, „an der Wurzel”, zu verändern. Der Begriff beschreibt dabei nur die Entschlossenheit und Konsequenz des politischen Handelns, aber keine bestimmte inhaltliche Richtung.

Im 19. Jahrhundert wurde ein Teil der gegen die konservative Ordnung der Restaurationszeit opponierenden liberalen Bewegung (in der Schweiz auch Freisinn genannt) als „radikal“ bezeichnet. Die Radikalen forderten die liberalen Freiheitsrechte, wollten aber weitergehend auch das Zensuswahlrecht durch ein allgemeines, freies Männerwahlrecht ersetzen und die völlige und sofortige Ablösung der feudalen Grundlasten erreichen. Die Radikalen waren außerdem auch bereit, ihre Ideen mit Gewalt durchzusetzen. In verschiedenen Kantonen der Schweiz kam es nach der Julirevolution 1830 zu radikalen Umstürzen, der sog. liberalen „Regeneration“. Gegen den konservativ-regierten Kanton Luzern organisierten die Radikalen 1844/45 sog. Freischarenzüge, um einen gewaltsamen Umsturz herbeizuführen. Nach 1847 wurde in der Schweiz oft „radikal“ und „freisinnig“ bzw. „liberal“ bedeutungsgleich verwendet. „Radikal“ war dieser Flügel der Liberalen also sowohl hinsichtlich ihrer Ziele (radikal-demokratisch) als auch ihrer Mittel (gewaltsamer Umsturz der konservativen Regierungen). In der französischsprachigen Schweiz nennt sich die Freisinnig-Demokratische Partei noch heute Parti radical-démocratique Suisse und wird im Volksmund als les radicaux bezeichnet.

In den 1960er Jahren galten in Deutschland „Radikale“ für die Bevölkerungsmehrheit, die im Bundestag vertretenen Parteien und die staatlichen Behörden überwiegend als gefährliche, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland bedrohende Kräfte. Bis 1973 verwendete der Verfassungsschutz den Begriff „Radikalismus“ im Sinn von als verfassungsfeindlich angesehene Bestrebungen.

Der Ausdruck ist dennoch positiver konnotiert als der Begriff „Extremismus“. Er wird daher teilweise auch von Gruppen selbst verwendet, die die bestehende Staatsverfassung von Grund auf ersetzen wollen. Sie nehmen die ursprüngliche Fremdbezeichnung etwa wie die APO für sich in Anspruch: Wir sind eine kleine radikale Minderheit. Dabei beziehen sie das Attribut „radikal“ auf ihre Ziele, nicht ihre Methoden, während sie das Attribut „extrem“ als staatliche Abwertung verstehen und ablehnen.

In der Politologie wird der Begriff zur Beschreibung der Grauzone zwischen Demokratie und Extremismus verwendet.

Der Begriff "Extremismus"


Das Attribut "extrem" ist vom lateinischen extremus (äußerster, letzter) abgeleitet. Der Begriff beruht auf der Idee eines politischen "Spektrums", das eine "Mitte" und "Extreme" (ganz links und ganz rechts außen) besitze. Er bestimmt das gemeinte Verhalten und Denken als Gegensatz zu einem gesellschaftlich und staatlich etablierten Demokratieverständnis, das er damit zugleich als "Normalität" definiert. Er kennzeichnet eine Politik als "äußeren Rand", von dem eine Gefährdung der "Mitte" ausgehen kann, ohne auf die sonstigen Differenzen innerhalb so bezeichneter Gruppen einzugehen.

Als Extremismus werden in der Wissenschaft politische Diskurse, Programme und Ideologien erfasst, die sich implizit oder explizit gegen grundlegende Werte und Verfahrensregeln demokratischer Verfassungsstaaten richten (Uwe Backes). Während der Rechtsextremismus dabei das "Ethos fundamentaler Menschengleichheit" nicht anerkenne, handele es sich beim Linksextremismus um "radikal-egalitäre Strömungen".

Der Begriff entstammt den Totalitarismustheorien und wurde vor und während des Kalten Krieges von westlichen Staatsbehörden geprägt. Heute verwenden die meisten der im Parlament vertretenen politischen Parteien ihn ebenso wie die Institutionen der repräsentativen Demokratie, darunter vor allem der bundesdeutsche Verfassungsschutz. Dieser definiert Extremismus als fundamentale Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates (definitio ex negativo). Darunter fallen alle Bestrebungen, die sich gegen den so genannten "Kernbestand" des Grundgesetzes oder die "Freiheitliche demokratische Grundordnung" (FDGO) insgesamt richten.

Da der Begriff eine starke Abweichung von der gesellschaftlichen Norm bezeichnet und diese zugleich negativ wertet, nennen sich so genannte Gruppen nicht selbst "Extremisten". Sie sehen in dieser Zuschreibung vielmehr eine Herabsetzung und Ausgrenzung ihrer politischen Positionen aus dem demokratischen Meinungsspektrum und dem gesellschaftlichen Diskurs.

Heutige Anwendung der Begriffe


Im staatlichen Sprachgebrauch hat der Begriff "Extremismus" den des "Radikalismus" heute weitgehend verdrängt und abgelöst. Seine Hauptarten sind: Einige Autoren benutzen seit Anfang der 1990er Jahre zudem den Begriff eines "Extremismus der Mitte", um auf intolerante Tendenzen in der Mitte der Gesellschaft aufmerksam zu machen.

Für die meisten Deutschen sind die Begriffe "Radikalismus" und "Extremismus" nach wie vor vergleichbar negativ besetzt. In der Umgangssprache werden sie daher kaum unterschieden. Meist wird "Extremismus" als Steigerung von "Radikalismus" verstanden: Beide Haltungen wollten die Gesellschaft gründlich verändern, wobei "Extremisten" Gewalt nicht ausschlössen. Oft werden beide Begriffe synonym mit der eher emotionalen als sozialwissenschaftlichen Kategorie des Fanatismus verwendet.

Wissenschaftliche Kritik


Vor dem Hintergrund der historischen Herkunft und aktuellen Verwendung der Begriffe ist in der Extremismusforschung umstritten, ob sie demokratische Positionen wirklich gegenüber "radikalen" oder "extremistischen" Tendenzen verteidigen können. Kritische Politologie hebt hervor: Da die "Definitionsmacht" hier bei staatlichen Institutionen liege, bestehe die Gefahr, dass Kritik an antidemokratischen Tendenzen als "extremistisch" gebrandmarkt und abgewiesen werde. Zum einen vernachlässigten sie die inhaltlichen Ziele, die Links- und Rechts-"Radikale" bzw. "Extremisten" voneinander unterschieden, zu Gunsten einer - kritischer Ansicht nach - bloß formalen Ähnlichkeit. Zum anderen blendeten sie andere Demokratievorstellungen als die gegebenen aus und setzten Minderheitspositionen, die zur Zeit nicht im Parlament repräsentiert sind, dennoch aber verfassungskonform sein könnten, tendenziell mit illegitimer Politik gleich.

Beide Begriffe dienen dazu, Gruppen und Personen mit unterschiedlichen Zielen und Inhalten anhand idealtypischer Merkmale zu betrachten. Damit werden nach Ansicht ihrer Kritiker oft inhaltlich gegensätzliche Ziele mangelhaft berücksichtigt und gleichgesetzt. Dabei spielten eigene politische Interessen eine Rolle: So setzte die Totalitarismusthese schon vor 1939, vor allem aber nach 1945 aufgrund ihrer organisatorischen und institutionellen Ähnlichkeiten und Übereinstimmungen den Stalinismus mit dem Faschismus und dem Nationalsozialismus gleich, obwohl beide Systeme einander als schärfste Gegner ansahen und mit allen Mitteln bekämpften. Bei der Gleichsetzung ihrer Ideologien wurden ihre sonstigen politischen Ziele, Staats- und Gesellschaftsstrukturen kaum differenziert, auch um das westliche Demokratiemodell als tendenziell einzige Möglichkeit einer freien und sozial gerechten Gesellschaftsordnung darzustellen und im Kontext des Kalten Krieges in andere Länder zu exportieren.

Anhänger des klassischen Extremismusbegriffs vertreten demgegenüber den Standpunkt, daß unterschiedliche Endzielvorstellungen und mögl. unterschiedliche moralische Wertigkeit verschiedener politischer Lager verhältnismäßig unbeachtlich sind, wenn trotz unterschiedlicher Ideale eine die persönliche Freiheit aufhebende Diktatur herauskommt oder herauszukommen droht.

Anhand der Kritik an idealtypischen Extremismusbegriffen werden in Teilen der Wissenschaft realtypische Begriffe z.B. für den Faschismus gefordert, die die Inhalte und Zielsetzungen der betrachteten Gruppen beachten sollen , während staatsnahe Vertreter nicht von einer grundsätzlichen Untauglichkeit der etablierten Begriffe ausgehen.

Siehe auch


Literatur


  • Uwe Backes, Eckhard Jesse: Vergleichende Extremismusforschung. Nomos, Baden-Baden 2005, ISBN 3-8329-0997-4
  • Steffen Kailitz: Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland: Eine Einführung. Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004, ISBN 3-531-14193-7

aus kritischer Sicht:

  • Wolfgang Wippermann: Über »Extremismus«, »Faschismus«, »Totalitarismus« und »Neofaschismus«. In: Siegfried Jäger, Alfred Schobert (Hrsg.): Weiter auf unsicherem Grund. Faschismus - Rechtsextremismus - Rassismus: Kontinuitäten und Brüche. Duisberger Institut für Sprach- und Sozialwissenschaften, Duisburg 2000, ISBN 3-927388-75-0

Weblinks


Sicherheit

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