Rache ist eine Handlung, bei der ein Rächer jemandem das Gleiche oder Schlimmeres antut, was dieser ihm zuvor angetan hat. Das dazugehörige Verb (Tatwort) heißt rächen und ist entweder auf den Gegenstand des vorherigen Tatbestands (etwas oder jemand rächen, Akkusativ) oder auf die Person, der die Rache gilt (sich an jemand rächen, Dativ) bezogen.
Der Wortstamm ist eng verwandt mit dem des Rechtes, des Rechtens, des Richtens und der Gerechtigkeit. Hier spiegelt sich sprachlich eine historische Entwicklung, in der das archaische Sippenrecht der Blutrache von einem öffentlichen Gerichtsverfahren abgelöst wurde, also einem gesamtgesellschaftlich anerkannten geordneten Vorgang der Konfliktklärung, Bestrafung und Schadensregulierung.
Dennoch wird der Begriff der Rache bis heute oft gleichsinnig mit dem Begriff der Vergeltung gebraucht. Dieser meint im eigentlichen Sinn nicht die private (Wieder-)Herstellung einer subjektiv empfundenen Gerechtigkeit und Sühne, sondern den Schadensausgleich zwischen den betroffenen Personen oder Gruppen.
Gegenbegriffe zu Beidem sind die Vergebung als einseitiger Rechtsverzicht der von einem an sich zu „rächenden“ Tatbestand Betroffenen sowie die Versöhnung mit dem oder denen, die Objekt der Rache hätten sein sollen und können.
Ist es zu einem von beiden Seiten gefühlten Ausgleich gekommen, ist eine vertragliche Aussöhnung möglich.
In Religionen wie z.B. dem Christentum tritt an die Stelle der Rache - wenngleich nicht immer - die Vergebung.
Innerhalb der eigenen Gemeinschaft sind gegenseitige Missetaten untersagt und dies wird durch die soziale Nähe auch durchwegs kontrolliert. Deswegen tritt dort die Rache oft hinterrücks auf. Ein Beispiel, dass hier ein Problem des Zusammenlebens liegt, ist z.B. im Judentum das folgende Zitat aus der Pentateuch: Du sollst nicht Rache üben, noch Groll behalten gegen die Kinder deines Volkes, sondern du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst! Denn ich bin der Herr. (3 Mose 19, 18)
Formen der Rache sind bei Mangel an zentraler Rechtsprechung verbreitet (vgl. die "Blutrache"). Sie ist eine soziale Institution in Gemeinschaften bzw. segmentären Gesellschaften, in denen Kränkungen innerhalb von Untergruppierungen (Segmenten) offiziell nicht vorkommen dürfen und nicht anders behoben werden können. In diesem Rahmen ist "blinde Rache" gerade unüblich: Mögliche Rächer und Opfer sind relativ fest durch die Sitte geregelt.
In neuzeitlichen Gesellschaften dient sie vielfach zur ideologischen Bemäntelung politisch und kommerziell ausgerichteter Handlungen.
Dem Wunsch nach Rache liegen zum einen situative Aspekte zugrunde, zum anderen verschiedene personbezogene Bedingungen und Motive:
- der Wunsch nach Wiederherstellung des Selbstwertes
- der Wunsch nach Wiederherstellung von Gerechtigkeit
- der Wunsch nach Wiederherstellung von Sicherheit
- persönliche Voreingenommenheiten und individuelle Unterschiede in der Sensibilität für Ungerechtigkeit.
Eine persönliche Voreingenommenheit, andere Menschen milde und versöhnlich zu betrachten, verhindert oder vermindert hingegen die Rachlust.
Rache wird entweder direkt, oder stellvertretend für andere ausgeführt (z. B. für machtlose Opfer), gegenüber unmittelbaren Schädigern oder mit diesen assoziierten Menschen (z. B. Judenverfolgung, wenn man in deren Vorfahren die "Mörder Jesu" sah), sie kann sich in Rachehandlungen manifestieren oder nur in der Fantasie ausgelebt werden.
Evolutionsbiologisch gesehen ist Rache als eine Ausformung des Hasses eine aktive, dem Übeltäter an der eigenen Person oder Sippe, schädigenden Folgewirkung ein Versuch, den Feind, der die Kontinuität der eigenen Position gefährdet, zu entfernen. Rache ist dann das Extrem von bereits vorangegangenden aber gescheiterten Abwehrmechanismen (Unmut, Unzufriedenheit, Grimm), die einen noch nach alternativen Lösungsmöglichkeiten haben suchen lassen, während der Hass nunmehr auch das Abschalten von eigenen Sicherheitsansprüchen physiologisch erst als letzte Möglichkeit ist. Allein das Bewusstsein des Übeltäters, jemanden ungestraft Schaden zugefügt zu haben, ist eine gefallene Hemmschwelle, die in Zukunft die eigene Kontinuität gefährdet. Die Rache ist der instinktive Versuch, diese gefallene Hemmschwelle zu beseitigen. *
Andere Formen der "Vergeltung" in Selbstjustiz, etwa durch Rückzug (z. B. die "Schweigestrafe" gegenüber einem Nahestehenden, der einem etwas angetan hat) oder die Beeinträchtigung der Arbeitsleistung ("Bremsen", "Sabotage" gegenüber einem Arbeitgeber, der einen schindet oder schlecht bezahlt) kommen der "Rache" wiederum näher.