Der Titel Rabbiner ist ein religiöser Titel im Judentum und wird von hebräisch Rabbi oder aramäisch Rabbuni (Meister, Lehrer) abgeleitet. Andere Bezeichnungen sind auch Rebbe und Lehrmeister. Rabbi war um die Zeitenwende ein Ehrentitel jüdischer Schriftgelehrter. Auch Jesus von Nazaret wurde der Titel Rabbi beigelegt.
Zu den Aufgaben eines Rabbiners zählt die religiöse Lehre, und als Talmudkenner kommt ihm die Entscheidung in religiösen Fragen zu. In liberalen Gemeinden leitet der Rabbiner oft die Schabbat- und Festtagsgottesdienste, wofür traditionell der Vorbeter (Chazzan) oder Vorsänger (Kantor) zuständig ist. Ein Rabbiner ist kein Priester, dem irgendwelche besonderen religiösen Aufgaben alleine zustünden. Den Segen z. B. kann jeder Jude oder jede Jüdin sprechen, weil dies nach jüdischer Ansicht keine besondere Vermittlerfunktion erfordert. Nicht der den Segen Sprechende segnet, sondern allein Gott segnet. Deshalb kann im Grunde auch jedes dazu befähigte Mitglied einer jüdischen Gemeinde den Gottesdienst leiten, vorbeten, aus der Tora vorlesen usw. Sehr oft haben jedoch nur Rabbiner die dazu erforderlichen Kenntnisse. In den meisten liberalen Gemeinden muss der Rabbiner oder die Rabbinerin solche Aufgaben übernehmen, weil kein Kantor (Chazzan) zur Verfügung steht. Eine der wichtigsten Aufgaben eines Rabbiners ist heutzutage die Seelsorge für die Gemeindemitglieder und für Personen, die mit der Gemeinde in Verbindung stehen (z.B. Konversionskandidaten).
Die Ausbildung von Rabbinern erfolgt in der Regel an Rabbinerseminaren oder Jüdischen Hochschulen. Deutschlands einziges Rabbinerseminar ist das Abraham-Geiger-Kolleg in Potsdam, das im Wintersemester 2001/2002 seine Arbeit aufnahm. Bis 1939 gab es in Berlin und Breslau zwei Seminare. Im Mai 2001 wurde an der Heidelberger Hochschule für jüdische Studien der Ignatz-Bubis-Lehrstuhl eröffnet. Es ist der erste Lehrstuhl für die Rabbinerausbildung in Deutschland seit 1941. (Ruprecht Nr. 71)
Der Ober- oder Großrabbiner eines Landes oder einer Gemeinde gilt als die höchste religiöse Instanz dieses Landes. Das Großrabbinat in Palästina (später dem Staat Israel) besteht heute aus zwei Mitgliedern:
Rabbiner | Ραβίνος | Rabbi | Rabeno | Rabino | Rabbi | Rabbin | רב | Rabbi | Rabi | Rabbino | ラビ | Rabbijn | Rabbinar | Rabbiner | Rabin | Rabino | Rabbin | Рабин
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