Der Diktator (lat.: Dictator) war ein mit weitgehenden Vollmachten ausgestattetes politisches Amt in der Zeit der Römischen Republik, das jedoch zeitlich befristet war.
Es handelte sich um ein, allerdings außerordentliches, Magistratsamt (magistratus extraordinarius), wobei das bei den normalen Ämtern des cursus honorum übliche Prinzip der Kollegialität nicht galt: Es gab jeweils nur einen Diktator. Dieser war auch anderen übrigen Magistratsbeamten übergeordnet und konnte selbst nicht für Taten während seiner Amtszeit belangt werden.
Erst gegen Ende der Römischen Republik gab es Versuche, die maximale Amtszeit von sechs Monaten zu verlängern, zunächst bei Lucius Cornelius Sulla und schließlich bei Julius Caesar, dessen Amtszeit denn auch die Wende in der römischen Verfassungsgeschichte von der Magistratsherrschaft hin zur Herrschaft einer einzelnen Person brachte, wie sie dann unter Augustus als Prinzipat verwirklicht wurde. Auch diesen Langzeit-Diktatoren war ihre sehr umfangreiche Aufgabenstellung mitgegeben: dictator legibus scribundis et rei publicae constituendae (Erlassung von Gesetzen und Neugestaltung des Staates).
Man behielt die Regel, dass es jeweils nur einen Diktator geben durfte, stets bei. Lediglich unmittelbar nach der Schlacht von Cannae im Jahre 216 v. Chr. nominierte man Marcus Fabius Buteo zum Diktator (mit der Aufgabe, die freien Plätze im Senat wieder aufzufüllen), obwohl es mit Marcus Junius Pera bereits einen amtierenden Diktator gab. Marcus Fabius Buteo verzichtete jedoch aus eben diesem Grunde darauf, sein Amt auch anzutreten.
Dem Diktator war es sogar erlaubt, römische Gesetze zu ändern, wenn er dies zur Abwehr der Gefahr für notwendig erachtete. Er konnte neue Gesetze erlassen, die nicht der Zustimmung durch die Volksversammlungen bedurften. In der Regel stellten die Diktatoren ihre Gesetze aber dennoch zur Abstimmung, um im Volk einen festeren Rückhalt ihrer Position zu erlangen. So geschah es etwa im Fall der Proskriptionsgesetze Sullas. Zugleich war der Diktator auch oberster Gerichtsherr sowie Oberbefehlshaber des Heeres und Herr über die Exekutive.
Das Verhältnis zwischen Diktator und Volkstribun war offenbar nicht genau geregelt. Zwar besaßen auch die Volkstribunen eine unabhängige Stellung, während einer Diktatur waren aber auch sie den Anordnungen des Diktators unterworfen und konnten dessen Aktionen etwa nicht durch ein Veto blockieren. Da das Amt des Diktators vor dem des Volkstribuns geschaffen wurde, sah man offenbar keine Veranlassung, die Befugnisse des Diktators in Bezug auf den Tribun gesondert zu regeln.
Magistratsbeamte besaßen zwar ebenfalls in ihrer Amtszeit Immunität. Sobald diese Amtszeit aber vorbei war, konnten sie für Fehlverhalten und Straftaten jedoch belangt werden. Dies war beim Diktator nicht der Fall, dieser besaß gewissermaßen Immunität auf Lebenszeit bzw. man behandelte eventuelle Rechtsverstöße so, als seien sie nicht aufgetreten.
Die Herrschaftsgewalt (das imperium) wurde angesichts dieser Machtfülle nicht selten mit der der früheren Monarchen verglichen, von der sie sich im Wesentlichen nur durch die zeitliche Begrenzung unterschied. Es gab allerdings noch einige weitere Einschränkungen: So behielt der Senat auch während einer Diktatur die Kontrolle über die Finanzen, sodass der Diktator mit der Summe auskommen musste, die der Senat ihm zugestand. Außerdem durfte er Italien nicht verlassen, um dem eigenen Staat nicht von den Provinzen oder dem Ausland aus gefährlich werden zu können. Auch durfte er in der Stadt Rom selbst nicht ohne Zustimmung des Volkes hoch zu Pferd auftreten – dies hätte allzu deutliche Erinnerungen an das Verhalten der Könige heraufbeschworen. Immerhin aber waren einige der diktatorischen Insignien königlicher Herkunft: Neben dem Beil und den Fasces (die auch von den Konsuln und den Prätoren als Insignien verwendet wurden), waren das der kurulische Stuhl und die Toga Praetexta.
Dem Diktator stand stets ein von diesem ernannter magister equitum (Reiteroberst) zur Seite. Wenn dieser während der Amtszeit des Diktators starb, musste der Diktator einen neuen bestimmen. Mitunter schlug auch der Senat einen Kandidaten vor. Der magister equitum war höchster Beamter abgesehen vom Diktator, dem er untergeordnet war, den er aber in dessen Abwesenheit vertreten konnte. Das imperium des magister equitum galt ansonsten als gleichrangig mit dem eines Prätors. Im allgemeinen galt, dass ein magister equitum vorher Prätor gewesen sein musste, doch gab es von dieser Regel auch Ausnahmen. Den magister equitum begleiteten, wie den Prätor, sechs Liktoren und wie der Prätor trug auch er eine Toga Praetexta.
Erst Sulla ließ das Amt wieder aufleben, veränderte aber zugleich dessen Charakter. Amtierten Diktatoren bis dahin rei gerendae causa, so ernannte sich Sulla selbst im Jahre 82 v. Chr. (ohne vorherige Befragung des Senats) zum dictator rei publicae constituendae causa, wobei er darauf verzichtete, seine Amtszeit zeitlich zu beschränken. Er hatte es dann auch mehrere Jahre inne, ehe er schließlich freiwillig zurücktrat.
Nächster Diktator wurde dann Julius Caesar, der die Form insofern wahrte, als er die Amtszeit auf ein Jahr beschränkte. Die politische Situation nutzte er aber so geschickt aus, dass er das Amt zehnmal hintereinander antreten konnte, was auf eine zehnjährige Diktatur hinauslief. Schließlich beschloss der Senat, Caesar zum dictator perpetuus, also zum Diktator auf Dauer zu ernennen, was allerdings Anlass für republikanisch gesinnte Gegner Caesars wurde, diesen zu ermorden. Nach dem Attentat verkündete Caesars Mit-Konsul die Lex Antonia, mit der das Amt des Diktators abgeschafft wurde. Später bot man dennoch Augustus dieses Amt an, der sich aber stattdessen für ein eigenes Prinzipat genanntes Verfassungsmodell entschied, das die Formen der Republik wahrte, zugleich aber die unangefochtene Machtstellung des Kaisers sicherte, womit in gewisser Weise die klassische Diktatur in gewandelter Form ihren Höhepunkt feierte.
Der Begriff Diktatur, der sich aus dem Amt der römischen Republik herleitete, hatte in späteren Epochen eine meist negative Konnotation. Die faschistische Diktatur Italiens im 20. Jahrhundert knüpfte auch in ihren Symbolen dagegen bewusst an das antike Rom an.
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