Die Namensgebung der römischen Antike unterscheidet zwischen:
Allgemein bekannte und in höheren Schulen vermittelte Tatsachen beziehen sich meist auf die relativ kurze Epoche des 1. Jahrhunderts v. Chr., spiegeln das römische Namenssystem folglich nur teilweise wider.
Die meisten Römer trugen noch einen weiteren individuellen Namen, das Cognomen. Hinzukommen konnten bei besonderen Verdiensten Ehrenbezeichnungen oder durch Adoption weitere Familiennamen. In offiziellen Dokumenten und Inschriften fügte man den Vornamen des Vaters ein (z.B. Marci filius). Gelegentlich wurde der Zusatz maior oder minor (der Ältere, der Jüngere) benötigt, um Vater und Sohn zu trennen, wenn diese denselben Vornamen trugen. Namenslängen reichten zwischen „Marcus Antonius“ über „Imperator Caesar Marcus Aurelius Antoninus Augustus Germanicus Sarmaticus“ bis hin zu jenem Konsul von 169 n. Chr., der insgesamt 38 Namen trug.
Freigelassene (ehemalige Sklaven) erhielten Vornamen und den oder die Familiennamen des ehemaligen Herrn. Der frühere Rufname des Sklaven diente als cognomen.
Geringe Zahl der Vornamen sowie Namensvergabe bei Freilassung führte dazu, dass bestimmte Namen (vor allem die der Kaiser wegen der Vielzahl kaiserlicher Freigelassener und deren Nachkommen) weit verbreitet waren.
Siehe auch: Liste römischer Familien (Römisches Reich)
Nomen | Tria nomina | Roman naming conventions | Nombres romanos | Roomalainen nimi | Noms romains | שמות רומאיים | Rimska osobna imena | Convenzione dei nomi romani | Romeinse namen | Convenção romana de nomes | Римские имена
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"Römische Namen".
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