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Als römisches Recht bezeichnet man zunächst das Recht, das in der Antike in der Stadt Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt. Die im Corpus Iuris Civilis gesammelten Quellen des antiken römischen Rechts wurden im Mittelalter wiederentdeckt und bis ins 19. Jahrhundert in den meisten Staaten Europas als maßgebliche Rechtsquellen betrachtet. Daher kann man auch die Rechtsordnung, die im Mittelalter und in der frühen Neuzeit auf dem europäischen Kontinent galt, als römisches Recht bezeichnen.

Während viele andere Errungenschaften der Antike ursprünglich von den Griechen stammen und von den Römern nur übernommen wurden, ist das römische Recht eine originäre Schöpfung der Römer ohne griechische Vorbilder. Allerdings hat die Übernahme von Begriffen und Argumentationsmustern aus der griechischen Philosophie bei der Herausbildung der römischen Rechtswissenschaft eine Rolle gespielt.

Antikes römisches Recht


Das römische Recht war zunächst ein aus langjähriger Übung entstandenes Recht (sog. Gewohnheitsrecht) ohne geschriebene Gesetze. Eines der frühesten Gesetzeswerke war das Zwölftafelgesetz (entstanden um 450 v.Chr., lat. lex duodecim tabularum). Später spielten die Edikte der Magistrate, darunter besonders die Edikte der Praetoren (sog. ius honorarium, die viva vox iuris civilis), eine große Rolle für die Rechtsentwicklung. In den Edikten verlautbarten die Magistrate, wie sie während ihrer Amtszeit das Recht handhaben wollten. Sie gaben exakt an, für welche Tatbestände sie eine Klagemöglichkeit einräumen wollten. Mit der Zeit wurde es üblich, den Text des Edikts vom Vorgänger zu übernehmen. Der Text des schließlich erlassenen edictum perpetuum wurde von den römischen Juristen wissenschaftlich kommentiert.

Die römische Rechtswissenschaft erreichte ihre höchste Blüte in den ersten Jahrhunderten der Kaiserzeit (1.-3. Jahrhundert). In der Spätantike drohten die Lehren dieser klassischen Jurisprudenz in Vergessenheit zu geraten. Um dieser Tendenz entgegenzuwirken, ließ Kaiser Justinian I. ältere Rechtstexte sammeln. Sein Gesetzgebungswerk, das später unter der Bezeichnung Corpus Iuris Civilis bekannt wurde, umfasst die Institutionen des Justinian (verkündet 533), die Pandekten (lat. Digesten, ebenfalls 533 verkündet), den Codex Iustinianus (verkündet 534) und die zugehörigen Novellen. Die größte Bedeutung haben davon die Pandekten oder Digesten erlangt.

Römisches Recht im Mittelalter und in der Neuzeit


Im Byzantinischen Reich blieb die justinianische Kodifikation Grundlage der Rechtspraxis. Im 9. Jahrhundert ließ Kaiser Leo VI. (886—912) die Basiliken erstellen. Die Basiliken waren eine Sammlung des byzantinischen Rechts, die im wesentlichen aus einer griechischen Übersetzung des justinianischen Codex und der Digesten bestand.

Hingegen gerieten die justinianische Kodifikation und das römische Recht insgesamt in Westeuropa während des frühen Mittelalters weitgehend in Vergessenheit. Insbesondere die Digesten waren bald nicht mehr bekannt. Um 1050 wurde dieser wichtige Text jedoch wiederentdeckt (s. auch Littera Florentina). Von diesem Zeitpunkt an haben zuerst italienische Juristen – deren Rechtsschule von Bologna sich zu einer der ersten Universitäten Europas entwickelte - das römische Recht wieder aufgegriffen.

Die sog. Glossatoren erläuterten und überarbeiteten die bestehenden Texte nach den Bedürfnissen und Methoden der Zeit. Die Kommentatoren (auch Postglossatoren genannt) arbeiteten sodann die Rechtstexte zu praxisbezogenen Werken aus.

Da in Deutschland im Mittelalter kein einheitliches Rechtssystem bestand, wurde ab Mitte des 15. Jahrhunderts das römische Recht auch hier rezipiert. Durch die besondere Bedeutung des römischen Rechts wurden die Rechtsfakultäten der Universitäten sehr einflussreich. Die Art der Anwendung des Corpus iuris civilis bezeichnet man als usus modernus pandectarum, also zeitgemäßer Gebrauch der Pandekten.

Mit dem Beginn des Absolutismus und der Aufklärung trat das Naturrecht oder Vernunftrecht in den Vordergrund.

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts setzte jedoch mit der historischen Rechtsschule, deren herausragender Vertreter Friedrich Karl von Savigny war, eine Rückbesinnung auf das römische Recht ein. Mit der geschichtlichen Rechtswissenschaft und der Pandektistik erreichte die wissenschaftliche Durchdringung und Systematisierung des römischen Rechts, das als gemeines Recht in Deutschland bis zum 1. Januar 1900 galt, einen Höhepunkt.

Auch das moderne bürgerliche Recht ist nach wie vor in besonderem Maße von dem römischen Recht, das den Rechtsstoff für die Schaffung der modernen Kodifikationen bildete, geprägt. Dies gilt in besonderem Maße für das deutsche BGB. Denn das BGB beruht auf der geschichtlichen Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts. Hingegen wurde das österreichische ABGB stärker vom Vernunftrecht des 18. Jahrhunderts beeinflusst. Auch im ABGB sind aber die römischen Wurzeln deutlich erkennbar.

Siehe auch


Literatur


Juristisches

  • Wolfgang Kunkel/Martin Schermaier, Römische Rechtsgeschichte, 14. Aufl., Köln 2005
  • Max Kaser/Rolf Knütel: Römisches Privatrecht, 17. Auflage, München 2003. ISBN 3-406-41796-5
  • Detlef Liebs: Römisches Recht, 6. Auflage, Stuttgart 2004. ISBN 3-8252-0465-0
  • Fritz Schulz: Prinzipien des römischen Rechts, München/Leipzig 1934 (unveränderter Nachdruck bei Duncker & Humblot, Berlin 2003, ISBN 3-428-11347-0. Rezensiert von Wolfgang Ernst, http://www.forhistiur.de/zitat/0405ernst.htm)

Geschichte

  • Mario Bretone: Geschichte des Römischen Rechts, München 1992. ISBN 3-406-36589-2
  • Wolfgang Waldstein, J. Michael Rainer: Römische Rechtsgeschichte, 10. Auflage, München 2005. ISBN 3-406-53341-8
  • Stephan Meder: Rechtsgeschichte, Köln/Weimar/Wien 2002 (mehrere Auflagen). ISBN 3-8252-2299-3
  • Uwe Wesel: Geschichte des Rechts, 2. Auflage, Berlin 2000. ISBN 3-406-47543-4
  • Wolfgang Kunkel/Martin Schermaier, Römische Rechtsgeschichte, 13. Aufl., Köln/Weimar/Wien 2001. ISBN 3-8252-2225-X

Weblinks


  • http://www.iuscivile.com/deu/ Sehr gutes allgemeines Überblicksportal zum römischen Recht. Dort findet sich auch eine umfassende Literaturliste.
  • http://home.hetnet.nl/~otto.vervaart/römisches_recht.htm Knappe Informationen über das römische Recht. Besonders die Links am Ende sind interessant.
  • The Roman Law Library (Yves Lassard, Alexandr Koptev).

Römisches Recht

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