Das Römische Bürgerrecht beinhaltete im antiken Rom das aktive und passive Wahlrecht der freien Männer für die Volksversammlung. Es war mit einer Verpflichtung zum Kriegsdienst verbunden und erlaubte das Tragen der Toga.
Ohne das römische Bürgerrecht unterlag man einer härteren Rechtsprechung, musste mehr Steuern zahlen, durfte nicht den Legionärsdienst treten, hatte kein Wahlrecht in Rom und konnte nicht in den Ritter- oder Senatorenstand aufsteigen.
Im römischen Reich gab es verschiedene Möglichkeiten an, mit Besiegten umzugehen:
Im Zuge der Kolonisierung Italiens wurde ein neues Bürgerrecht geschaffen, das so genannte latinische Bürgerrecht.
An der Frage des Bürgerrechts für Bundesgenossen entzündete sich später der Bundesgenossenkrieg (91 v. Chr.–88 v. Chr.), der durch die Lex Plautia Papiria beendet wurde, die allen Bewohnern Italiens südlich des Po mit Ausnahme von Frauen und Sklaven das römische Bürgerrecht verlieh.
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"Römisches Bürgerrecht".
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