Als Quotenfrau wird eine Frau bezeichnet, die auf Grund einer Frauenquote (Quotenregelung) in einem Gremium eine Position erlangt hat oder erlangt haben soll.
Der Begriff entstand, als in Deutschland von einigen großen Parteien Frauenquoten eingeführt wurden, um den Anteil von Frauen in ihren Gremien zu steigern, möglicherweise im Jahr 1988, als die SPD eine 40 %-Frauenquote für Ämter und Mandate beschloss. Zuvor war bereits bei den Grünen eine Frauenquote eingeführt worden.
Die über offiziell oder inoffiziell vereinbarten Quoten zu einem Sitz in einem Gremium gelangten Frauen sollten die gesellschaftliche Gruppe der Frauen in diesem Gremium repräsentieren und eventuell besondere Sichtweisen artikulieren. Im Zuge der Gleichberechtigung (Gleichstellung) sollten hierdurch Frauenrechte gestärkt werden.
Der Begriff Quotenfrau wurde anfangs als eine Negativbezeichnung gebraucht, die den betreffenden Frauen mangelnde Kompetenz unterstellte. Heute wird der Begriff von vielen Frauen, die durch eine Frauenquote ins Amt gekommen sind, positiv besetzt. So sagen z.B. Jutta Limbach (vormalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts) und Bundesministerin Renate Künast von sich selbst stolz, eine Quotenfrau zu sein.
Mangels Männerquoten wird für Männer der Ausdruck Quotenmann nur scherzhaft gebraucht.
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