Eine Quittung ist eine Empfangsbestätigung für den Erhalt einer Leistung. Sie ermöglicht es dem Schuldner zu beweisen, dass die Forderung erloschen ist.
Das Verb dazu (quittieren) hat auch die Zusatzbedeutung "verlassen" (Beispiel: er quittierte seinen Dienst). Das Wort geht auf das veraltete quitt (svw. "ausgeglichen") zurück.
Eine Quittung wird nach einem Kauf und dem Abschluss von Zahlungsvorgängen ausgestellt und enthält in der Regel Aussteller, ggfs. Empfänger, Art, Anzahl und Bezeichnung der Ware bzw. Leistung, Datum, Uhrzeit und ggfs. Nummer der Kasse bzw. des Kassierers. Sie dient dem Nachweis über die Bezahlung sowie weiterer Abrechnungen bzw. als Beleg in der Buchführung.
Nach deutschem Recht kann der Zahlende die Erteilung einer Quittung verlangen (§ 368 BGB).
Siehe auch: Zahlungsverkehr
Kvitance | Kvittering | Receipt | Nota fiscal
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"Quittung".
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