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Quellwasser wird wie Mineralwasser aus natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen entnommen und direkt am Quellort abgefüllt. Die gesetzlichen Anforderungen sind jedoch geringer, als an Natürliches Mineralwasser und es bedarf auch keiner amtlichen Anerkennung. Auch eine ursprüngliche Reinheit wird nicht verlangt, es muss jedoch gewährleistet sein, dass das Wasser den Kriterien entspricht, die für Trinkwasser gelten. Zur Wasseraufbereitung sind die auch für natürliches Mineralwassers zugelassenen Verfahren erlaubt.

Siehe auch


Weblinks


Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser

Mineralwasser

 

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