Quellensteuer ist eine gebräuchliche Bezeichnung für eine Steuer, die direkt an der "Quelle" erhoben wird, aus der die Einkünfte fließen:
Alle diese "Quellensteuern" sind im Einkommensteuergesetz geregelt; sie werden bei der Einkommensteuerveranlagung wie eine Einkommensteuervorauszahlung behandelt.
Die Quellensteuer für französische Dividendenzahlungen beträgt 25%
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"Quellensteuer (Deutschland)".
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