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Das arabische Wort Qiyās () kommt von der Wurzel /, die in der Grundbedeutung „messen“, „vergleichen“, „beurteilen“ heißt. Qiyās als Hauptwort bedeutet: „Maß“, „Maßstab“, „Beispiel“, „Vergleich“; als terminus technicus im Fiqh, in der islamischen Rechtswissenschaft, heißt es „Analogie“, „Analogieschluss“.

Im Entwicklungsprozess der islamischen Jurisprudenz im 8-9. Jahrhundert waren nicht alle Rechtsfälle oder Aspekte der kultischen Handlungen anhand von Koran und der Sunna des Propheten und seiner Gefährten (sahaba) oder durch idschma der Gelehrten zu lösen. Rechtsvorschriften, die ursprünglich aus den ersten drei Quellen des Fiqh abgeleitet waren, versuchte man durch Analogie auf neue, noch nicht gelöste Fälle zu übertragen. Es war as-Schafii, der den Analogieschluss zur vierten Quelle der Jurisprudenz machte; somit stellte er ihn als Rechtsquelle mit dem idschtihad bei der Interpretation des Rechts gleich. Diese Methode wird von allen klassischen Rechtsschulen (Madhhab) bis heute angewandt. Qiyās ist eine der usūl al-fiqh () „Grundlagen der Rechtswissenschaft“.

Siehe auch


Islamisches Recht

Qiyas | Qiyas | Kıyas

 

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