Pseudoisidor (oder pseudoisidorische Dekretalen - Decretales Pseudo-Isidorianae) ist der übergreifende Name für die umfangreichste und einflussreichste kirchenrechtliche Fälschung des Mittelalters. Entstanden sind diese Fälschungen im 2. Viertel des 9. Jahrhunderts im heutigen Ostfrankreich.
1. Eine Verfälschung einer spanischen Sammlung von Konzilien und Papstbriefen des 4. bis 8. Jahrhunderts - die so genannte Hispana Gallica Augustodunensis nach einer Handschrift aus der französischen Stadt Autun (lateinisch Augustodunum)
2. Eine Sammlung gefälschter Gesetzgebung fränkischer Herrscher des 6. bis 9. Jahrhunderts (Kapitularien) - die so genannten Capitularia Benedicti Levitae - nach dem angeblichen Autor, der sich in der Einleitung zu seinem Werk als Diakon (lateinisch levita) Benedictus bezeichnet. Der Autor behauptet, lediglich die wohl bekannte Sammlung des 833 gestorbenen Abtes Ansegis von Fontanelles vervollständigt und auf den neuesten Stand gebracht zu haben.
3. Eine kurze Sammlung zum Strafprozessrecht - die so genannten Capitula Angilramni – die angeblich Papst Hadrian I. dem Bischof Angilram von Metz übergeben haben soll.
4. Eine umfangreiche Sammlung von ungefähr 100 gefälschten Papstbriefen, die zum größten Teil von den römischen Bischöfen der ersten drei Jahrhunderte stammen sollen. Ein Bischof Isidorus Mercator (daher der Name des Gesamtkomplexes) bezeichnet sich im Vorwort als Autor der Sammlung, die neben den gefälschten Briefen noch eine große Masse von echten (und teilweise verfälschten) Konzilstexten und Papstbriefen vom 4. bis zum 8. Jahrhundert enthält. Letztere stammen zum überwiegenden Teil aus der unter 1. vorgestellten Hispana Gallica Augustodunensis.
Trotz vieler Versuche, den oder die Fälscher namhaft zu machen, wissen wir bis heute nicht, wer genau hinter den Fälschungen steckt. Kürzlich hat Klaus Zechiel-Eckes einige Indizien aufgezeigt, die den späteren Abt von Corbie Paschasius Radbertus (842-847) als einen der Schurken im Stück erscheinen lassen. Sicher erscheint immerhin, dass der Gesamtkomplex zwischen 847 und 852 mehr oder weniger abgeschlossen war, und dass die Fälscher in der Kirchenprovinz Reims gearbeitet haben. Zechiel-Eckes hat auch überzeugende Beweise dafür zusammengetragen, dass die Fälscher Handschriften aus Corbie benutzt haben.
Sie lassen ihre Märtyrerpäpste verkünden, dass jeder Ankläger eines Bischofs mit ewiger Verdammung und mit Höllenstrafen zu rechnen habe, dass, sofern es doch einmal zu einer Anklage gegen einen Bischof kommen sollte, der Bischof durch 72 Zeugen gleichen Ranges überführt werden müsse (72 Bischöfe wären im Frankenreich schwerlich aufzutreiben gewesen), dass der Angeklagte sich seine Richter selbst wählen dürfe, dass er zu jeder Zeit an den Bischof von Rom appellieren dürfe - und anderes mehr, was den Prozess unmöglich machen sollte, von einer etwaigen Verurteilung ganz zu schweigen.
Zugleich finden wir eine ausgeprägte Feindseligkeit gegenüber den Metropoliten. Deren Handlungen sind den Fälschern grundsätzlich suspekt. Sie dürfen außerhalb ihrer eigenen Diözese nur in Übereinstimmungen mit ihren Suffraganbischöfen tätig werden. Die Suffragane haben jederzeit das Recht gegen ihren Erzbischof den Papst in Rom um Hilfe anzugehen. Dabei bleibt festzuhalten, dass die römischen Bischöfe des 9. Jahrhunderts noch weit von der Machtstellung ihrer hochmittelalterlichen Nachfolger entfernt waren - von der heutigen Stellung der Kurie in der katholischen Kirche ganz zu schweigen. Zum Teil ist die spätere Stellung der Päpste sogar von pseudoisidorischen Texten beeinflusst worden - eine Folge, die der Vorstellung unserer frommen Fälscher ganz fern gelegen hat.
Weitere Passagen der Fälschungen handeln in konventioneller Weise vom rechten Glauben, vor allem von Fragen der Trinitätslehre, also vom Verhältnis der Personen in der Dreifaltigkeit (Gott Vater, Gott Sohn und der Heilige Geist) zueinander. In der Betonung von Dreiheit und Einheit will man neuerdings auch Anspielungen auf die Notwendigkeit der fränkischen Reichseinheit sehen, das ja um die Mitte des Jahrhunderts aus drei Teilreichen bestand. Interesse zeigten die Fälscher auch an bestimmten Fragen der Liturgie und der Sakramentenlehre.
Die schiere Menge an Texten, die die Fälscherwerkstatt hervorgebracht hat, ist beeindruckend. Allein die Dekretalensammlung des Isidorus Mercator, die dem ganzen Komplex den Namen gegeben hat, umfasst in der (leider nicht immer zuverlässigen) Ausgabe von Paul Hinschius (Decretales Pseudoisidorianae et Capitula Angilramni. Leipzig 1863) mehr als 700 engbedruckte Seiten. Die "Leistung" der Fälscher wird noch deutlicher, wenn man sich vor Augen führt, dass die Fälschungen nicht etwa frei erfunden, sondern mosaikartig aus echten Texten zusammengestückelt sind. Die Fälscher waren ungeheuer belesene Leute. Die Bibel, das römische Recht, fränkische Gesetzgebung, Konzilien, echte Papstbriefe, obskure Diözesanstatute, theologische Schriften, Geschichtswerke und mehr mussten als Steinbruch für die Fälschungen herhalten. Bis heute sind hunderte von Quellen identifiziert, und die Arbeit ist keineswegs abgeschlossen. Emil Seckel hat Jahrzehnte darauf verwendet, die Arbeitsweise der Fälscher zu untersuchen. Dabei haben die Fälscher ihre Quellen keineswegs einfach abgeschrieben, sondern sie mit einer gewissen Artistik immer wieder neu angepasst. Es gibt Sätze von etwa zehn Wörtern, die an verschiedenen Stellen der Fälschungen in nicht weniger als acht verschiedenen Formen auftauchen.
Dies änderte sich im 11. Jahrhundert. Auch unter dem Eindruck klösterlicher Reformbewegungen einerseits und von Reformbestrebungen mancher Kaiser andererseits bemühte sich eine Gruppe von Kardinälen und eine ganze Reihe aufeinanderfolgender Päpste ab der Mitte des Jahrhunderts die Kirche von Missbräuchen zu reinigen. Nach einiger Zeit kamen die Reformer in Konflikt mit der weltlichen Gewalt. Die Bischöfe des mittelalterlichen Kaiserreichs hatten wichtige Verwaltungs- und Regierungsfunktionen auszuüben. Sie waren das Rückgrat der kaiserlichen Gewalt. Verständlicherweise versuchten die Kaiser infolgedessen erheblichen Einfluss auf die Auswahl dieser kirchlichen Würdenträger zu wahren. Diese Vermischung von weltlicher und geistlicher Gewalt war für die meisten Reformer eine Todsünde. Hatte nicht schon der Apostel Petrus den Zauberer Simon verflucht, der versucht hatte, geistliche Gewalt zu kaufen?
In dieser Situation kamen die Papstbriefe aus den ersten Jahrhunderten aus der Werkstatt der lange begrabenen Fälscher wie gerufen. Das enge Zusammenspiel zwischen Bischöfen und Papst war ein willkommener Beweis dafür, dass die Praxis der Kaiser in eklatantem Widerspruch zu den ältesten und ehrwürdigsten Traditionen der Kirche standen. Die Kirchenrechtssammlungen entdeckten die Falschen Dekretalen neu. Manche bestanden sogar in ihrer Mehrheit aus Auszügen aus den Fälschungen. Die Tendenz hatte sich freilich fast in ihr Gegenteil verkehrt. Hatten die Fälscher noch die Unabhängigkeit der Suffraganbischöfe im Auge, so wurde jetzt aus dem Schutzrecht des Papstes ein Kontrollrecht über die Bischöfe, um sie zunehmend der Weisungsgewalt des römischen Bischofs zu unterwerfen.
Diese Tendenz setzte sich bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts fort, als das Decretum Gratiani des Bologneser Kirchenrechtsgelehrten Gratian die älteren Sammlungen zunehmend verdrängte. Auch Gratian schöpfte viel Material aus den Fälschungen, allerdings vermittelt durch andere Rechtssammlungen. Es ist wenig wahrscheinlich, dass er unmittelbaren Gebrauch von den Sammlungen der Fälscher machte. Mit Gratians Dekret, das bald zu einer autoritativen Quelle des Kirchenrechts wurde, war die unmittelbare Wirkung der Fälschungen ans Ende gekommen. Von ihnen fabrizierte Texte waren, wie erhofft, zu einer wichtigen Grundlage des kirchlichen Verfahrensrechts geworden. Die Tendenz hatte sich allerdings fast in ihr Gegenteil verkehrt: Nicht die Unabhängigkeit der Bischöfe war erreicht, sondern ihre zunehmende Abhängigkeit vom Papst in Rom.
Eine kaum zu übertreffende Analyse der Geschichte und des Einflusses der pseudoisidorischen Fälschungen bietet H. Fuhrmann, Einfluß und Verbreitung der pseudoisidorischen Fälschungen. 3 Bde. Schriften der Monumenta Germaniae Historica 24.I-III. 1972-3; s. auch P. Fournier and G. Le Bras, Histoire des collections canoniques en Occident depuis les Fausses Décrétales jusqu'au Décret de Gratien. 2 vols.. Paris 1931-2)
Die handschriftliche Überlieferung gruppiert sich in wenigstens sechs oder sieben verschiedene Klassen. Die vollständigste ist die von Hinschius als A1 bezeichnete Klasse mit Vaticanus latinus Ottobonianus 93 (s. IX) als dem ältesten und textlich besten Vertreter. Genauso wichtig ist Klasse A/B mit dem Vaticanus latinus 630 (ebenfalls s. IX, aus Corbie) an der Spitze. Ebenso hoch ist die Cluny-Version einzuschätzen, von der uns das Originalmanuskript erhalten ist (Yale Beinecke Library 442, nach 858). Ebenfalls noch ins 9. Jahrhundert geht Klasse A2 zurück, bei der eine Entscheidung über die beste Handschrift schwer fällt. Ivrea Bibl. Capitolare 83 aus Oberitalien und Rom, Bibl. Vallicelliana D.38 aus der Kirchenprovinz Reims, beide s. IX stehen mit an der Spitze dieser Klasse. Drei weitere Versionen stammen vermutlich aus dem 11. oder 12. Jahrhundert: Hinschius-Klasse B (z. B. Boulogne-sur-Mer, Bibliothèque municipale 115/116), Hinschius-Klasse C (z. B. Montpellier, Bibliothèque de l'Ecole de Médecine H.3) und schließlich eine Mischform aus der Cluny-Version und der Handschriftenklasse A2, die z. B. in Paris Bibliothèque nationale 5141 überliefert ist.
Die Klassen A1, A/B, B und C überliefern alle drei Teile der Sammlung (erster Dekretalenteil von Clemens bis Melchiades, Konzilienteil und zweiter Dekretalenteil von Silvester bis Gregor II.) wobei der zweite Dekretalenteil in seinem Umfang zwischen A1 einerseits und A/B, B und C andererseits variiert, die Cluny-Version und die zuletzt aufgeführte Mischform bieten beide Dekretalenteile und A2 enthält den ersten Dekretalenteil und den Anfang des zweiten Dekretalenteils bis zu den Briefen von Damasus I., die nur zum Teil in A2 enthalten sind.
Es ist schwer zu sagen, welche Klasse die sozusagen "originale" Fälschung bietet. Die Tatsache, dass A1, A/B, A2 und Cluny bereits kurz nach dem Abschluss der Fälschungsarbeite handschriftlich greifbar sind, könnte andeuten, dass die Fälscher ihr Werk von Anfang an in verschiedenen Versionen in Umlauf gesetzt haben.
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