Spanien-Provinzen.png | Spaniens ist in 17 Autonome Regionen und 2 Autonome Städte mit unterschiedlichen Ausmaßen an Eigenständigkeit gegliedert. Unterhalb der Autonomen Regionen ist der Staatsverband in 50 Provinzen unterteilt.
Viele der spanischen Provinzen sind nach der jeweiligen Hauptstadt benannt. Lediglich zwei Städte, Mérida in der Extremadura und Santiago de Compostela in Galicien, sind zwar Hauptstadt einer Autonomen Region, jedoch nicht Hauptstadt einer Provinz.
Sieben Autonome Regionen bestehen aus einer einzigen Provinz: Asturien, Balearen, Kantabrien, La Rioja, Madrid, Murcia und Navarra.
Die Provinzen untergliedern sich ihrerseits in Gemeinden (span. municipios). Siehe hierzu die Liste der Gemeinden in den jeweiligen Provinzen.
In denjenigen Autonomen Regionen, die aus mehreren Provinzen bestehen, verfügen die Provinzen jeweils über eine Diputación Provincial als Selbstverwaltungsorgan zwischen Region und Gemeinden (municipios).
Außerdem wird die Einteilung in Provinzen von der spanischen Zentralverwaltung sowie zu statistischen Zwecken verwendet.
Bei den Wahlen zum spanischen Parlament dienen die Provinzen und die beiden zu keiner Provinz gehörenden Autonomen Städte Ceuta und Melilla als Wahlkreise. Dabei wird in jeder Provinz nach Verhältniswahlrecht eine ihrer Einwohneranzahl entsprechende Zahl von Abgeordneten gewählt.
Die 50 Provinzen verteilen sich im Einzelnen wie folgt auf die Autonomen Regionen:
Die heutigen spanischen Provinzen wurden im Jahre 1833 durch die Verwaltungsreform von Javier de Burgos geschaffen. Dabei wurden die größeren historischen Territorialeinheiten aufgelöst und das spanische Territorium nach dem Vorbild der französischen Départements in ungefähr gleich große Provinzen aufgeteilt, die jeweils nach ihrer Hauptstadt benannt wurden. Lediglich die baskischen Provinzen Vizcaya, Guipúzcoa und Álava sowie Navarra behielten ihre traditionelle Steuerautonomie und ihre alten Namen.
Die Einteilung in Provinzen blieb bis zur Verabschiedung der neuen spanischen Verfassung von 1978 die Grundlage der territorialen Gliederung Spaniens. Lediglich während der zweiten spanischen Republik besaßen Katalonien (ab 1931) und das Baskenland (ab 1936) autonome Regionalregierungen.
Durch die Verfassung von 1978 wurde die Bildung von Autonomen Regionen (Comunidades Autónomas) aus einer oder mehreren Provinzen ermöglicht. In den sieben Autonomen Regionen, die nur aus einer Provinz bestehen (Asturien, Balearen, Kantabrien, La Rioja, Madrid, Murcia und Navarra) gingen die Selbstverwaltungsfunktionen der Provinzen auf die neugeschaffenen Regionen über. Die Provinzen Oviedo (Asturien), Palma de Mallorca (Balearen), Santander (Kantabrien) und Logroño (La Rioja) übernahmen auch den Namen der jeweiligen Region anstelle des Namens der Hauptstadt. In den übrigen Regionen bestehen die Provinzen als eigene Ebene der Selbstverwaltung fort. Vor allem in Katalonien wird die Provinzeinteilung jedoch als künstlich betrachtet und gefordert, sie durch die Comarques zu ersetzen.
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