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Die Provinzen (italien. province, Sg. provincia) sind die mittlere Ebene der Gebietskörperschaften Italiens. Die 20 Regionen Italiens – fünf davon Regionen mit Sonderstatut (statuto speciale) – sind in 106 Provinzen (ab 2009 aber 109) und eine Region, das Aostatal, ohne Provinzen unterteilt. Die Provinzen sind ihrerseits in ca. 8.100 Gemeinden (comuni, Sg. comune) gegliedert.
Die italienischen Provinzen sind dezentrale Verwaltungsbezirke der Zentralregierung in Rom und daneben auch eigenständige Gebietskörperschaften mit von der italienischen Verfassung zugewiesenen eigenen Kompetenzen. Vergleichbar sind die italienischen Provinzen ansatzweise mit deutschen Regierungsbezirken (soweit sie in den jeweiligen Ländern eingerichtet sind; die Rolle der übergeordneten Regierung übernimmt in diesem dezentralisierten Verwaltungsbereich in Italien meist jedoch die Zentralregierung in Rom, nicht die Regionalregierung), sowie mit deutschen Stadt- bzw. Landkreisen. In der autonomen Region Sizilien werden die Verwaltungseinheiten Regionalprovinzen genannt und sind direkt der Regionalregierung unterstellt.
Der Provinz als dezentraler staatlicher Verwaltungseinheit steht der von der Zentralregierung entsandte Präfekt vor, der auch die Aufsicht über die Tätigkeit der Selbstverwaltungsorgane der Provinz und der Kommunen in der jeweiligen Provinz übernimmt. Er ist Vertreter der Regierung und unmittelbar für die öffentliche Sicherheit und die effiziente Verwaltungsarbeit der Regierungsaussenstellen in der Provinz verantwortlich. Viele italienische Ministerien haben in den Provinzen ihre wichtigsten peripheren Ämter, doch gibt es in letzter Zeit eine immer stärkere Tendenz, diese auf der regionalen Ebene anzusiedeln und weitere Aussenstellen je nach Bedarf, unabhängig von den Provinzgrenzen, zu eröffnen (z. B. das Bildungsministerum mit den neuen „direzioni regionali“, die die alten „provveditorati“ * auf Provinzebene abgelöst haben). Insofern werden die Regionen neben ihrer traditionellen Rolle als autonome Gebietskörperschaften jetzt zusehends auch zu Verwaltungsbezirken der Regierung in Rom. Diese beiden Aspekte, Gebietskörperschaft und Verwaltungsbezirk, sind in jedem Fall voneinander getrennt zu sehen.
Die Provinz als selbständige Gebietskörperschaft verfügt über eine eigene Volksvertretung, den „Provinzrat“ („consiglio provinciale“), der in etwa mit den Bezirkstagen in den Bezirken des Freistaates Bayern verglichen werden kann.
Die Provinzregierung besteht aus dem vom Volk direkt auf fünf Jahre gewählten „Präsidenten der Provinz“ (einmalige Wiederwahl möglich) und dem sog. „Provinzausschuss“ („giunta“, etwa: „Magistrat“), in dem neben dem Präsidenten der Provinz auch sog. Beigeordnete oder Referenten („assessori“) vertreten sind, die bestimmte Verwaltungsbereiche der Provinz leiten.
Zur weiteren Dezentralisierung können sich die Provinzen weiter in sog. „circondari“ (in etwa: Landkreise) unterteilen. Dabei handelt es sich jedoch um reine Verwaltungsbezirke, die zum Zweck der Bürgernähe nur Aussenstellen und keine eigenen Organe haben. (Kommunen können ihrerseits übergeordnete Zweckverbände gründen, die jedoch nicht mit evtl. bestehenden „circondari“ verwechselt werden dürfen).
Die Provinzen haben als selbständige Gebietskörperschaften nur einen beschränkten Aufgabenbereich, so z. B. beim Unterhalt der Schulgebäude oder auch im Binnenfischereiwesen. Viele Regionen weisen ihnen jedoch übertragene Aufgabenbereiche zu. Die italienischen Regionen sind z. B. gemäss Verfassung für das berufliche Schulwesen zuständig, doch beschränken sie sich dabei in der Regel auf die Rahmengesetzgebung und überlassen das Nähere den Provinzen, die bessere Kenntnisse der örtlichen Notwendigkeiten haben.
Auf Grund des schrittweisen Bedeutungsverlustes der Provinzen als Verwaltungsbezirk der Zentralregierung und wegen der offensichtlich geringen eigenen Zuständigkeiten der Provinzen als Selbstverwaltungsorgan kamen in der Vergangenheit immer wieder Forderungen nach Abschaffung der Provinzen auf. Es hat sich aber gezeigt, dass die Präfekten und die Provinzen als dezentrale Verwaltungseinheit in Italien weiterhin wichtig und nützlich sind. Vor allem zur Verhinderung eines neuen „regionalen Zentralismus“ sollen die Provinzen auch als Selbstverwaltungsorgane nun doch weiterbestehen und entsprechend dem Prinzip der Subsidiarität gegebenenfalls weitere übertragene Wirkungsbereiche von den Regionen zugewiesen bekommen.
Die beiden Autonomen Provinzen Bozen-Südtirol und Trient haben einen Sonderstatus und übernehmen auch einen großen Teil der Funktionen, die sonst von den Regionen ausgeübt werden. Sie können daher auch Gesetze erlassen, was keine weiteren Provinzen vermögen. Die Region Trentino-Südtirol hat vorwiegend eine koordinierende Rolle. Südtirol ist seiner autonomen Ausrichtung zufolge offiziell ein Land, der Präsident der Provinz ist der Landeshauptmann und die gesetzgeberische Gewalt übt der Landtag aus, der sich aus 35 Landtagsabgeordneten zusammensetzt.
Italienische Großstädte (città metropolitane) können laut Verfassung, ähnlich den deutschen kreisfreien Städten, „provinzfrei“ sein und Aufgaben der Provinzen selbst übernehmen. Im Fall der Städte Turin, Genua, Mailand, Venedig, Bologna, Rom, Neapel, Bari und Palermo zieht ein gesamstaatliches Gesetz einen solchen Status in Erwägung. Tatsächlich ist aber noch keine dieser besonderen Körperschaften errichtet worden. Die hierzu notwendigen Verfahren, die etwa bei der Festlegung der Grenzen auch die Beteiligung der Region erfordern, sind noch nicht eingeleitet worden. Im Fall von Cagliari gelten darüber hinaus besondere Regelungen, da es sich um die Hauptstadt einer autonomen Region handelt.
Für die Provinzen existieren IT, die oft verwendet werden, z. B. als Kfz-Kennzeichen.
1) Die Aufgaben der ehemaligen Provinz Aosta werden seit der Bildung der Region Aostatal von der Region übernommen. Für statistische Zwecke wird das Aostatal weiterhin auch als Provinz gerechnet.
2) Die beiden Autonomen Provinzen Bozen-Südtirol und Trient haben einen Sonderstatus und übernehmen auch einen großen Teil der Funktionen, die sonst von den Regionen ausgeübt werden.
3) Für die Provinz Rom werden neben RM auch die Kürzel R oder ROMA verwendet.
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