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Prostitution (von lateinisch pro-stituere aus pro und statuere - nach vorn stellen, zur Schau stellen, preisgeben, in der lateinischen Literatur in der Regel mit negativer Konnotation verwendet) bezeichnet die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt.

Die Prostitution als freiwilliger Berufsstand wird auch Sexarbeit oder Sexuelle Dienstleistung genannt, im Gegensatz zu Zwangsprostitution.

Die Art der Ausübung der Prostitution hat sich im Laufe der Zeit kaum verändert. Prostitution ist in praktisch jeder Kultur zu finden. Die gesellschaftliche Bewertung der Prostitution ist dagegen einem starken Wandel unterlegen.

Geschichte der Prostitution in Kultur und Gesellschaft


Antike

Liegende Hetäre.jpg - Römisches Relief (ohne Kopf)]]

Schon im Altertum, so in Babylon, existierte vor mehr als 3000 Jahren die so genannte Tempelprostitution. Frauen vollzogen dort sexuelle Handlungen gegen "Geschenke" an den Tempel, oder Opfergaben für die Gottheit. Dies stand jedoch immer in einem kultischen Zusammenhang und galt als den Göttern wohlgefällig. Für die Zeit der griechischen Antike sind Prostituierte im heutigen Sinne, also ohne sakralen Hintergrund, bezeugt. Die Griechen unterschieden deutlich zwischen der gewöhnlichen "Hure" (Porna) und der "Gesellin" (Hetäre). Auch die Feldzüge Alexanders des Großen wurden von zahlreichen Prostituierten begleitet. Prostitution gab es sowohl von Männern als auch von Frauen, doch sowohl bei den Griechen, wie auch bei den Römern, wurde nur Männern die Inanspruchnahme von Prostituierten beiderlei Geschlechts zugestanden.

Siehe auch den Hauptartikel: Prostitution in der Antike .

Prostitution im Mittelalter

Prostituierte wurden im Mittelalter als "prostibilis", was "sich feil bieten" heißt, bezeichnet. Dieser sowie weitere Begriffe wie "prostibulum" (Dirne, Bordell) oder "prostituta" (Dirne) sind gemäß dem Lexikon des Mittelalters in der Frühneuzeit aufgekommen.

Näheres im Hauptartikel: Prostitution im Mittelalter .

Prostitution in der Renaissance

Die Zeit der Renaissance war neben Kunst, Kultur und Wissenschaft in Europa, auch eine Blütezeit des Kurtisanenwesens, eine gesellschaftlich akzeptierte Form der Prostitution. Vor allem Rom, das auch "Haupt der Welt" (Roma saput mundi) genannt wurde, bestimmte diese Form der Prostitution wesentlich den Ruf und das Erscheinungsbild der Stadt. Die speziellen Gesellschaftsstrukturen und das kulturelle Klima in Rom im 16. Jahrhundert, schufen die Voraussetzungen für ein Nebeneinander klerikaler Prachtentfaltung und käuflicher Liebe.

Bei Feiern, Theateraufführungen, Gelagen und Empfängen vor allem kirchlicher Würdenträger wurde die Abwesenheit von Frauen immer mehr als Verlust und Mangel empfunden. Um diese "Lücke" zu füllen, lud man Kurstisanen zu diesen Gesellschaften ein. Die Bezeichnung Kurtisane leitet sich von dem Wort "Cortigiana" ab, was eigentlich Hofdame bedeutet und bezeichnete um 1500 die gehobene Prostituierte, vergleichbar mit den Hetären des antiken Griechenlands.

Siehe auch den Hauptartikel: Prostitution in der Renaissance .

Neuzeit/ Beginnende Industrialisierung

Étienne Jeaurat 001.jpg, 1755]] Wegen des Bevölkerungswachstums der industriellen Revolution nahm die Zahl der Prostituierten insbesondere im 19. Jahrhundert zu. Ein immer größer werdender Anteil der Stadtbevölkerung lebte in Armut. Besonders betroffen waren davon Frauen, die meistens nur über eine geringe Ausbildung verfügten und denen häufig nur Tätigkeiten offen standen, in denen sie geringfügige Gehälter verdienten. Zu den Gelegenheitsprostituierten zählten Dienstmädchen, Modistinnen, Blumenfrauen und Wäscherinnen, die sich auf diese Weise ihr Gehalt aufbessern mussten. Manche Frauen waren nur durch die Prostitution in der Lage, ausreichend Geld für ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Immer mehr Staaten gingen dazu über, die Prostitution gesetzlich zu regulieren. Eine solche Regulierung, gerechtfertigt durch eine beabsichtigte soziale, gesundheitspolitische oder auch moralische Kontrolle, machte es den Prostituierten praktisch unmöglich, ihrem Milieu zu entkommen. Die Reglementierung zementierte auch die sexuelle Doppelmoral, die Prostituierte gesellschaftlich ächtete, die Prostitution aber gleichzeitig als ein für Männer notwendiges Übel oder erwünschtes Erprobungsfeld ansah. Viele Frauen der Mittelschicht wehrten sich gegen diese Doppelmoral. Josephine Butler war eine entschiedene Kämpferin Großbritanniens, die den Kampf der Ladies' National Organisation gegen die Contagious Disease Acts anführte. Diese Kampagne, die in Prostituierten weniger "Schuldige" als die Opfer männlicher Lüsternheit sah, "veränderte die politische Landschaft [Großbritanniens der spätviktorianischen Zeit. Mit der Kampagne wurden soziale und sexuelle Konventionen hinterfragt, die nie zuvor öffentlich diskutiert wurden. Die Kampagne radikalisierte zahlreiche Frauen, härtete sie ab gegenüber öffentlichen Angriffen und Verleumdungen und schuf eine Infrastruktur des politischen Protests". (Philipps, S. 86) Sie erreichte schließlich 1886 die Abschaffung der Erlässe, die Prostituierte zum Opfer staatlicher Willkür machte.

Näheres im Hauptartikel Contagious Disease Acts.

In der Kunst des ausgehenden 19. Jahrhunderts war ein deutlicher Bewertungswandel der Prostitution zu beobachten: "Vertreter der naturalistischen Schule wie Richard Dehmel, Max Dauthendey, Otto Erich Hartleben, Otto Julius Bierbaum und Karl Bleibtreu widmeten sich der Befreiung der Frau von moralischen Konventionen, der freien Liebe und der Erhöhung der Prostituierten zur 'venus vulgivaga' in einer Weise, die eher lüstern als politisch zu nennen war." (Gordon A. Craig). Ähnlich verhielt es sich bei Friedrich Nietzsche. Die einzige zeitgenössische gesellschaftliche Gruppe, die der Philosoph verklärte, scheint die der Prostituierten gewesen zu sein.

20. Jahrhundert

Während des II. Weltkriegs wurden von der Wehrmacht und der SS Hunderte von Wehrmachtsbordellen eingerichtet. Frauen, die sich bei dieser Form der Zwangsarbeit mit Geschlechtskrankheiten ansteckten, wurden in Vernichtungslager oder durch Exekutionen ermordet. In den Konzentrationslagern gab es eigene Lagerbordelle. Es war allerdings bei allen Kriegsparteien üblich Kriegsbordelle einzurichten. Den von den japanischen Besetzern Ostasiens euphemistisch so genannten "Trostfrauen", meistens Chinesinnen und Koreanerinnen, drohte ähnliches.

Auch in der DDR bediente sich das MfS (die vom Volksmund so genannte "Stasi") der – offiziell seit 1968 unter Strafe stehenden – Prostitution zur Informationsgewinnung über den "Klassenfeind". Die Prostitution wurde nicht nur geduldet, sondern sogar durch Schulungen gefördert. Es wurden sowohl männliche als auch weibliche Prostituierte eingesetzt. Die Staatssicherheit der DDR nannte diese Art des Einsatzes "Frauenspezifische Verwendung". Mit Informationen über sexuelle Deviationen der "Zielpersonen" (Freier) wurden Dissidenten erpressbar. Haupteinsatzorte bei West-Besuchern waren die Intershops, die Leipziger Messe, sowie internationale Kongresse und Veranstaltungen und damit verbundenen Devisenhotels. Bekannt geworden ist in der Öffentlichkeit vor allem die "Methode Romeo" der DDR-Auslandsaufklärung HV A. Die Aufgabe so genannter "Romeos" bestand seit den frühen 1960er Jahren darin, Sekretärinnen von westdeutschen Politikern durch Vortäuschung von Liebe für sich zu gewinnen (Stasi-Jargon "intim betreut"), emotional abhängig zu machen oder sogar "gezielt nachrichtendienstlich" zum Schein zu heiraten. Die oft ledigen und einsamen Frauen, die zuvor von ostdeutschen Experten ausgesucht wurden, gaben ohne Wissen des eigentlichen Auftraggebers geheime Dokumente ihres Arbeitsbereiches an ihre Liebhaber weiter. Im Jargon der Stasi wurde der Begriff "Ficken fürs Vaterland" zu einem geflügelten Wort für diese Einsätze (siehe auch Heiratsbetrug). Teilweise wurde den Frauen die Herkunft ihrer Partner aus anderen Staaten als der DDR "unter fremder Flagge" vorgetäuscht. Ausreisewillige Frauen aus der DDR, die durch Heirat dem Staat entkommen wollten, wurden ebenfalls von den sogenannten Romeos (Stasi-Jargon "Fliegenfänger") zurückgehalten (Spiegel, 4. Januar 2004). Bekannte Personen mit häufig wechselndem Geschlechtsverkehr wurden unter der Abkürzung "HWG" behördlich registriert.

Konsumentenkreis


Freier .JPG Konsumentenkreis und Nutzergruppen von Prostitution, auch Freier genannt, stammen aus allen sozialen Schichten und fast allen Altersgruppen, als Bezeichnungen für Frauen haben sich entsprechende weibliche Formen der Bezeichnungen eingebürgert (Freierin, Kundin, Kulantin...). Seit Einführung des Prostitutionsgesetzes besteht in Deutschland für die Prostituierte ein Rechtsanspruch auf Bezahlung, während dies zuvor aufgrund der Sittenwidrigkeit von Prostitution nicht der Fall war. Dennoch ist die Bezahlung per Vorkasse noch immer die Regel. Freier, die nicht bezahlen wollen, werden im Jargon als "Nuttenpreller" bezeichnet. Beim umgekehrten Fall, bei dem der Freier bestohlen wird, handelt es sich um Beischlafdiebstahl.

Diskreter Kontakt wird über die Medien (Kontaktanzeigen in Zeitung und auch inzwischen TV) gesucht und gefunden, können sich aber auch spontan im Alltag und normalen Berufsleben ergeben. In den 1970er und 1980er waren bei Nachfrage Preisauskünfte über das Telefon nicht üblich. Heute wird dies aber meist für ganz selbstverständlich gehalten. In Zeiten des Internet findet die Anbahnung auch über Erotikportale und Freierforen statt.

Nutzer sexueller Dienstleistungen lassen sich grob in vier Kategorien unterteilen. Meistens überschneiden sich bei Nutzern Kategorie-Typen bzw. es herrschen verschiedene Intentionen vor, Prostitution als sexuelle Dienstleistung zu nutzen.

  • Materielle Gruppe
Hat Mann oder Frau den Aspekt der jugendlichen Ausstrahlung nicht (mehr) zu bieten, sieht man sich im alltäglichen Geschlechterkampf nach einem Partner um, der das sucht, was man (noch) bietet. So gesehen ein simpler Handel, der sich von der kleinsten Straßenecke bis in höchste Königshäuser nachverfolgen lässt. In der Umgangssprache wird das gerne mit "Reich sucht Schön und umgekehrt", umschrieben. Diese Konsumenten sehen sich eher als "Mäzene" oder "Förderer". Die Prostituierten haben bei ihnen eher den Status als "Nebenfrauen und -männer" bzw. "Geliebten". Ein in die Alltagssprache eingegangener Begriff dafür ist der Sugardaddy. Nach außen ist die Prostitution ausdrücklich verdeckt bzw. sie wird nur wenigen Bezugspersonen des Freiers bekannt. In der "Gäste-Hierarchie" steht diese Gruppe meistens ganz oben.

Überschreitet die Stellung einer exklusiven Prostituierten den Status einer "Nebenfrau" oder "Geliebten" und entwickeln sich mentale bzw. emotionale Bindung, kann dennoch weiterhin eine sexuell dominierte Beziehung mit Entgeltaustausch stattfinden. Eine solche "Beziehung", die sich im lebenspraktischen Umgang miteinander kaum mehr von einer "Zweckgemeinschaft" unterscheidet, ähnelt den sozialen Verbindungen, wie sie seit je her zur Bewirtschaftung eines Hofes oder eines Unternehmens gesellschaftlich geboten erschienen. Das Fehlen der Eheabsicht oder der Absicht Nachkommen zu zeugen steht hierbei in keinerlei Gegensatz zur modernen Form des "Lebensabschnittsgefährten", in der die Versorgung des sexuell bereitwilligen Partners mit Konsumgütern und Statussymbolen getauscht wird. Auch die gezielte Absicht eine Verbindung einzugehen, bei der Gefühle ohne ausdrückliches Einverständnis, manchmal aber mit nonverbaler oder kontextbezogener eindeutiger Duldung des Partners nur vorgespielt werden, und in der körperliche Attraktivität, Begleitung und sexuelle Hingabe gegen ein Abendessen, eine Urlaubsreise oder die temporäre Zugehörigkeit zu einer attraktiven Klasse getauscht werden, kann insofern als verdeckte Prostitution bezeichnet werden. Der fließende Übergang einer solchen Beziehung zu einer "normalen" mehr oder weniger monogamen Beziehung ist für einen Teil der Prostituierten besonders erstrebenswert.

  • Sexuelle Gruppe
Eine reguläre Partnerschaft verbindet üblicherweise weit mehr als nur der sexuelle Aspekt: Emotionen, gemeinsame Kinder, materieller Besitz, soziale und gesellschaftliche Bindungen. Das Problem ist aber, wenn, aus welchen Gründen auch immer, die gemeinsame Sexualität in Mitleidenschaft gezogen wird (Impotenz des Mannes, bei manchen Paaren Schwangerschaft der Frau) und der eine Partner sich mit seinem sexuellen Trieb nicht so ausleben kann, wie er es sich vorstellt, aber die Ganzheit der Partnerschaft nicht aufs Spiel setzten möchte. Dazu gehört auch, das Ausleben oder Ausprobieren bestimmter Phantasien (S/M, bestimmte sexuelle Praktiken), die man seinem Partner nicht zumuten bzw. sich nicht vor ihm mit diesen Wünschen nach etwas Besonderem bloßstellen möchte oder denen sich der Partner verweigert.

Es kann aber auch ganz einfach der Wunsch nach Abwechslung von der eigenen Partnerin sein oder das Kennenlernen von anderen Kulturen oder Frauenkörpern. In der "Gäste-Hierarchie" der beliebten Freier steht diese Gruppe an zweiter Stelle.

  • Soziale Gruppe
In diesen Personenkreis gehören meistens Männer und Frauen, die Prostitution nutzen, weil sie z.B. zu alt, zu krank, behindert, oder als unattraktiv bzw. versehrt angesehen werden (z. B. Narben, Krankheitsmale, mitunter auch Übergewicht) und somit aus dem geschlechtlichen Partnerwettbewerb ausscheiden oder glauben, dort keine Chance zu haben. Oft gehören zu dieser Gruppe auch Ausländer. In der "Gäste-Hierarchie" steht diese Gruppe an vorletzter Stelle.

  • Pathologische Gruppe
Die letzte Kategorie umfasst Personen mit meistens schwerwiegenden persönlichen Störungen, wie unter anderem Bindungsunfähigkeit. Aufgrund ihrer Probleme sind sie nicht in der Lage, reguläre Beziehungen aufzubauen. Für sie ist die Prostitution eine Möglichkeit, ihr Trieb- und Geschlechtsleben ausleben zu können, ohne auf die persönlichen Vorlieben oder Wünsche eines Partners eingehen, bzw. Rücksicht nehmen zu müssen. Menschen aus diesem Personenkreis gelten in der Prostitutionsszene als potenziell gewalttätig und gefährlich, sie sind daher nicht gerne gesehen.

Offizielle Prostitution: Sexarbeit


In der Sexarbeit haben sich Frauen und Männer aus freien Stücken dazu entschieden, Prostitution offiziell als Dienstleistung auszuüben. Die Erscheinungsformen von Sexarbeit sind mannigfach, sowohl hinsichtlich der Person der Prostituierten als auch hinsichtlich ihrer Dienstleistung. Die Unterscheidung Berufung und Beruf ist von Nöten, da die Gründe diese Tätigkeit auszuüben, mit den persönlichen und privaten sexuellen Vorlieben der Prostituierten nicht immer gepaart sind und auch nicht sein müssen. Professionelle Prostituierte verdienen ihren Hauptlebensunterhalt mit der hauptberuflichen Ausübung der Dienstleistung. Sie sind im Nutzerkreis nicht sonderlich beliebt. „Professionelle“ wird zuweilen als Schimpfwort gebraucht, da manche Nutzer eine Reduktion zur „reinen Brieftasche“ befürchten. Grund ist das Vorurteil der illusions- bzw. "seelenlosen" Ausübung des Berufes und die damit verbundene "Abzocke" des Nutzers. Die professionellen Prostituierten dagegen sehen sich selbst und ihren Berufsstand weniger als Prostituierte im tradierten Sinne, sondern hauptsächlich als ernstzunehmende Arbeiter(innen), deren berufliches Aufgabengebiet der menschliche Körper (vgl. Ärzte und Ärztinnen oder Chirotherapeut/-innen) in ihrer Spezialisierung die professionelle gehobene sexuelle Unterhaltung ist, vgl. der japanischen Geisha. Meistens haben diese Frauen und Männer eine hohe Bildung und Ausbildung und perfekte Manieren. Professionelle Dominas und Sklavias z. B. müssen eine regelrechte Ausbildung absolvieren, welche sich in Anspruch, und Lerninhalt und -zeit (zwei bis drei Jahre) durchaus mit einer normalen Lehre messen kann.

Inoffizielle Prostitution: Nebenerwerb und "Hobby"


59120145 Whore, Berlin 2001.JPG Unter Gelegenheitsprostitution wird die nicht gewerbsmäßige, sondern die nebenerwerbliche bzw. spontan aus bestimmten Situationen entstehende weibliche oder männliche Prostitution verstanden.

Die Anbahnung von Gelegenheitsprostitution findet häufig abends oder nachts beim oder nach Besuch von Diskotheken, Bars oder Saunen oder in deren Umgebung statt. Einige Freier gehen bewusst auf die Suche nach Menschen, die ihren sexuellen Präferenzen entsprechen und bieten diesen nicht mit den Gepflogenheiten der Szene vertrauten Menschen beträchtliche Summen für sexuelle Kontakte an. Mangelnde Erfahrung vieler Gelegenheitsprostituierten kann dabei zum Problem werden: seien es überzogene finanzielle Forderungen der Gelegenheitsprostituierten, seien es ungewöhnliche Sexualpraktiken, die der Freier im Sinn hatte, und die Gelegenheitsprostituierte überfordern oder gar schockieren.

Sogenannte Hobbyhuren (auch Hobbynutten oder Hobbyprostituierte genannt) sind Frauen, welche eigentlich anderen Berufszweigen nachgehen und sich nur nebenerwerblich prostituieren . Sie erlangen dabei ein Nebeneinkommen (Materielle Gruppe) oder leben sexuelle Phantasien aus, welche sie in einer Partnerschaft nicht ausleben können (Sexuelle Gruppe). Die nebenerwerblich Tätigen machen das Gros der in Deutschland arbeitenden Prostituierten aus. Meist verstehen sich diese Männer oder Frauen weder als Stricher noch als Callboys/-girls oder gar professionelle Prostituierte.

  • Materielle Gruppe
Unter diesem Personenkreis finden sich hauptsächlich Studierende, Auszubildende, aber auch Arbeitslose oder Sozialhilfeempfänger, welche die Prostitution (oft nur eine fest begrenzte Zeit lang) ausüben, um sich wirtschaftlich abzusichern, bis sich ihre persönliche und/oder finanzielle Situation wieder erholt bzw. stabilisiert hat. Dieser Personenkreis hat zur Prostitution selbst meistens ein neutrales bis distanziertes Verhältnis. Diese Gruppe steht in der Hierarchie unter der Ersteren, ist aber dennoch sehr beliebt, da sich die Nutzer nicht als „ausbeuterische Freier“ sehen, sondern als „Unterstützer“ und „Helfer“. Manche Frauen und Männer nutzen ihre Sexualität bewusst oder unbewusst für die eigene Vorteilsgewinnung. Ein bekanntes Beispiel ist die Sekretärin, die mit ihrem Chef ein Verhältnis hat, um dadurch eine bessere Position in der Firma und ein höheres Einkommen zu erzielen. Das Thema ist aber komplizierter.

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Sex gegen Vorteile wird sowohl von Männern als auch von Frauen angewendet und kommt in vielen Situationen vor: In der Ehe, in der Geschäftswelt oder auch in Sportvereinen etc. Manche Menschen aus der Dritten Welt täuschen eine Liebesbeziehung vor und bieten Sex mit dem oder der Partnerin, damit sie eine Heirat in Betracht ziehen können, obwohl sie den oder die Auserwählte gar nicht wirklich lieben. Später können sie im Falle einer erfolgreichen Heirat in das Zielland übersiedeln und im besten Fall einer geregelten Arbeit nachgehen. Diese Ehen funktionieren oftmals erstaunlich gut und es kann nicht in jedem Fall von einem Betrug gesprochen werden. Dies war ebenso der Fall, wenn ein potentieller Partner (meist die Frau) in den vergangenen Jahrzehnten nicht berufstätig gewesen ist und nach einer Trennung ihre Versorgung bzw. die der Kinder gefährdet war. Viele solcher "Zweckehen" werden heute noch nicht primär aus Liebe geschlossen, sondern um einen sozialen Tauschvorgang zu institutionalisieren, ein Vermögen zu sichern oder die eigene Attraktivität auch ohne tiefe emotionale Beziehung über das Angebot sexueller Dienstleistungen für das wirtschaftliche Überleben zu nutzen. In wie weit soziale Tauschvorgänge über einen längeren Zeitraum auch mit Gegenleistung durch Wohnraum, Ausbildung oder andere Güter ohne tiefe emotionale Beziehung als Prostitution gelten können, ist auf wissenschaftlicher Basis derzeit noch nicht geklärt.

  • Sexuelle Gruppe
Hier finden sich zumeist partnerschaftlich und familiär gebundene Personen (Filmbeispiel: "Belle de jour" von Luis Buñuel 1967, mit Catherine Deneuve), welche die Prostitution für sich als Spielfeld für persönliche erotische Abenteuer nutzen und betreiben. Diese Gruppe steht in der Verbrauchergunst am höchsten, da der vorausgesetzte „Spaßeffekt für beide Seiten“ das schlechte Gewissen vieler Kunden und Kundinnen, diese Dienstleistung in Anspruch nehmen zu müssen, beruhigt. Der finanzielle Aspekt ist hier eher nebensächlich und wird als großmütige Spende für gemeinsamen Spaß verstanden (siehe hierzu auch Swingerclub) oder auch Cruising. Viele Prostituierte welche in diesen Bereich fallen, arbeiten nicht selten auch im Pornofilmbereich als Darsteller/-innen.

  • Soziale Gruppe
In dieser Gruppe sind Männer oder Frauen, die sich prostituieren, weil sie der festen Überzeugung sind, dadurch der Gemeinschaft einen großen Dienst zu erweisen. Oft sehen sie sich in einer sexuellen "Missionars-" oder "Aufklärungstätigkeit". Diese Gruppe wird oft belächelt, da es dort nicht selten von Selbstdarstellern wimmelt, welche dadurch versuchen, persönliche Defizite zu kompensieren, indem sie gegen alle Widerstände um eine gute Sache zu kämpfen versuchen. Dennoch wurde auch von einigen Personen aus dieser Gruppe etwas erreicht, wie z.B. durch Felicitas Weigmann, die erstmals gerichtlich durchsetzen konnte, dass Prostitution nicht mehr als sittenwidrig gilt, oder Stephanie Klee, die die gerichtliche Einklagbarkeit von Prostitutionslohn zu Wege brachte.

  • Pathologische Gruppe
Dieser Personenkreis gilt als äußerst problematisch und ist in der „Szene“ auch nicht gerne gesehen (vgl. oben Gründe, zu Prostituierten zu gehen), weil die Angehörigen dieser Gruppe meistens eine massive Vorschädigung (Missbrauch, Vergewaltigung o. ä.) in den Berufsstand mitbringen, den sie durch die Ausübung des Berufes irgendwie zu verarbeiten bzw. zu kompensieren versuchen. Oftmals sind sie gar nicht in der Lage, eine normale Beziehung zu führen, haben weder Schulabschluss, noch Ausbildung und sind massiv gefährdet, in die Zwangsprostitution abzurutschen, weil sie weder die emotionale noch die soziale Stabilität besitzen, die für diesen Beruf erforderlich ist.

Angebot und Finanzen


Bei den angebotenen Dienstleistungen geht es vom Sex in allen möglichen Varianten über Unterhaltung, an deren Ende Sex steht, bis zur Unterhaltung, die Sex einschließen kann, aber nicht muss. (Näheres unter Kategorie:Sexualpraktik)
Art und Umfang der sexuellen Dienstleistungen wird zwischen Prostituierten und Verbrauchern üblicherweise im Vorfeld verhandelt. Nicht angesprochene Wünsche sind in der Regel nicht im Preis enthalten, sodass es im Bedarfsfalle zu Nachforderungen seitens der Prostituierten kommen kann und darf. Probleme ergeben sich regelmäßig, wenn bestimmte Handlungen vom Kunden als selbstverständlich angesehen und daher nicht angesprochen werden, von der Prostituierten jedoch als aufpreispflichtig betrachtet werden. Es hat sich eingebürgert, dass Vorkasse, d. h. der Lohn vor den vereinbarten Handlungen, genommen wird.

Prostitutionsarten und -orte


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Die gewerbsmäßige Prostitution gibt es in mehreren Varianten, welche sehr stark von Herkunft, gesellschaftlicher Schicht und Bildungsgrad der jeweiligen Person abhängen. In der folgenden Aufzählung sind sie nach Hierarchie aufsteigend angegeben:

  • Öffentliche Einzelpersonen-Prostitution: Die Prostituierten stehen an bestimmten, offiziell dafür vorgesehenen oder inoffiziell bekannten, offen einsehbaren Stellen und bieten sich potentiellen Kunden an. Abwandlungen sind Prostitution an Straßen, in Hotelbars, Raststätten und an ähnlichen Orten. Relativ neu ist die Verrichtungsbox als kontrollierte Variante des Staßenstrichs. Bei der Straßenprostitution findet der Sex in der Regel entweder im Auto oder in Hotels statt, oft in so genannten Stundenhotels, die darauf spezialisiert sind. Siehe auch Hauptartikel Straßenstrich.
  • Wohnwagenprostitution: Diese Geschäftsform findet man an einigen Land- und Bundesstraßen, zumeist im ländlichen Raum. Die Prostituierten warten in Wohnwagen, die an Parkplätzen, Autobahnraststätten oder Feldwegmündungen stehen, auf Kunden.
  • Prostitution in Bordellen: Hier findet die Prostitution in speziellen Häusern statt, die über einen Kontaktraum verfügen, in denen der Freier eine Prostituierte oder einen Stricher (House of Boys) auswählen kann und dann mit ihr oder ihm ein Zimmer für den Sex (ähnlich einem Stundenhotel) aufsucht. Abwandlungen sind Laufhäuser oder Straßen mit schaufensterähnlichen Räumen im Erdgeschoss, in denen die Prostituierten sitzen (zum Beispiel die Herbertstraße in Hamburg oder die Helenenstraße in Bremen).
  • Modellprostitution: Die Prostituierten mieten Zimmer in so genannten Modellwohnungen an, die häufig ehemalige Gewerberäume oder Mietwohnungen sind. Sie werben in Lokalzeitungen oder im Internet, um Kunden anzuziehen. Eine Sonderform dessen ist die Terminwohnungs- bzw. Reiseprostitution: Prostituierte, die über eine gewisse Zeitspanne in verschiedenen Orten jeweils eine kurze festgelegte Zeit arbeiten und dann weiterziehen. Viele Häuser setzen gezielt auf diese Art der Arbeit, weil sie immer frische, neue Gesichter und damit steten Kundenzulauf garantieren. Oftmals sind diese Häuser landes- oder gar bundesweit untereinander vernetzt, ähnlich wie bei einer Ladenketten, und die Arbeitnehmerinnen sind als feste Angestellte in das Rotationsprinzip eingebunden. Um immer eine ausreichende Besetzung des Teams in sämtlichen Häusern zu gewährleisten, gibt es "feste Rotatoren", meistens weniger flexible Nebenerwerbs-Prostituierte mit festen familiären Bindungen und aus anderen beruflichen Erwerbszweigen, die ihre Arbeitszeiten fest terminlich mit den Einsatzorten vereinbaren und abgleichen, und "spontane Springer", zum größten Teil haupterwerbliche Prostituierte, die quer durch die Lande geschickt werden können, um eventuellen Bedarf zu decken.
  • Prostitution auf Anruf (Callgirls, Callboys): Die Prostituierten werden direkt oder über eine Agentur gebucht. Die gewünschte Dienstleistung wird beim Kunden zu Hause, in einem Hotel oder in der eigenen oder extra angemieteten Wohnung vollzogen. In der gehobenen Callgirl-Szene (Escortdienst) gehen die gebuchten Damen und Herren u. U. auch auf Reise oder lassen sich auf Bestellung ins Ausland ein- und ausfliegen.
  • Eine Sonderform der Prostitution stellt das Angebot sog. Surrogatpartner (auch Sexualassistenz oder Sexualbegleitung genannt) dar: Menschen, die aufgrund einer Behinderung keine andere Möglichkeit der sexuellen Befriedigung haben oder mangels eigenem Partner in einer Sexualtherapie niemanden haben, mit dem sie z.B. aufgrund einer Potenzschwäche neues Vertrauen schöpfen können, nehmen die Dienste von männlichen oder weiblichen Ersatzpartnern in Anspruch. Sexualassistenten sind, etwa durch inzwischen existierende spezielle Ausbildungsgänge, auf die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen spezialisiert bzw. speziell therapeutisch geschult. Im Gegensatz zu vielen anderen therapeutischen bzw. behinderungsspezifischen Hilfen obliegt die Finanzierung dieser Dienstleistung den betroffenen Menschen, da eine Kostenübernahme etwa durch das Sozialamt bisher nur in seltenen Einzelfällen erfolgt ist. Auch eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse (‚Sex auf Krankenschein‘) ist in Deutschland – anders als etwa in den Niederlanden – gesetzlich ausgeschlossen. In Dänemark werden mit staatlicher Hilfe bessere Möglichkeiten zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse für behinderte Menschen angeboten, d.h. es werden nach Wunsch Prostituierte für diese Menschen engagiert.
  • S/M- Studios: Eine Prostitutionsform, welche auf den sexuellen Genuss von Strenge und Schmerz aufbaut. Die aktiv Ausübenden werden Domina/Dominus genannt. Die passiv Ausübenden Sklave/Sklavia (sic!). Diese Szene zählt sich selbst nicht gerne zum herkömmlichen Prostitutionsgewerbe dazu. Mehr dazu unter Suchbegriff: S/M.

Prostitution findet je nach örtlicher Sittenverordnung statt. Manche Städte haben Sperrbezirke eingerichtet. Das heißt, dass Prostituierte ihrem Beruf nur an Orten nachgehen dürfen, in welchem kein Wohngebiet ist und sich keine Schulen, Krankenhäuser, Kirchen oder sonstige soziale oder religiöse Einrichtungen befinden. Oft bildete sich im Rahmen dessen nicht selten ein Rotlichtmilieu, wenn nicht gar ein ganzes Rotlichtviertel aus. Vgl. Hamburg St. Pauli oder Frankfurt a. M., Bahnhofsviertel.

Euphemismen und Pejorasmen (deutsch)


Für Prostitution gibt es – wie für viele mit der Sexualität verbundene Konzepte – zahlreiche euphemistische (beschönigende) und pejorative (abwertende) Umschreibungen:

Umgangssprachliche Bezeichnungen für Berufsstand und -umfeld

  • ältestes Gewerbe der Welt
  • horizontales Gewerbe
  • Rotlicht-Gewerbe
  • Rotlicht-Milieu
  • nur Straße/Milieu/Gewerbe (mit entsprechender Betonung)

Umgangssprachliche Bezeichnungen für Häuser und Orte der Ausübung

Die Begriffe sind auch hier der Hierarchie entsprechend absteigend geordnet:

  • Etablissement, Bordell, Freudenhaus, Puff, Bums-/Vögel-/Pimper-/Leierkasten, Schießbude u. ä.
  • Strich ("auf den Strich gehen" bedeutet sich prostituieren)

Umgangssprachliche Umschreibungen für die Anbieterin bzw. den Anbieter

Die Anbieter sexueller Dienstleistungen werden unabhängig vom Geschlecht als Prostituierte bezeichnet. Für Prostituierte gibt es zahlreiche umgangssprachliche Bezeichnungen, welche sich pro Preissektor überraschend peinlich genau von einander abgrenzen. In den folgenden Aufzählungen sind sie nach "Wert" aufsteigend sortiert:

  • weibliche Bezeichnungen: Nutte, Bordsteinschwalbe (für Straßenprostituierte), Dirne, Hure, Callgirl
  • männliche Bezeichnungen: Stricher, Callboy, Gigolo
  • historische Bezeichnungen (deutsch): Schnepfe, Freudenmädchen, Hübschnerin/Hübschlerin, Kurtisane, Buhle/Buhlschaft, Hurer (für männliche Prostituierte)
  • thematisch verwandte Bezeichnungen für Männer und Frauen: Luder, Schlampe, Stück, Geliebte/r, Ficke/r, Hecht, Flittchen

Umgangssprachliche Umschreibungen für den Kundenkreis

  • weibliche Bezeichnungen: Freierin, Kundin, Kulantin
  • männliche Bezeichnungen: Bock (äußerst abfällig), Freier, Kunde, Gast, (Sugar-)Daddy, Hengst

Amtliche Bezeichnungen

Eine amtsdeutsche Umschreibung für Prostituierte war Personen mit häufig wechselndem Geschlechtsverkehr (HWG). Personen, die gewerblich häufig wechselnden Geschlechtsverkehr hatten, waren dazu verpflichtet, regelmäßig eine amtliche Untersuchungsbestätigung, den so genannten „Bockschein“ vorzulegen.

Unfreiwillige Sexarbeit und kriminelle Aspekte


Die kriminellen Aspekte sollen in diesem Artikel nur angerissen werden, die entsprechenden Hauptartikel sind verlinkt.

Gründe für unfreiwillige Sexarbeit und Zwangsprostitution

Die Gründe, aus denen Menschen sich dazu gezwungen sehen, Sex als Arbeit ausüben zu müssen, können sehr unterschiedlich sein und sind oft mehrschichtig. Die Abgrenzung zwischen Zwang und freiwilliger Berufswahl kann schwierig sein. Auch freiwillige Prostituierte können bei mangelnder Unterstützung ihres Umfeldes, sei es sozial, gesellschaftlich oder materiell, in Abhängigkeitsverhältnisse gebracht und letztlich in die unfreiwilligen Prostitution geraten, aus welchen sie von sich aus nur schwer Wege hinaus finden.

In wirtschaftlich schwachen Ländern, v. a. in Ländern der Dritten Welt, ergreifen die Menschen diese Tätigkeit meistens, weil sie sonst keine andere Möglichkeit sehen, ihren täglichen Lebensunterhalt zu bestreiten. Nicht selten verbindet sich die unfreiwillige Prostitution zusätzlich mit anderen kriminellen Tatbeständen:

Zuhälterei

Zuhälter üben oft Zwang auf die für sie tätigen Prostituierten aus, entweder damit sie sich überhaupt prostituieren oder damit sie den gewünschten Anteil an den Einnahmen an ihn oder sie abliefern. Bei allen Formen der Prostitution können die Prostituierten unter der Kontrolle eines männlichen oder weiblichen Zuhälters stehen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ZuhälterInnen die Prostituierten unter Einsatz von Gewalt oder psychischer Manipulation (also durch gezieltes Ausnutzen persönlicher Schwächen), gelegentlich auch suchterzeugender Drogen, in einem Zustand der Abhängigkeit halten; eine besondere gewaltsame Abhängigkeit wird im Fall des Menschenhandels (siehe auch Moderne Sklaverei) geschaffen. Betroffen sind häufig ungebildete Menschen aus Zweit- oder Drittweltländern. In solchen Situationen geht der Verdienst ganz oder weitgehend an die Zuhälter. Eine Gegenleistung wird bestenfalls darin geleistet, in dem für den Schutz der Prostituierten in dem oft nicht ungefährlichen Milieu gesorgt wird.

Die Grenzen sind bisweilen aber fließend: Die Ehefrau oder Freundin kann z.B. mit Prostitution zum Lebenunterhalt der Lebensgemeinschaft beitragen oder bestreitet ihn sogar gänzlich, ohne das der partizipierende Partner hier als Zuhälter zu bezeichnen wäre.

Drogenbedingte Prostitution

Ein Grund für Prostitution können Zwangslagen sein, wie die Geldbeschaffung für Drogen (Drogenkriminalität, Beschaffungsprostitution).

Menschenhandel

Besonders in Verbindung mit Menschenhandel können Zuhälter Teil organisierter Kriminalität sein oder von entsprechenden Organisationen (Mafia), kontrolliert werden. Bei der erzwungenen Prostitution werden Menschen aus wirtschaftlich schwachen Ländern oder armen ländlichen Gebieten von Menschenhändlern unter Vorspiegelung legaler Arbeitsmöglichkeiten an andere Orte verschleppt, wo sie durch körperliche und seelische Gewalt und Freiheitsberaubung in persönliche und finanzielle Abhängigkeit gebracht und dann zur Prostitution gezwungen werden (Menschenhandel).

Zur strafrechtlichen Würdigung in Deutschland, Österreich und der Schweiz siehe krimineller Menschenhandel.

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Kinderprostitution

Kinderprostitution war schon im Altertum bekannt. Der römische Dichter Martial berichtete in einem seiner Epigramme erfreut darüber, dass Kaiser Domitian ein Gesetz gegen die Prostitution Minderjähriger erlassen hatte.

Schätzungen von UNICEF zufolge werden weltweit etwa drei bis vier Millionen Kinder im Rahmen von Kinderprostitution kommerziell sexuell ausgebeutet; dabei ist die Definition von "Kind" meistens "Person unter 18 Jahren". Prostitution von Personen unter 14 Jahren - Kind im Sinne des deutschen Strafrechtes - geschieht ebenfalls, ist aber sehr viel seltener. 59310047 Whore and her guest, in bed.JPG

Siehe hierzu auch Hauptartikel: Kinderprostitution.

Berufsbedingte Gefahren, Krankheit und Alter


Prostituierte sind nicht selten von psychischer und physischer Gewalt bedroht. Gründe dafür sind insbesondere in der mangelnden Unterstützung in Gesellschaft und Kultur zu suchen, welche lange Zeit diese Art des Gewerbes als "unmoralisch", "unsittlich" und "gesellschaftsverderbend" bezeichnete.

Zivil und gesellschaftlich

Durch den Status als „erniedrigter Mensch“ waren Prostituierte, insbesondere Frauen, ein auffallend häufiges Ziel für meistens sexuell motivierte Straftaten. Ein prominentes Beispiel ist Rosemarie Nitribitt. Auffällig ist auch, dass Serienmörder häufig im Prostituiertenmilieu zu morden anfangen, bevor sie sich an „normale“ Menschen heranwagen, (Jack Unterweger, Jeffrey Dahmer, Fritz Haarmann). Auch ist die Gewaltbereitschaft der meistens männlichen Kundschaft oft hoch, so dass sie nicht selten bei Missfallen oder in Auslebung anderer Konflikte brutal und aggressiv ihre Interessen durchzusetzen bzw. sich abzureagieren versuchen (siehe oben: Gründe, Prostituierte aufzusuchen/ Psychologische Gruppe). Eng verknüpft war diese Diskriminierung stets mit der Diskriminierung der Frau und der Sexualität und Homosexualität durch Kirche und Gesellschaft. Mal wurden die Dienstleister als Opfer, mal als Täter diffamiert, welches beides stets negativ gegen die betroffenen Protagonisten ausgelegt wurde, indem man eine Art Teufelskreis aufbaute: Wurde eine Frau einmal von der Gesellschaft als "gefallen" bewertet (Vergewaltigung, uneheliche Schwangerschaft; im Großen und Ganzen, die Bestrafung des Verlustes der Jungfernschaft vor der Ehe), hatte sie in einer Zeit, in der einer Frau keine Verdienst- oder Karrieremöglichkeiten außer der der Hausfrau und Mutter zu Verfügung standen, kaum mehr Möglichkeiten ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, außer in dieser Form. Dadurch aber war sie gezwungen, sich noch mehr an den Rand der Gesellschaft zu bewegen, wodurch sie noch weniger Würdigung ausgesetzt war. So war dieses System ein unbewusst sehr ausgeklügeltes und auch sehr gut funktionierendes Prinzip der stetigen unterschwelligen Kontrolle der Sexualität der Frau, welches sich bei "Ausbruch" gegen die "Regeln" sofort gegen die Betroffene richtete und welches sich bis heute in den Köpfen der Menschen festgesetzt hat.

Politisch und idiologisch

Prostituierte waren durch den Status des gesellschaftlich zwar "Geduldeten" aber dennoch "Unfreien" stets Ziel von Lynchjustiz, -morden, Willkür und Schikane (berühmtes literarisches Beispiel: Die Fantine im Roman Die Elenden von Victor Hugo). Die Bekämpfung der Prostitution wurde mit Vorliebe als „Blitzableiter“ für allgemeine (moralische) Unzufriedenheiten benutzt, aber gleichzeitig durch die rigide Durchsetzung ebensolcher Wert- und Moralvorstellungen (Arbeits- und Ausbildungsverbot bzw. -einschränkung der Frau, Kinder-Küche-Kirche-Prinzip, Abtreibungsverbot, Unterstrafestellung der Homosexualität u. a.) immer wieder aufs Neue angefacht. Dazu kam, dass Prostituierte auch öffentlich stigmatisiert wurden: Im Mittelalter, als die Kirche anfing, die Sexualität der Menschen kollektiv zu verteufeln, mussten Personen welche diesen Beruf ausübten, besondere Schleier und Bänder tragen, teils wurde ihnen sogar ein Kainsmal auf Stirn oder Nacken gebrannt oder tätowiert, um sie für immer als „gefallen“ zu kennzeichnen. Noch bis in die Moderne hinein wurden Frauen und Männern, die in den Verdacht der Prostitution gerieten in Akten als „sexuell auffällig“ oder „abnorm“ geführt, auch wenn sich dieser Verdacht nicht erhärtete.

Körperlich und psychisch

Wie alle Berufe, bringt auch die Prostitution ihre Krankheiten und körperlichen Folgen mit sich. Allerdings achten Prostituierte in Zwangslagen, beispielsweise bei Drogenabhängigkeit oder Zwangsprostitution, weniger auf ihre eigene Gesundheit und sind daher vergleichsweise oft mit den Symptomen betroffen. So wird eher gegen ein höheres Entgelt auf Schutzmaßnahmen wie Kondome verzichtet, in einigen Städten wie Berlin ist das offene Werben mit schutzlosen kommerziellen Verkehr sogar ausdrücklich gestattet. Neben den "klassischen" Geschlechtskrankheiten wie Aids, Syphilis, Tripper, Chlamydien, Pilze, sind körperliche Schädigungen wie Arthritis und Fehlbildungen am Bewegungsapparat wie an Gelenken und Knochen wie Knie, Fußgelenke, Hüfte, Rücken (z. B. insbesondere infolge des langen Stehens bei Straßenprostituierten) eine häufige Folge. Dazu kommen nicht selten durch die Kälte begünstigte chronische Blasen- und Nierenbeckenentzündung, Gebärmutterhals-Beschwerden (häufig bei Billigprostituierten durch die ständige Reizung), chronische Zahn-, Zahnfleisch-, Lippen-, Zungen-, Rachen-, Mandelentzündungen (vorwiegend durch ausgeübten schutzlosen Oralverkehr), Einrisse und chronische Entzündungen des Enddarms, des Dammes, Analfisteln und (Eiter-)Zysten an Geschlechtsteilen und oral. Die Gefahr von Allergien gegen Latex (Kondome), Gleitgel, Parfüm, Kosmetik und Nagellack wächst; allergische Reaktionen können mit der Zeit zu neurodermitischen bzw. psoriatischen Hautkrankheiten auswachsen. Parasitäre Gefahren durch Krätzmilben, Läuse oder Flöhe sind zwar einerseits durch die allgemeine Durchsetzung der persönlichen Hygiene sowohl in Bordellen als auch bei den handelnden Personen selbst sehr zurückgedrängt worden, sind aber andererseits aufgrund des wachsenden Zustroms an illegalen, meistens ausländischen Prostituierten und der teilweise vorhandenen Gleichgültigkeit der Konsumenten an einfachster hygienischer Absicherung (Duschverweigerung u. ä.) wieder zunehmend auf dem Vormarsch. Psychische Schäden und Traumata können besonders bei Zwangs- und Kinderprostituierten die Folge sein, woraus Krankheiten resultieren können wie Posttraumatische Stress-Störungen, Borderline-Persönlichkeitsstörungen, schwere sexuelle Neurosen bis zur totalen Unfähigkeit, irgendwelchen persönlichen sexuellen Genuss im Privatbereich empfinden zu können. Teilweise geht es soweit, dass die tief Traumatisierten keinerlei Bindung, weder freundschaftlich noch emotional, aufbauen oder halten können.

Seniorenalter

Der Umgang mit dem Eintritt ins Seniorenalter hängt sehr stark von der Herkunft der Prostituierten ab und deren Gründe in den Beruf einzusteigen.
Prostitution ist überraschenderweise nicht an ein bestimmtes Alter gebunden. Es gibt Frauen und Männer, welche den Beruf bis ins hohe Alter ausüben, viele werben gezielt damit um interessierte Kunden und Kundinnen (höchstwahrscheinlich mit Vater- und/oder Mutterkomplex) anzuziehen oder eröffnen selbst Bordelle.
Die Zugehörigen der nebenberuflichen Prostituierten, (egal ob sexuelle, finanzielle oder aktivistische Gruppe), sind meistens durch ihre normalen Berufe altersabgesichert und die Gruppe der Hauptberuflichen muss sich im Augenblick ihres Entschlusses diesen Beruf professionell auszuüben, ohnehin mit Versicherungen, sei es die Kranken- wie die Altersversicherung, zwangsweise auseinandersetzen. Meistens sind die Angehörigen der psychologischen Gruppe, welche sehr stark gefährdet sind, im Alter in Armut, Kriminalität, Krankheit und Sucht abzurutschen. Allerdings liegen die Gründe weniger im Beruf der Prostitution, sondern in den unbewältigten Problemen der Personen selbst, welche durch die Ausübung der Prostitution noch gefördert und verstärkt werden können, da zu sozialen und/psychischen Problemen nicht selten auch mangelnde Schulbildung und abgebrochene oder gar keine Lehren dazukommen, welche sich zwar in der Jugend durch sexuelle Attraktivität kompensieren lassen, aber im zunehmenden Alter zur Falle werden können, wenn diese schwindet.

Verbände und Selbsthilfegruppen


Die erst im 20. Jahrhundert in der Öffentlichkeit sichtbare Hurenbewegung ist sehr dezentral organisiert. Die Gewerkschaft ver.di versucht, mit einem Arbeitskreis Prostitution (Fachbereich 13 Besondere Dienstleistungen), die Interessen von Prostituierten zu vertreten. Dabei konzentriert sich die Gewerkschaft auf die arbeitsrechtliche Absicherung von Prostituierten, unter anderem mit einem Muster-Arbeitsvertrag. Als Arbeitgeberverband im Bereich der Prostitution gibt es den Bundesverband sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD) mit Sitz in Berlin. Ebenfalls in Berlin sitzt die erste deutsche Selbsthilfeorganisation für Prostituierte Hydra e.V. Daneben gibt es zahlreiche Beratungsstellen und Organisationen In- und Ausland, die jedoch in vielen Fällen nicht kontinuierlicher fortbestehen. International sind Beratungsstellen und Interessenvertretungen im 1991 gegründeten Network of Sex Work Projects (NSWP) organisiert. Ein Vorläufer des NSWP war das International Committee for Prostitutes' Rights (ICPT), das 1985 in Amsterdam die World Charter For Prostitutes' Rights veröffentlichte.

Der Bochumer Verein Madonna e.V. hilft Prostituierten beim Ausstieg und Vermittelt Umschulungen, häufig in den Bereich der Altenpflege

Heutige Prostitution im internationalen Vergleich


Deutschland

In Deutschland gibt es etwa 400.000 berufsmäßige Prostituierte. Dazu kommen noch eine Reihe von Gelegenheitsprostituierten, deren Zahl je nach Definition unterschiedlich angegeben wird. Davon sind geschätzt 95 % weiblich und 5 % männlich.

Nach Schätzungen der Prostituiertenvertretung Hydra e.V. und anderen Hilfsorganisationen arbeiten in Deutschland 100.000 bis 200.000 Ausländerinnen als Prostituierte, davon ein erheblicher und wachsender Teil Osteuropäerinnen; Thailand und Schwarzafrika sind weitere bedeutende Herkunftsgebiete. Viele dieser Frauen werden von kriminellen Banden eingeschleust und dann zur Prostitution gezwungen. Oft greifen die Frauen aus psychischen Gründen auf Alkohol und Drogen zurück, die ihnen oft von denselben Banden verkauft werden. Ein Teufelskreis ist die (meistens provozierte) Folge.

In den 1990er Jahren machten in Deutschland gewerkschaftsähnliche Selbsthilfegruppen Prostituierter auf die rechtlose Situation von Prostituierten aufmerksam und forderten die Anerkennung von Prostitution als Beruf. Mit dem Prostitutionsgesetz vom 20. Dezember 2001 wurde die Prostitution in Deutschland gesetzlich geregelt. Ob sie nun nicht mehr sittenwidrig ist, wird kontrovers diskutiert. Diese Frage kann aber letztlich hinten anstehen, weil jedenfalls der Entgeltanspruch der Prostituierten kraft Gesetzes wirksam entsteht.

Die gesetzliche Krankenversicherungen nehmen seitdem auch Prostituierte auf, da sie als Mitarbeiterinnen ihres Arbeitgebers entweder als Arbeitnehmerinnen oder als Scheinselbstständige gelten. Grundsätzlich könnten sich Prostituierte auch privat krankenversichern; allerdings werden sie von privaten Krankenversicherungen in der Regel wegen zu hoher Risiken abgelehnt.

Prostituierte unterliegen auch nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes weiterhin dem Werbeverbot, d.h. es darf (§ 119 OWiG) nicht in anstößiger oder belästigender Weise für die Ausübung sexueller Dienstleistungen geworben werben. Das ist der Grund, warum es in einschlägigen Zeitungen viele Anzeigen für "Massage-Salons" gibt und sich das mannigfaltig auslegbare Wort "Modell" für die Prostituierte etabliert hat. Unverändert geblieben sind auch die Ordnungswidrigkeit (§ 120 OWiG) und der Straftatbestand (§ 184d StGB) der verbotenen Prostitution, also der Zuwiderhandlung gegen eine auf Grundlage von Art. 297 EGStGB erlassene Sperrbezirksverordnung.

Eine Existenzgründung in Rahmen einer Ich-AG ist möglich (Stand 2005) und wird beim Vorliegen der festgelegten Voraussetzungen von den ortszuständigen Arbeitsagenturen unterstützt. Darüber hinaus ist es möglich, bei der Arbeitsagentur unter der BKZ 9139101 nach entsprechenden Stellenangeboten zu suchen.

Siehe auch Machtverhältnisse im deutschen Rotlichtmilieu.

Österreich

Prostitution wird in Österreich zunächst einmal im Strafgesetzbuchhttp://www.sbg.ac.at/ssk/docs/stgb/stgb201_221.htm geregelt. Prostitution an sich ist nicht verboten, verboten sind aber sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 207b), entgeltliche Vermittlung von Sexualkontakten mit Minderjährigen (§ 214), Zuführen zur Prostitution (§ 215), Förderung der Prostitution Minderjähriger (§ 215a), Zuhälterei (§ 216) sowie grenzüberschreitender Prostitutionshandel (§ 217). Amtsärztliche Untersuchungen werden im AIDS-Gesetz und im Geschlechtskrankheitengesetz vorgeschrieben http://www.sila.or.at/modules.php?op=modload&name=Sections&file=index&req=viewarticle&artid=2&page=1. In den einzelnen Bundesländern behandeln Landesgesetzehttp://homepage.univie.ac.at/elisabeth.holzleithner/LG_Prostitution.htm weitere Regelungen wie Registrierungspflicht und zeitliche und örtliche Beschränkungen. Am strengsten ist die Regelung in Vorarlberg. Dort ist Prostitution nur in bewilligten Bordellen erlaubt, wobei aber bis jetzt kein Bordell bewilligt ist, sodass faktisch ein Prostitutionsverbot gilt .

Laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1989 handelt es sich bei Prostitution um einen "sittenwidrigen Vertrag", sodass eine Prostituierte keine rechtliche Möglichkeit hat, ihr Entgelt einzufordern, wenn der Kunde nicht zahlen will (OGH 28.06.1989, 3 Ob 516/89)http://homepage.univie.ac.at/elisabeth.holzleithner/OGHProstitution.htm. Laut Strafgesetzbuch § 216 ist es verboten sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen , sodass es keine Möglichkeit gibt, als Prostituierte in einem Angestelltenverhältnis zu arbeiten. Prostituierte gelten aber als "selbständig Erwerbstätige” und sind sozialversicherungs- und steuerpflichtig .

Beratungsstellen für Prostituierte gibt es in Wien (Silahttp://www.sila.or.at/) und Linz (Lenahttp://www.linz.at/22318_13277.asp).

Schweiz

In der Schweiz sind sexuelle Dienstleistung und Konsum von bezahltem Sex legal. Aus diesem Grund gibt es in diesem Land eine hohe Dichte an Bordellen, welche auch intensiv in Tageszeitungen, einschlägigen Magazinen und nicht zuletzt auch im Internet für sich werben. Ausländische Prostituierte brauchen ein Arbeitsvisum. Im Gegensatz zu den meisten Ländern der westlichen Welt dürfen in der Schweiz junge Frauen und Männer bereits ab 16 Jahren legal als Prostituierte tätig sein.

Frankreich

Bordelle wurden in Frankreich 1946 per Gesetz verboten, die Prostitution an sich blieb weiterhin erlaubt und findet seitdem vor allem in den großen Städten als Straßenprostitution statt. Seit Ende der 90er Jahre sind durch Gesetzgebung und kommunale Behörden immer stärker werdende Restriktionen gegen die Prostitution zu verzeichnen. "Aktives Anwerben" (z.B. direktes Ansprechen) zur Kontaktaufnahme ist auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowohl für Prostituierte wie auch für Freier strafbar. Seit einer Gesetzesverschärfung von 2003 können Prostituierte auch für "passives Anwerben" (z.B. Anlächeln, Blickkontakt) mit zwei Monaten Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden. Freier wie Prostituierte werden im Zuge von Polizeikontrollen vermehrt wegen des Straftatbestandes "Sexueller Exhibitionismus" angeklagt, zum Teil bis zu 15 Stunden inhaftiert und zu Geldstrafen verurteilt. Öffentlich diskutiert wird der Vorschlag, nach schwedischem Modell die Prostitution vollständig zu untersagen und ausschließlich die Freier zu bestrafen. Neben feministischen Gruppierungen wird diese Lösung vor allem sowohl von linksliberalen als auch von rechtskonservativen Kreisen vehement gefordert. Im Vorfeld der in Deutschland stattfindenden Fußballweltmeisterschaft bewegte sich am 30. Mai 2006 ein Demonstrationszug zur deutschen Botschaft in Paris. Die Teilnehmer übergaben Angestellten der Botschaft eine Liste mit 125.000 Unterschriften von Bürgern, die gegen die liberale deutsche Einstellung zur Prostitution protestierten.

Niederlande, Belgien, Luxemburg

Die Niederlande haben eine ähnlich liberale Prostitutionsgesetzgebung wie etwa Deutschland oder die Schweiz. Hier ist die Prostitution nicht nur legal, sondern auch gesellschaftlich akzeptiert und wird als normales Gewerbe angesehen. Insbesondere in Großstädten sind Rotlichtviertel eine Selbstverständlichkeit und gelten auch als Touristenattraktionen. Typisch für die Niederlande (wie auch teilweise für Belgien) ist die "Schaufensterprostitution". Hier sitzen die meist leicht bekleideten Prostituierten in ebenerdigen Appartements hinter Fenstern, die bis zum Boden gehen und präsentieren sich so potentiellen Kunden.

Ähnlich wie in den Niederlanden sind die Gegebenheiten in Belgien. Hier findet lediglich eine etwas stärkere Kontrolle der Prostitution und der Etablissements durch die Behörden statt.

In Luxemburg sind Bordelle verboten, Straßen- und Wohnungsprostitution dagegen gestattet.

Großbritannien

Das Vereinigte Königreich gestattet die Ausübung der Prostitution in Wohnungen oder Häusern, in denen höchstens drei Personen gleichzeitig ihre Dienste anbieten. Größere Etablissements sind untersagt. Um dem Gesetz Genüge zu tun, teilen sich mehrere Prostituierte häufig zu verschiedenen Tagen oder Uhrzeiten ein Zimmer in einer Dreizimmer-Wohnung. Da Prostituierte nicht öffentlich werben dürfen, werden vor allem öffentliche Telefonzellen mit kleinen Zetteln beklebt, auf denen Name und Telefonnummer von Dienstanbieterinnen zu finden sind. Bekannte Rotlichtviertel sind unter anderem in London der Stadtteil Soho und die Gegend um den King's Cross Bahnhof.

Irland (Republik)

In der Republik Irland ist Sex gegen Entgelt strikt verboten und stellt für Freier wie für Prostituierte eine Straftat dar. Dennoch existiert hauptsächlich in Dublin eine Untergrund-Szene. Die Kontaktanbahnung findet diskret vor allem in Pubs statt.

Dänemark

Prostitution ist erlaubt und gesellschaftlich akzeptierter als in den anderen skandinavischen Ländern. Prostituierte dürfen jedoch nicht allein von sexuellen Dienstleistungen leben, sondern müssen noch ein weiteres Einkommen nachweisen.

Schweden

In Schweden trat am 1. Januar 1999 das "Gesetz zum Verbot des käuflichen Erwerbs sexueller Dienstleistungen" in Kraft: "Wer sich gegen Entgelt Gelegenheit zu sexuellen Handlungen verschafft, wird - sofern die Tat nicht nach dem Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht ist - wegen käuflichen Erwerbs sexueller Dienstleistungen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft." Im Gegensatz zu den Vorschriften in vielen anderen Ländern machen sich hier also nur die Kunden strafbar, nicht die Prostituierten. Das Verbot der Prostitution wurde damit begründet, dass diese mit der Würde der Frau nicht vereinbar sei. Prostituierte sollen also nicht bestraft, sondern geschützt werden. Bis zum Januar 2002 gab es 249 Strafanzeigen nach dem neuen Gesetz. 26 Bußgeldbescheide wurden erlassen, in 33 Fällen kam es zu Gerichtsverhandlungen, die alle mit geringen Geldstrafen endeten. Die übrigen 193 Verfahren wurden eingestellt. In keinem Fall wurde eine Freiheitsstrafe ausgesprochen.http://www.donacarmen.de/Internationales.html (Autopsie 27. 6. 2006) Nach einer von der schwedischen Regierung in Auftrag gegebenen und 2004 veröffentlichten Studie hat das Gesetz vor allem zu einer starken Eindämmung der Straßenprostitution geführt. Andererseits existiert weiterhin ein von Polizei und Justiz praktisch nicht zu kontrollierendes großes Angebot, das sich auf Kontaktmittel wie Handy und Internet stützt.http://72.14.221.104/search?q=cache:xtia6mPORz0J:www.aidslaw.ca/Maincontent/issues/sexwork/sw-info/e-sw-no09.pdf (Autopsie am 27. 6. 2006) Nicht wenige schwedische Männer reisen auch als Sextouristen in die benachbarten baltischen Staaten. Das so genannte "schwedische Modell" wird auch in anderen Ländern öffentlich diskutiert und findet zahlreiche Befürworter. Im April 2006 forderte der schwedische Beauftragte für die Gleichstellung von Mann und Frau, Claes Borgström, die schwedische Fußballnationalmannschaft zum Boykott der Weltmeisterschaft in Deutschland auf, da der deutsche Staat durch seine Legalisierung der Prostitution permanente Menschenrechtsverletzungen an Frauen begehe.

Norwegen

Bereits 1884 wurden Bordelle in Norwegen verboten, 1893 hob man die Registrierungspflicht sowie die verpflichtenden ärztlichen Untersuchungen für Prostituierte auf. Seitdem findet die Prostitution, die bis heute an sich weder für Anbietende noch für Konsumenten gesetzwidrig ist, in einem staatlich nicht kontrollierten Bereich im gesellschaftlichen Untergrund statt. Seit 1995 ist es strafbar, Räume zum Zwecke der Prostitution zu vermieten. Illegal ist Straßenprostitution, diese kommt jedoch vor. Die meisten Anbieter/innen sexueller Dienstleistungen arbeiten in ihren eigenen Wohnungen und inserieren in Zeitschriften. Diese Vorgehensweise entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Frauen- und Sozialverbände fordern verstärkt die Einführung des "schwedischen Modells".

Finnland

Die Regierung Finnlands plante für 2006 ursprünglich ein Totalverbot der Prostitution mit Strafbarkeit der Freier nach schwedischem Vorbild. Da hierfür keine Mehrheit im Parlament in Sicht war, wurde am 21. Juni 2006 ein modifiziertes Gesetz erlassen. Demnach machen sich Freier lediglich strafbar, wenn sie Dienste von Prostituierten in Anspruch nehmen, die einen Zuhälter haben oder die Opfer von Menschenhandel sind. Der Strafrahmen für Freier liegt in diesem Fall bei Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. Verboten ist bereits seit längerem öffentliche Werbung für Prostitution und Kontaktanbahnung auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in Gaststätten.

Island

Bis Anfang der 90er Jahre galt eine offen sichtbare Prostitutionsszene in Island als praktisch nicht vorhanden, dementsprechend fehlten gesetzliche Vorschriften. Gegen Mitte des genannten Jahrzehnts schossen besonders in der Hauptstadt Reykjavik Nachtclubs aus dem Boden, in denen Frauen vor allem aus Osteuropa nicht nur als Bardamen und Tänzerinnen arbeiteten, sondern sich auch prostituierten. 2005 reagierte der Gesetzgeber mit Einführung des "schwedischen Modells", wonach sich Konsumenten, nicht aber Anbietende sexueller Dienstleistungen strafbar machen. Der Barbetrieb sowie erotische Tanzvorführungen in den Nachtclubs bleiben weiterhin gestattet.

Italien

Nach einem totalen Verbot in der faschistischen Ära erlaubte Italien 1948 zunächst Bordelle. Mit Gesetz von 1958 mussten diese jedoch wieder geschlossen werden. Weiterhin bestehen blieb die Straßenprostitution, die sich vor allem auf Landstraßen am Rand größerer Städte abspielt. Erlaubt ist auch Wohnungsprostitution, sofern keine dritte Person ihre Wohnung zu solchen Zwecken zur Verfügung stellt. Verboten ist das direkte Ankobern von Kunden durch Prostituierte. Strafbar sind sexuelle Handlungen auf öffentlichem Grund und Boden (auch im Auto). In neuerer Zeit bereitet die immer größer werdende Zahl von illegalen Prostituierten aus Afrika und Osteuropa Probleme. Ein 2002 von Sozialministerin Livia Turco unterbreiteter Vorschlag, wieder staatlich kontrollierte Bordelle zuzulassen, um so dem unkontrollierbaren Straßenstrich die Grundlage zu entziehen, stieß bei Politikern und in der Öffentlichkeit überwiegend auf Ablehnung bis Empörung. Feministische Gruppierungen und einige katholische Bischöfe fordern indessen die Bestrafung der Freier nach schwedischem Vorbild.

Spanien

In Spanien ist Prostitution grundsätzlich erlaubt und findet vor allem als Straßenprostitution, seltener in Bordellen und Modellwohnungen statt. Ähnlich wie in Italien betrachtet man auch hier die immer größer werdende Anzahl von illegalen Prostituierten vor allem aus Afrika mit Sorge. Die katalanische Regierung plant für 2006 ein Gesetz, das den ausufernden Straßenstrich in Katalonien verbieten und die Prostitution auf staatlich überwachte Bordelle beschränken soll.

Portugal

Bis 1962 gab es staatlich konzessionierte Bordelle. Wer dort als Prostituierte arbeitete, unterlag einer Registrierungspflicht und musste sich regelmäßig auf Geschlechtskrankheiten untersuchen lassen. 1963 verbot die Militärregierung jede Form von Prostitution. Nach der Rückkehr Portugals zur Demokratie wurde das Verbot zum 1. 1. 1983 aufgehoben, allerdings unterblieb die Wiedereinführung der Registrierungs- und Untersuchungspflicht. Unter Umständen können Prostituierte wegen "Verstoßes gegen die öffentliche Moral" belangt werden, doch kommen solche Verfahren selten vor. Eine große Rolle spielt die Straßenprostitution, daneben werden sexuelle Dienstleistungen in Bordellen, Nachtlokalen und Modellwohnungen ausgeübt. In der Hauptstadt Lissabon arbeiten schätzungsweise ca. 6.500 Prostituierte.http://users.ugent.be/~rmak/europap/rappor.html

Griechenland

Griechenland hat eine liberale Gesetzgebung, die den Vorschriften von Deutschland, der Schweiz oder den Niederlanden in etwa ähnelt. Alle Prostituierten müssen sich behördlich registrieren und regelmäßig ärztlich untersuchen lassen.

Türkei

In der Türkei gibt es staatlich konzessionierte Bordelle. Außerhalb dieser ist Prostitution offiziell untersagt. Weitgehend geduldet wird allerdings insbesondere die vielerorts vorkommende Straßenprostitution.

USA

Mit Ausnahme zweier Bundesstaaten (siehe unten) ist Prostitution sowie die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen durchweg strafbar. Das bedeutet allerdings nicht, dass es in den USA keine Prostitution gebe. Im Gegenteil, es sind vom Straßenstrich bis zu teuren Callgirls viele Formen vertreten. Letzere werden insbesondere von Agenturen an Kunden vermittelt, unter dem Vorwand, einen reinen Escort-Dienst ohne sexuelle Kontakte zu betreiben. Die gesetzlichen Vorschriften und deren praktische Ausführung unterscheiden sich von Bundesstaat zu Bundesstaat, bisweilen sogar von Kommune zu Kommune. Teilweise wird Prostitution mehr oder weniger geduldet, teilweise streng verfolgt. In New York City beispielsweise wurde in den 70er und 80er Jahren der Straßenstrich weitgehend geduldet. Der Spielfilm Taxi Driver bietet ein durchaus wirklichkeitsnahes Bild der Straßenprostitution in dieser Stadt in den 70er Jahren. Bürgermeister Rudolph Giuliani brachte den Strich seit 1994 im Rahmen seiner Nulltoleranzstrategie praktisch zum Erliegen. Eine in den USA beliebte Strategie zum Kampf gegen die Prostitution ist das so genannte denouncing ("An-den-Pranger-Stellen"). Dabei werden Namen und Fotos sowohl ertappter Prostituierter als auch ertappter Freier von den lokalen Polizeibehörden zur Abschreckung ins Internet gestellt oder in Zeitungen veröffentlicht.

Im Bundesstaat Nevada sind in 11 von 17 Countys (Churchill County, Elko County, Esmeralda County, Humboldt County, Lander County, Lyon County, Mineral County, Nye County, Pershing County, Storey County, White Pine County) Bordelle gestattet. Die Countys, in denen die großen Städte Las Vegas, Reno und Carson City liegen, gehören allerdings nicht dazu. Besonders bekannt für ihre legalen Etablissements ist die Stadt Pahrump im Nye County, die etwa 80 Kilometer westlich von Las Vegas liegt und von vielen Las Vegas-Touristen besucht wird. In Nevada arbeiten insgesamt ca. 300 Prostituierte in etwa 30 lizensierten Bordellen. Jegliche Prostitution außerhalb dieser Etablissements ist allerdings im gesamten Staat Nevada verboten. Vor und in den Spielcasinos und Hotels in Las Vegas und anderen Städten bieten jedoch zahlreiche Frauen illegal ihre Dienste an.

Im Bundesstaat Rhode Island ist Prostitution an sich nicht verboten. Untersagt sind jedoch Bordelle sowie Kontaktanbahnung auf öffentlichen Straßen und Plätzen.

Kanada

Prostitution an sich ist in Kanada nicht verboten, ihre Ausübung jedoch durch zahlreiche Reglementierungen eingeschränkt. Um einer Strafbarkeit zu entgehen, müssen Prostituierte nachweisen, dass sie nicht allein von den Einnahmen des Sexgeschäftes leben, sondern noch ein weiteres Einkommen haben. Kontaktanbahnung auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist untersagt, ebenso Werbung sowie das direkte Ansprechen von potentiellen Kunden. Dritte Personen machen sich strafbar, wenn sie Prostituierten zum Zwecke sexueller Dienstleistungen Räume vermieten oder zur Verfügung stellen. Ebenso ist es eine Straftat, Prostiuierte in irgend einer Weise bei der Ausübung ihres Gewerbes zu unterstützen oder behilflich zu sein.

Australien

Australien ging in den letzten Jahrzehnten den Weg einer fortschreitenden Legalisierung. Die Vorschriften sind in den einzelnen Bundesstaaten verschieden. Die Staaten New South Wales und Victoria gestatten bisher als einzige die Einrichtung von Bordellen. Wer Beschaffungsprostituierte für sexuelle Dienstleistungen bezahlt, kann unter Umständen wegen Beihilfe zum Drogenhandel angeklagt werden.

Neuseeland

Mit einem Gesetz von 2003 wurden die Rahmenbedingungen der Prostitution, die bereits zuvor grundsätzlich legal war, weiter liberalisiert. Seitdem dürfen unter staatlicher Kontrolle Bordelle eingerichtet werden. Prostitution ist in Neuseeland gesellschaftlich weitaus akzeptierter als in den meisten anderen englischsprachigen Ländern.

Japan

Kitagawa Utamaro.jpg von Kitagawa Utamaro, der eine Prostituierte mit ihrem Kunden darstellt]]

In Japan wurde Prostitution 1958 verboten. Dabei wird Prostitution sehr eng als vaginaler Geschlechtsverkehr gegen Entgelt definiert. Oraler und analer Geschlechtsverkehr sowie sonstige Sexualpraktiken wie Schenkelverkehr (jap. 素股 Sumata) sind nicht explizit verboten.

→ für Details siehe auch Prostitution in Japan

Zweite und Dritte Welt

Viele Länder sind Ziel eines Sextourismus, zum Beispiel Kenia, Tschechien, die Philippinen, Thailand und die Karibik. Dabei ist beispielsweise in Thailand generell Prostitution verboten, wird aber an vielen Orten direkt oder indirekt angeboten.

Prostitution im Islam bzw. in islamischen Ländern

Die Prostitution an sich ist verboten, aber es gibt eine Sonderform, welche das „Prostitutionsverbot“ gewissermaßen unterläuft: Die islamische Genussehe, welche nur bei den Schiiten erlaubt, bei den Sunniten – der muslimischen Mehrheit – jedoch verboten ist. Ein Schiit darf eine Frau für eine Zeitdauer von einer Stunde bis mehreren Jahren „heiraten“ und muss ihr danach ihren (vorher festgelegten) Pflichtteil entrichten, daher ist die Prostitution vor allem im Iran weit verbreitet. Nach Auffassung der Sunniten hat der Prophet Mohammed diese Art der Heirat (Mut'a-Ehe) untersagt. Sie sehen die Genussehe als Prostitution, welche verboten (haram) ist.

Übersicht islamische Länder


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Land Verbot? Bestrafung
-
Saudi-Arabien ja Todesstrafe für alle beteiligten Personen1
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Sudan ja Haft- oder Todesstrafe
-
Jemen ja Haft- oder Todesstrafe
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Mauretanien ja unbekannt
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Malediven ja Haftstrafe
-
Vereinigte Arabische Emirate'' ja teilweise2
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Pakistan teilweise3 keine oder Haftstrafe
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Oman ja Geldstrafe
-
Ägypten ja keine oder Geldstrafe
-

1 Saudi-Arabien: Als „beteiligt“ gelten hier Freier, Prostituierte und Zuhälter. Personen, die vom Tatbestand wussten, ohne ihn zu melden, werden ebenfalls bestraft.

2 Vereinigte Arabische Emirate: Sie ist Offiziell verboten aber in den Provinzen Abu Dhabi und Dubai weit verbreitet und wird hier im Regelfall nicht bestraft.

3 Pakistan: In schiitischen Provinzen ist sie erlaubt(Mut'a-Ehe), in sunnitischen nicht.

Siehe auch


Aktuelles


Laufende Ausstellung: Museum der Arbeit, Hamburg

Literatur


Konsumentenkreis

  • Helag Bilitewski: Freier: das heimliche Treiben der Männer. Galgenberg, 1991, ISBN 3-87058-103-4
  • Doris Velten: Aspekte der sexuellen Sozialisation: eine Analyse qualitativer Daten zu biographischen Entwicklungsmustern von Prostitutionskunden. Berlin, 1994 (Dissertation)
  • Dieter Kleiber; Doris Velten: Prostitutionskunden. Nomos-Verlag, 1994 (Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit; Band 30)

Freiwillige Prostitution und Sexarbeit

  • Max Gruber: Die Prostitution vom Standpunkte der Sozialhygiene aus betrachtet. Vortrag, 1900 (Volltext als PDF)
  • Tamara Domentat: Laß dich verwöhnen. Prostitution in Deutschland. Aufbau-Verlag, Berlin 2003, ISBN 3-351-02550-5
  • Elisabeth von Dücker (Hrsg.): Sexarbeit. Prostitution - Lebenswelten und Mythen. Edition Temmen, Bremen 2005, ISBN 3-86108-542-9
  • Marcel Feige: Das Lexikon der Prostitution. Das ganze ABC der Ware Lust. Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag, Berlin 2005, ISBN 3-89602-520-1
  • Felix Ihlefeld: Abenteuer Hure. Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag, Berlin 2005, ISBN 3-89602-430-2
  • Lisa Moos: Das erste Mal und immer wieder. Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag, Berlin, ISBN 3-89602-656-9

Millieuprostitution und Zuhälterwirtschaft

  • Marcel Feige: Lude! Eine Rotlicht-Karriere. Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-89602-708-5
  • Marcel Feige: Die Wa(h)re Lust. Zwanzig Zuhälter, Prostituierte und Freier erzählen. Schwarzkopf & Schwarzkopf, Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-89602-487-6
  • Roland Girtler, Der Strich. Soziologie eines Milieus. LIT Verlag, Wien 2004, ISBN 3-8258-7699-3
  • Laura Ibis: Im Rotlicht tanzend. Erzählungen und Gedichte einer Prostituierten aus dem Revier. Unser-Forum-Verlag, Dortmund 1996, ISBN 3-9805117-2-3

Zwangsprostituiton und Menschenhandel

  • Juanita Henning: Kolumbianische Prostituierte in Frankfurt. Ein Beitrag zur Kritik gängiger Ansichten über Frauenhandel und Prostitution. Lambertus-Verlag, Freiburg/B. 1997, ISBN 3-7841-0990-X
  • Laura Ibis: Im Rotlicht tanzend. Erzählungen und Gedichte einer Prostituierten aus dem Revier. Unser-Forum-Verlag, Dortmund 1996, ISBN 3-9805117-2-3

  • Vera Jost: Fliegen oder Fallen. Prostitution als Thema in Literatur von Frauen im 20. Jahrhundert. Helmer, Königstein/Taunus 2002, ISBN 3-89741-109-1

  • Néstor O. Perlongher: O negócio do michê. Prostituição viril am São Paulo. Editora Brasiliense, Sao Paulo 1987
  • Néstor O. Perlongher: La prostitución masculina. Ed. de la Urraca, Buenos Aires 1993, ISBN 950-9265-28-4

Männliche Prostitution

  • John Preston: Hustling. Gentleman's guide to the fine art of homosexual prostitution. Masquerade Books, New York 1994, ISBN 1-563-33137-3

Quellen


Weblinks


Prostitution | Dienstleistungsberuf | Feminismus | Soziologie

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