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Propst (v. lat.: praepositus bzw. mittellateinisch propostus = Vorgesetzter; oft auch Probst geschrieben) ist ein Titel innerhalb der Organisation der christlichen Kirchen.

Römisch-katholische Kirche


  • Dompropst heißt der (häufig gewählte) Vorstand eines Domkapitels oder Stiftkapitels in der katholischen Kirche, der zusammen mit dem Domdechanten und den Domkapitularen das Domkapitel bildet. Der Propsteier Wald bei Eschweiler gehörte dem Kölner Dompropst.
  • Im klösterlichen Bereich bezeichnet der Titel Propst bei einigen Orden den Vorsteher eines Klosters. Der Propst hat in diesem Fall den Rang eines Prälaten und kommt in der Hierarchie gleich nach der Stufe des Bischofs. Der Propst eines Klosters wird von einem Bischof geweiht. Hierbei handelt es sich um die Abtsweihe, denn in dieser Funktion steht ein regulierter Propst. siehe: Augustiner Chorherren

In der Benediktsregel ist der Propst der Stellvertreter des Abtes; ab dem 10. Jhd. wird dafür allerdings die Bezeichnung Prior verwendet.

Evangelische Kirche


Andere Verwendungen


  • In Schottland heißen die Bürgermeister Propst ((Lord) Provost).
  • Anglikanische Katheralen werden häufig von einem Propst (Provost) geleitet.

Siehe auch


Christlicher Geistlicher

Probošt | Provost (religion) | プロボスト | Prost | Proboszcz | Prost

 

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