Proporz bezeichnet das Verhältnis der Angehörigen einer Gruppe und der Zahl ihrer Vertreter in einem Entscheidungsgremium. Es ist eine Kurzbezeichnung für Proportionalität (Verhältnismäßigkeit) und meint damit die anteilsmäßige Beteiligung politischer Gruppierungen (Parteien) an Gremien, Regierungen und Ämtern.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird damit zumeist die Praxis von Regierungsparteien, besonders in großen Koalitionen (Schweiz, Österreich, Deutschland) bezeichnet, entsprechend ihrem jeweiligen politischen Stärkeverhältnis Posten im öffentlichen Dienst und in der verstaatlichten Wirtschaft an ParteigängerInnen zu vergeben.
Typischerweise werden Koalitionsregierungen (in etwa) proportional zur Fraktionsstärke (oder dem Stimmenanteil) der Regierungsparteien besetzt.
Die Grünen in der Bundesrepublik Deutschland führten den so genannten Frauenproporz bei ihren Vorstandsgremien und ihren Kandidatenlisten für die Parlamente ein. Dieser sollte dafür sorgen, dass 50% der Vorstandsposten und der Mandate an Frauen gehen.
An diesem Prinzip wird aus verschiedenen Gründen Kritik geübt. Seine Anwendung kann mitunter dazu führen, dass die Männer verbissener um die für sie gebliebenen Männerplätze kämpfen, oder dass Minderheiten, denen man vorher einen gewissen Proporz zugestanden hatte, nicht mehr in gleichem Maße zum Zuge kommen. Auch wird befürchtet, dass Frauen mitunter in ihrer Eigenschaft als Frauen und nicht ausschließlich auf Grund ihrer eigenen Fähigkeiten und Qualitäten gewählt werden.
Poměrný systém | Proportional representation | Particratie | 比例代表制