Die Proklamation (lat.-frz.) wird auch als Aufruf, Bekanntmachung oder Erklärung bezeichnet.
Man unterscheidet allgemein zwischen offiziellen Proklamationen von Staaten oder Staatsorganen, die verbindlichen Charakter beinhalten und Proklamationen politisch-sozialer Gruppen bzw. Organisationen, die jedoch beide gleichermaßen die Stimmung der Angesprochenen für sich zu gewinnen versuchen.
Das Völkerrecht hingegen definiert die Proklamation als die förmliche Erklärung eines oder mehrerer Staaten über eigene Auffassungen oder Absichten im zwischenstaatlichen Bereich, welche sich nicht an bestimmte Adressaten, sondern an die Staatengemeinschaft allgemein richtet.
So spielen einseitige Proklamationen zum Beispiel im Seerecht eine besondere Rolle. Im Unterschied zu Verträgen fehlt es den mehrseitigen Proklamationen am Verpflichtungscharakter.
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"Proklamation".
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