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Prohibition_of_Interest
Als Prohibition (von lat.: prohibere = verhindern) bezeichnet man das vollständige Verbot bestimmter Drogen, zum Beispiel das Verbot des Alkoholverkaufs und -genusses in einigen arabischen Ländern. Als Alkoholprohibition wird auch die Zeit bezeichnet, in der in den USA und Finnland (1919-1932) der Handel und Konsum von Alkohol per Gesetz verboten war. Seit dem UNO-Beschluss "Single Convention on Narcotic Drugs" von 1961 unterliegen (bis auf die den Genussgiften zugerechneten Substanzen Nikotin und Alkohol) alle harten Drogen und diverse weiche Drogen der weltweiten Prohibition.
Intention
Erhoffte Auswirkungen der Prohibition waren
Auswirkung
Allgemein
- Bei in der Bevölkerung stark akzeptierten Drogen führt das Verbot zu einer Gebrauchsdegression, da sich viele Bürger auch an Verbote halten die sie nicht einsehen, je höher der Überwachungsdruck ist. (z. B. Alkoholprohibition in USA oder Bierprohibition auf Island.)
- Bei in der Bevölkerung nicht stark akzeptierten Drogen führt das Verbot zu einer Gebrauchsprogression, da durch das Verbot vermehrte Aufmerksamkeit erregt wird und der Reiz des Verbotenen hinzukommt. (Sowohl in den Niederlanden als auch in Italien und in manchen Staaten der USA habe die faktische Entkriminalisierung des Besitzes und Konsums von Cannabisprodukten zu einer Verringerung des Konsums geführt)
- Eine Suchtverlagerung auf legale Ersatzstoffe.
- Eine Suchtverlagerung auf die in der Prohibitionszeit günstigsten Darreichungsformen (Während der Alkoholprohibition in den USA wurde etwa doppelt soviel Destillierter Hochprozentiger getrunken wie vor und nach dem Verbot).
- Einer Umgehung der Verbotes auf illegalem oder legalem Wege. (So führte z. B. die Alkoholprohibition zu einer Steigerung des Verkaufs von medizinischem, (95 %) Alkohol um 400 %.)
Wirtschaftsleistung vs. Verbrechen
- Den mit der Herstellung und Vertrieb beschäftigten Unternehmen werden die Lizenzen entzogen und damit die Verdienste automatisch dem Organisierten Verbrechen in die Hände gespielt (Wegfall der staatlichen Steuereinnahmen in Milliardenhöhe und damit Finanzierung des Organisierten Verbrechens durch harmlose Bürger. In den Zeiten der Alkoholprohibition gehörten zu den betroffenen Unternehmen Brauereien, Destillerien, Winzereien und der Groß- und Einzelhandel, heutzutage trifft es z. B. viele Kleinbauern in den klassischen Drogenanbauggebieten (da immer mehr Pflanzungen von Kartellen überwacht werden oder der Anbau gleich in Konsumländern stattfindet um den Gefahren des Grenzübertritts entgegenzuwirken,) und den Groß- und Einzelhandel. Al Capones Whisky-, Glücksspiel- und Prostitutionsimperium in Chicago soll 60 Millionen Dollar Jahresumsatz gehabt haben.
Sterblichkeitsrate vs. Lebensqualität
- die Erhöhung der Wirkdosis pro Menge wegen der Erleichterung des Transportes (mit der Erschwerung der Wirkungskontrolle).
So führte z. B. die Alkoholprohibition zu vermehrten Angebot von harten Spirituosen anstelle von Bier oder Wein, die Hanfprohibition zu immer stärkeren Hanfzüchtungen. Die schwankende Dosismenge zu den meisten Herointoten.)
- Fehlende Lebensmittelsicherheit
Da keine Lebensmittelrechtliche Kontrolle stattfindet, sind von der Erhöhung von Verunreinigungen bis zur Beimischung nicht erforderlicher giftiger Drogenzusatzstoffe allen Manipulationen Tür und Tor geöffnet. Dies widerspricht in Deutschland Art. 2 Abs. 2 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG. (In den USA kam es zu einem gestiegenen Verkauf von unsauber destilliertem giftigem Alkohol von 1 % auf 4 %.))
Verbrechen
Die Prohibition führt zu einer Aufweichung der Rechtssicherheit. In Gebieten, wo ein Verfassungsgrundsatz missachtet wird, stoßen auch die anderen Rechtsgrundsätze nicht auf große Achtung. Nachdem die US-Verbrechensraten für Raub, Diebstahl und Mord seit Beginn bis Mitte der 1920er Jahre kontinuierlich anstiegen, sanken Sie nach 1933 dramatisch.
Armut vs. Lebensqualität/Verbrechen
Lebensqualität
- die Erzwungene Verlagerung des Konsums ins Private (also einer Verringerung der Lebensqualität der Konsumenten). In den USA z. B. Speakeasy genannte, illegale Kneipen, bei denen nur Mitglieder Zutritt hatten)
- die zunehmende Verelendung der Betroffenen durch die hohen Kosten für den Suchtstoff.
Prohibitionsgesetze
- Abschnitt 1. Nach Ablauf eines Jahres, von der Bestätigung dieses Artikels angefangen, ist die Erzeugung, der Verkauf oder die Versendung alkoholischer Getränke innerhalb des Gebietes der Vereinigten Staaten, ihre Einfuhr in oder ihre Ausfuhr aus den Vereinigten Staaten und allen Gebieten, die ihrer Hoheit unterstehen, für menschlichen Genuss hiermit verboten.
- Abschnitt 2. Der Kongress und die Einzelstaaten sollen in gleicher Weise befugt sein, die zur Ausführung dieses Artikels angemessenen Gesetze zu erlassen.
- Abschnitt 3. Dieser Artikel soll unwirksam sein, wenn er nicht durch die gesetzgebenden Körperschaften der einzelnen Staaten, wie es die Verfassung bestimmt, binnen sieben Jahren, vom Zeitpunkt seiner Unterbreitung an die Staaten seitens des Kongresses ab, als Abänderung der Verfassung bestätigt wird.
Verfassungsrechtliche Pflicht zur Legalisierung von Drogen
Man kann sogar die Pflicht des deutschen Gesetzgebers aus Art. 2 Abs. 1 + 2 GG in Verbindung mit Art 19 Abs. 2 Art. 20 Abs. 1 + 3 GG. zur Legalisierung von Drogen analog den Regelungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes sowie anderer verbraucherschützender Regelwerke ableiten. Diverse Modelle hierzu sind vorgeschlagen worden (z. B. Apothekenmodell; Berechtigungsschein-Modell etc.)
Siehe auch
Weblinks
Literatur/Quellen
- Udo Sautter Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika, Alfred Kröner Verlag, 5. Erweiterte Auflage 1994 (Quelle des 18. Zusatzartikels im Wortlaut/ Jahresumsatz Al Capone)
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