Die Produzentenrente ist ein Begriff der mikroökonomischen Wohlfahrtsmessung. Sie ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Preis, zu dem ein Produzent sein Gut (gerade noch) anbieten würde und dem Marktpreis. Der Produzentenrente steht die Konsumentenrente gegenüber. Der Begriff wurde von Alfred Marshall geprägt.
Relevant ist die Produzentenrente nur unter zwei Bedingungen unperfekten Wettbewerbs:
Die Betriebswirtschaft kennt bezüglich des Preisanpassungsmechanismus (Produzenten betreten/verlassen den Markt) das Konzept der Eintritts- und Austrittsbarrieren. Eintrittsbarrieren sind Hürden wie staatliche Konzessionen oder Investitionen, die Konkurrenten nicht ohne weiteres tätigen können und deshalb der Branche fernbleiben. Austrittsbarrieren verhindern dagegen durch Kapitalbindung (→ versunkene Kosten), dass sich Unternehmen aus der Branche entfernen. Hochspezielle Fertigungsstraßen, die sonst niemand verwenden kann, sind ein Beispiel. Folge von Austrittsbarrieren ist oft ein ruinöser Verdrängungswettbewerb.
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