Pro bono steht für die lateinische Wendung pro bono publico (zum Wohle der Öffentlichkeit).
Der Begriff bedeutet meist kostenlose Beratung und Vertretung und wird in der Regel in der Zusammensetzung „pro-bono-Anwalt“ verwendet. In journalistischen Texten wird der Begriff manchmal gleichbedeutend mit „wohlmeinend, aber folgenlos“ verwendet.
Bei der Geltung von deutschem Recht ist jedoch zu beachten, dass ein Anwalt nicht ohne Weiteres auf alle Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verzichten darf. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Wettlauf um die niedrigsten „Preise“ beginnt und so die Qualität der Beratung sinkt.
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