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Ein Privilegium Minus war im Mittelalter (9. Jahrhundert bis 14. Jahrhundert) im allgemeinen Sinne die einfache Form der Urkunden der päpstlichen Kanzlei, gegenüber der feierlichen Form, dem Privilegium Maius. Während das Privilegium Minus durch das Breve ersetzt wurde, trat an die Stelle des Privilegium Maius die (goldene) Bulle.

Im engeren Sinne versteht man unter dem Privilegium Minus, auch kleiner Freiheitsbrief (im Unterschied zum späteren Privilegium Maius, welches eine Fälschung darstellt), eine Urkunde, die am 17. September 1156 von Kaiser Friedrich I. ausgestellt wurde. Sie beinhaltet die Erhebung Österreichs von einer Markgrafschaft zum erblichen Herzogtum für das Haus Babenberg; Empfänger war Markgraf Heinrich II. Jasomirgott. Neben der Erblichkeit der Herzogswürde war auch weibliche Erbfolge vorgesehen, bei Kinderlosigkeit sollte der Herzog entscheiden können, wen er zum Nachfolger bestimmte (Libertas Affectandi). Die Pflicht, auf Reichstagen zu erscheinen, wurde auf solche beschränkt, die in Bayern stattfanden. Heeresfolge musste nur noch bei Kriegsschauplätzen in der Nachbarschaft Österreichs geleistet werden.

Dieser Freiheitsbrief ist vor dem Hintergrund des staufisch-welfischen Konflikts zu sehen, den der damals junge Kaiser - von beiden Häusern abstammend - beseitigen wollte. Dem Welfen Heinrich dem Löwen wurde das Herzogtum Bayern zurückgegeben, das die Babenberger an seiner Stelle seit 1139 regiert hatten. Die Erhebung zum Herzog von Österreich war da nicht mehr als ein Ersatz und wurde allgemein als Niederlage Heinrich Jasomirgotts gesehen. Ihre Hauptfunktion dürfte für Friedrich I. jedoch darin bestanden haben, Bayern durch die Abspaltung Österreichs zu verkleinern und damit Heinrichs des Löwen Machtzuwachs zu begrenzen.

Im weitesten Sinne kann das Privilegium Minus als "Gründungsurkunde" des Staates Österreich betrachtet werden.

Österreichische Geschichte | Diplomatik

Privilegium Minus | Privilegium Minus | 小特权

 

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