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Eine Privatuniversität ist eine Universität in freier, privater und nicht staatlicher Trägerschaft. Daneben gibt es auch nicht staatliche, kirchliche Hochschulen.

Deutschland


In Deutschland war die 1982 gegründete Universität Witten/Herdecke die erste freie, aber staatlich anerkannte private Universität.

Aktuell (Stand: 22.06.2006) gibt es 59 staatlich anerkannte private Universitäten und Fachhochschulen. In der Regel haben die Privathochschulen ein stark eingeschränktes Fächerangebot, zumeist mit einem betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt.

Der Anteil von Studierenden an Privathochschulen lag 2004 bei etwa 0,4 %.

Am 14. Januar 2004 gründete sich in Heidelberg die Arbeitsgemeinschaft der privaten Hochschulen in Deutschland und im Mai des selben Jahres der Verband der Privaten Hochschulen e.V.. 33 Hochschulen sind dem Verband bisher offiziell beigetreten.

Staatlich anerkannte Privatuniversitäten in Deutschland

(diese Liste ist nicht erschöpfend)
Universitäten mit mehreren Fächern

Hochschulen mit beschränktem Fächerspektrum

Österreich


Akkreditierung und Akkreditierungsrat

Seit 2001 ist auch in Österreich die Akkreditierung von Privatuniversitäten möglich. Die Genehmigung erfolgt durch den österreichischen Akkreditierungsrat auf Basis des Universitäts-Akkreditierungsgesetzes (UniAkkG). Dabei werden folgende Voraussetzungen geprüft:

  • Ausreichend wissenschaftlich oder künstlerisch qualifiziertes Stammpersonal (Professoren und promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter)
  • Forschung (institutionalisierte Wissensproduktion mit Rückkopplung zur Lehre)
  • Transparente und qualitätsgeleitete Personalauswahlverfahren
  • Studienpläne und Prüfungsordnungen nach internationalen Standards
  • Adäquate Raum- und Sachausstattung
  • Ausreichende Breite und Vielfalt des Studienangebots, das sich am europäischen Universitätsbegriff zu orientieren hat
  • Sicherung der mittelfristigen Finanzierung
  • Vorhandensein eines Entwicklungsplanes

Nach österreichischem Verwaltungsrecht ist der Akkreditierungsrat verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten einen Bescheid über einen Reakkreditierungsantrag zu erlassen. Die Vorsitzende des Akkreditierungsrates hat in Medieninterviews geklagt, dass dieser Zeitraum zu kurz sei.

Privatuniversitäten dürfen laut Gesetz nicht von der Republik Österreich finanziert werden. Eine Privatuniversität muss aber nicht notwendigerweise einen privaten Träger haben. So sind etwa die Bundesländer Oberösterreich, Salzburg und Tirol Träger.

Wirkungen der Akkreditierung

  • Für die Dauer der Akkreditierung darf sich die Bildungseinrichtung als Privatuniversität bezeichnen.
  • Die an der Universität tätigen Personen dürfen Bezeichnungen und Titel des Universitätswesens verwenden, und zwar mit dem Zusatz "der ...Privatuniversität" (z.B. "Universitätsprofessor der xy Privatuniversität", "Privatdozent der yz Privatuniversität), soferne die entsprechende Qualifikation vorliegt (d.h. die Berufungsordnung der Privatuniversität muss mindestens den qualitativen Ansprüchen der Berufungsordnungen staatlicher Universitäten entsprechen).
  • Von Privatuniversitäten verliehene akademische Grade dürfen wie bei Abschlüssen an öffentlichen Universitäten geführt werden und entfalten laut Gesetz die gleichen Rechtswirkungen wie von solche Grade.
  • Die Lehrenden und Studierenden sind hinsichtlich des Fremdenrechtes und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes den Lehrenden und Studierenden staatlicher Universitäten gleichgestellt.
  • Für Studienförderung, Familienbeihilfe und Sozialversicherung gelten für Studenten von Privatuniversitäten die gleichen Regelungen wie für Studenten an staatlichen Universitäten.
  • Studenten an Privatuniversitäten sind Mitglieder der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH).
  • Spenden an Privatuniversitäten werden steuerlich wie Spenden an staatliche Universitäten behandelt.

Ein weiterer Vorteil ist die unechte Umsatzsteuer-Befreiung, d.h. eine Privatuniversität muss für die Studiengebühren keine Umsatzsteuer berechnen, im Gegensatz zu nicht akkreditierten Bildungseinrichtungen.

Kontrolltätigkeit des Akkreditierungsrates

Die Akkreditierung ist jeweils für fünf Jahre gültig; nach zwei Akkreditierungsperioden kann die dritte Akkreditierung auf zehn Jahre ausgesprochen werden. Der Rat kann von den Privatuniversitäten jederzeit Auskunft über akkreditierungsrelevante Sachverhalte fordern. Die Akkreditierung kann bei schwerwiegenden Mängeln auch entzogen werden: dies war bisher einmal der Fall, bei der International University.

Die Akkreditierungsrat ist ausschließlich für Privatuniversitäten zuständig; staatliche Universitäten unterliegen keinerlei Akkreditierungserfordernis. Der Rat hat mehrmals öffentlich gefordert, dass zumindest postgraduale Universitätslehrgänge an staatlichen Universitäten akkreditierungspflichtig werden, bislang allerdings ohne Erfolg.

Akkreditierte Privatuniversitäten

Derzeit sind folgende Privatuniversitäten akkreditiert:

Die Akkreditierung der IMADEC University in Wien ist am 2.1.2006 ausgelaufen. Nach Angaben des Akkreditierungsrates auf seiner Website lief am 17.2.2006 ein Verfahren auf neuerliche Akkreditierung; Anfang Juli 2006 war die Institution nicht mehr auf der veröffentlichten Liste akkreditierter Privatuniversitäten zu finden *.

Nicht zu den Privatuniversitäten zählt das universitäre Weiterbildungszentrum mit der Bezeichnung Donau-Universität Krems (Träger: Land Niederösterreich). Für dieses Zentrum wurde ein eigenes Gesetz geschaffen.

Akademische Ehrengrade

Eine Privatuniversität darf auch akademische Ehrengrade verleihen, allerdings nur, wenn sie auch zum Verleihen des zugehörigen akademischen Grades berechtigt ist. Ein "Dr. h. c." darf somit nur dann verliehen werden, wenn auch ein akkreditiertes Doktoratsstudium angeboten wird "Gouvernator" ist Ehrentitel los Die Presse, 30. Juni 2006..

Schweiz


Quellen


Weblinks


Universität

 

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