Eine Privatuniversität ist eine Universität in freier, privater und nicht staatlicher Trägerschaft. Daneben gibt es auch nicht staatliche, kirchliche Hochschulen.
In Deutschland war die 1982 gegründete Universität Witten/Herdecke die erste freie, aber staatlich anerkannte private Universität.
Aktuell (Stand: 22.06.2006) gibt es 59 staatlich anerkannte private Universitäten und Fachhochschulen. In der Regel haben die Privathochschulen ein stark eingeschränktes Fächerangebot, zumeist mit einem betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt.
Der Anteil von Studierenden an Privathochschulen lag 2004 bei etwa 0,4 %.
Am 14. Januar 2004 gründete sich in Heidelberg die Arbeitsgemeinschaft der privaten Hochschulen in Deutschland und im Mai des selben Jahres der Verband der Privaten Hochschulen e.V.. 33 Hochschulen sind dem Verband bisher offiziell beigetreten.
Seit 2001 ist auch in Österreich die Akkreditierung von Privatuniversitäten möglich. Die Genehmigung erfolgt durch den österreichischen Akkreditierungsrat auf Basis des Universitäts-Akkreditierungsgesetzes (UniAkkG). Dabei werden folgende Voraussetzungen geprüft:
Nach österreichischem Verwaltungsrecht ist der Akkreditierungsrat verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten einen Bescheid über einen Reakkreditierungsantrag zu erlassen. Die Vorsitzende des Akkreditierungsrates hat in Medieninterviews geklagt, dass dieser Zeitraum zu kurz sei.
Privatuniversitäten dürfen laut Gesetz nicht von der Republik Österreich finanziert werden. Eine Privatuniversität muss aber nicht notwendigerweise einen privaten Träger haben. So sind etwa die Bundesländer Oberösterreich, Salzburg und Tirol Träger.
Ein weiterer Vorteil ist die unechte Umsatzsteuer-Befreiung, d.h. eine Privatuniversität muss für die Studiengebühren keine Umsatzsteuer berechnen, im Gegensatz zu nicht akkreditierten Bildungseinrichtungen.
Die Akkreditierung ist jeweils für fünf Jahre gültig; nach zwei Akkreditierungsperioden kann die dritte Akkreditierung auf zehn Jahre ausgesprochen werden. Der Rat kann von den Privatuniversitäten jederzeit Auskunft über akkreditierungsrelevante Sachverhalte fordern. Die Akkreditierung kann bei schwerwiegenden Mängeln auch entzogen werden: dies war bisher einmal der Fall, bei der International University.
Die Akkreditierungsrat ist ausschließlich für Privatuniversitäten zuständig; staatliche Universitäten unterliegen keinerlei Akkreditierungserfordernis. Der Rat hat mehrmals öffentlich gefordert, dass zumindest postgraduale Universitätslehrgänge an staatlichen Universitäten akkreditierungspflichtig werden, bislang allerdings ohne Erfolg.
Derzeit sind folgende Privatuniversitäten akkreditiert:
Die Akkreditierung der IMADEC University in Wien ist am 2.1.2006 ausgelaufen. Nach Angaben des Akkreditierungsrates auf seiner Website lief am 17.2.2006 ein Verfahren auf neuerliche Akkreditierung; Anfang Juli 2006 war die Institution nicht mehr auf der veröffentlichten Liste akkreditierter Privatuniversitäten zu finden *.
Nicht zu den Privatuniversitäten zählt das universitäre Weiterbildungszentrum mit der Bezeichnung Donau-Universität Krems (Träger: Land Niederösterreich). Für dieses Zentrum wurde ein eigenes Gesetz geschaffen.
Eine Privatuniversität darf auch akademische Ehrengrade verleihen, allerdings nur, wenn sie auch zum Verleihen des zugehörigen akademischen Grades berechtigt ist. Ein "Dr. h. c." darf somit nur dann verliehen werden, wenn auch ein akkreditiertes Doktoratsstudium angeboten wird "Gouvernator" ist Ehrentitel los Die Presse, 30. Juni 2006..
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