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Eine Privatschule ist eine Schule in freier Trägerschaft, nicht in der Trägerschaft des Staates. Private Schulen sind somit keine öffentlichen Schulen.

Die Träger können kirchliche Organisationen, Gewerkschaften, Vereine, Privatpersonen und sonstige Gesellschaften sein.

Gründe für die Bildung von Privatschulen sind besondere Weltanschauungen oder andere erzieherische Konzepte (Freie Alternativschulen).

Der älteste Privatschulverband ist der Verband Deutscher Privatschulen (VDP).

Privatschulen in der Schweiz


In der Schweiz wird das öffentliche Bildungssystem als ausreichend empfunden. Die häufigsten Privatschulen sind Waldorfschulen. Dazu gibt es Bildungseinrichtungen, dank welchen Menschen ihre Matura nachholen oder sich auf eine bestimmte Eintrittsprüfung vorbereiten können.

Grundsätzlich kann jede Person in der Schweiz eine Privatschule eröffnen. Qualitätsstandards und andere Vorschriften gibt es keine, solange die Schule keine staatlichen Gelder erhält und auch keine Kinder innerhalb der obligatorischen Schulzeit unterrichtet.

Privatschulen in Deutschland


Das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft (auch Privatschulen genannt) wird durch Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes ausdrücklich gewährleistet. Der hohe Rang der Gewährleistung (§ 7 GG zählt zu den Grund- und Menschenrechten) resultiert aus der Erfahrung im Nationalsozialismus. Um eine Gleichschaltung der Bildung zu vermeiden, wird das Bestandsrecht von Schulen in freier Trägerschaft garantiert.

Diese Gewährleistung verpflichtet, um das Recht zur Gründung von 'Schulen in freier Trägerschaft' nicht 'ins Leere laufen zu lassen', den Staat dazu, die Gründung von diesen Schulen zu unterstützen. Die Auffassungen über die Höhe der Zuschüsse, die eng mit dem Schulgeld zusammenhängen, sind umstritten und schon mehrfach Gegenstand von gerichtlichen Entscheidungen gewesen. (Siehe dazu auch Sonderungsverbot). Da das Schulwesen in Deutschland in der Hoheit der Länder liegt, gibt es in jedem Bundesland andere Bedingungen für Schulen in freier Trägerschaft.

Man unterscheidet Ersatzschulen und Ergänzungsschulen und sonstige Bildungsmaßnahmen.

Ersatzschulen

Wenn Privatschulen anerkannte Abschlüsse (zum Beispiel Abitur, Realschulabschluss) vergeben wollen und/oder durch ihren Besuch die Schulpflicht erfüllt werden soll, dann handelt es sich um Ersatzschulen, deren Besuch den Besuch einer entsprechenden staatlichen Schule ersetzt. Ersatzschulen bedürfen einer eigenen stattlichen Anerkennung und sind staatlichen Kontrollen unterworfen.

Solche Privatschulen können auch eine staatliche Förderung erhalten. Die Pflicht zur Förderung der Privatschulen resultiert aus Art. 7 GG., bei konfessionellen Schulen zum Beispiel regelmäßig über 90 Prozent des Betrages, den die Schule als staatliche Schule erhalten würde.

Aus Gründen der Vergleichbarkeit solcher Abschlüsse ist die staatliche Kontrolle allerdings relativ stark. So erhalten Lehrer an Ersatzschulen nur dann eine Unterrichtsgenehmigung, wenn ihre Ausbildung der Ausbildung vergleichbarer Lehrer an öffentlichen Schulen entspricht. Zudem wird bei Prüfungen durch den Staat ein externer Prüfungsausschuss-Vorsitzender bestimmt. Die genaue Regelung unterliegt hier, wie immer beim Bildungsrecht, den einzelnen Bundesländern. Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes verlangt ausdrücklich, dass "eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird" und macht dies zur Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung

Ergänzungsschulen

Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die keine Ersatzschulen sind. Schüler, die eine Ergänzungsschule besuchen, erfüllen dadurch in der Regel nicht die Schulpflicht (außer in Nordrhein-Westfalen auf anerkannten Ergänzungsschulen ab dem Schuljahr 2005/2006). In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit, daß Schüler, die eine Ergänzungsschule besuchen, von der Schulpflicht befreit werden. Ergänzungsschulen müssen nicht staatlich genehmigt werden. Ihre Eröffnung muss den staatlichen Behörden lediglich angezeigt werden.

Ergänzungsschulen bereichern das Schulwesen durch neue Bildungsgänge. So finden sich insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung viele Ergänzungsschulen, für die es keine Entsprechungen bei staatlichen Schulen gibt, z.B. die Einjährige Höhere Berufsfachschule.

Insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg übernahmen Privatschulen die schulische Versorgung in Regionen, in denen der Staat noch nicht in der Lage war, für eine ausreichende Zahl von Schulplätzen zu sorgen, z. B. in dem Eifelstädtchen Prüm.

Als Folge des so genannten Pillenknicks und einer gegen Privatschulen eingestellten Grundstimmung in der Bevölkerung mussten in den 80-er Jahren viele Privatschulen schließen. Es zeigte sich aber, dass insbesondere die alteingessessenen und renommierten Privatschulen mit ihren langjährigen Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit gestärkt aus der Krise hervorgingen und neue Maßstäbe setzten.

Die Privatschule ist in Deutschland nicht üblich. Dagegen gibt es sie in Amerika und England recht häufig. Es gibt auch Privatschulen für schwer erziehbare Kinder (auch bekannt unter "Anstalten"). Im Mittelalter war die Privatschule üblich, meistens gab es gar keine anderen Schulen, so dass die Kinder reicher Eltern auf Klosterschulen geschickt wurden.

Weblinks


Schultypen/-system

Private school | Liberté d'enseignement | Scuola privata | 私立学校 | Privati mokykla | Particuliere school | 私立学校

 

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