Die Privatpilotenlizenz (engl. Private Pilot Licence, PPL) ist der Privatpilotenschein.
Der Privatpilotenschein
In Deutschland gibt es verschiedene PPL (Privat-Piloten-Lizenz):
| Type
| Luftfahrzeug
| Erläuterung
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| PPL A
| Aeroplane
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| | National
| bis 750 kg / Klassenberechtigung bis 2000 kg / Klassenberechtigung TMG
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| ICAO
| Umschreibung für PPL-A vor 01.05.2003
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| JAR-FCL
| Klassenberechtigung SEP (Land) / Klassenberechtigung TMG / Musterberechtigungen
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| PPL H
| Hubschrauber
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| | ICAO
| Umschreibung für PPL-H vor 01.05.2003 / Musterberechtigung
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| JAR-FCL
| Musterberechtigung
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| PPL D
| Ballon
| Umschreibung für PPL-D vor 01.05.2003
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| GPL
| Glider
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| | Segelflugzeuge
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| Motorsegler
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| SPL
| Luftsportgerät
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| | Aerodynamisch gesteuerte Ultraleichflugzeuge
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| Gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge
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| Tragschrauber
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| Motorschirme
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- Die nur in Deutschland gültige PPL-N (N für national) berechtigt zum Fliegen mit einem maximal 750 kg schweren, einmotorigen, zweisitzigen Flugzeug.
- Darauf aufbauend kann durch 5 Flugstunden das Rating für einmotorige, viersitzige Flugzeuge bis 2000 kg MTOW erworben werden.
- Durch eine Zusatzausbildung (CVFR) lässt sich dieser Schein in die PPL-A nach JAR-FCL - den europäischen Privatpilotenschein - umschreiben, dessen direkter Erwerb ebenfalls möglich, aber etwas aufwändiger ist.
- Für das private Fliegen mit Helikoptern benötigt man die PPL-H Lizenz.
Zusätzlich benötigt man ein gültiges Flight-Medical, also eine fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung sowie ein Sprechfunkzeugnis in deutscher oder englischer Sprache.
Klassenberechtigungen / Differenzschulung (1.DV LuftPersV / Anlage 1M)
PPL-A Inhaber bekommen im Regelfall zunächst die Klassenberechtigung
SEP (Land) und dürfen damit einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk führen. Die Klassenberechtigung ist 24 Monate gültig. Durch Nachweis der Mindeststundenzahl und einem Übungsflug mit einem Fluglehrer kann die Klassenberechtigung verlängert werden.
Mittels Differenzschulung kann die Klassenberechtigung erweitert werden für
- Einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk und Verstellpropeller (Variable Pitch Propeller / VP)
- Einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk und Einziehfahrwerk (Retractable under Carriage / RU)
- Einmotorige Landflugzeuge mit Turbolader-/Kompressionsgetriebenem Kolbentriebwerk (T)
- Einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk und Druckkabine (Cabin Pressurization / P)
- Einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk und Spornrad (Tail Wheel / TW)
Für Differenzschulungen gibt es keine besondere Ausbildungsvorschriften. Eine Prüfung ist ebenfalls nicht vorgesehen. Eine Differenzschulung wird im Flugbuch des Piloten dokumentiert.
Weitere Fluglizenzen
Weitere Fluglizenzen sind die SPL (
Sportpilotenlizenz), die zum Führen von
Luftsportgeräten, wie zum Beispiel
Ultraleichtflugzeugen, in Deutschland berechtigt, sowie die international gültige
GPL (Glider Pilot Licence = Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer = Segelflugschein). Beim "Umstieg" von einer Lizenz auf eine andere gelten meist erhebliche Erleichterungen: Beispielsweise kann die PPL-N basierend auf der SPL (nur Dreiachs) durch nur 7 Stunden Flugzeit und eine praktische Prüfung erworben werden. I.d.R. wird bei dem meisten Regierungspräsidien und Luftämtern allerdings auch die volle theoretische PPL-N Prüfung beim Umstieg vom SPL(Dreiachs) verlangt.
Zusatzberechtigungen
Für PPL, SPL und GPL kann man zahllose Zusatzberechtigungen erwerben. So z.B. für:
Außerdem gibt es Musterberechtigungen (Typeratings) für Flugzeuge mit mehr als 2t MTOW, mit mehr als einem Triebwerk oder mit Turbinenantrieb. Allerdings bauen diese Berechtigungen teilweise auf unterschiedliche Lizenzen auf, können also nicht unbedingt mit jeder der zuvor genannten Lizenzen erworben werden.
Gewerbliche Nutzung der PPL
Für
Fotoflüge, als
Fluglehrer und als Flugzeugschlepper darf die PPL auch beruflich genutzt werden. Weiterhin erlaubt die deutsche PPL - im Gegensatz zur amerikanischen
FAA-Lizenz - Selbstkostenflüge ohne Eigenbeteiligung des Piloten.
Darüberhinaus ist für die gewerbliche Personen- und Gepäckbeförderung der Erwerb einer Berufspilotenlizenz, z.B. der CPL (Commercial Pilot Licence) oder der ATPL (Airline Transport Pilot Licence) erforderlich.
Da es für die Segelfluglizenz und die Sportpilotenlizenzen keine kommerziellen Lizenzen gibt, könne diese Lizenzen sogar im Rahmen ihrer jeweiligen Berechtigungen in vollem Umfang gewerblich genutzt werden.
Alte Lizenzen vor 2003
Die alten Flugscheine (PPL-A/B/C) können seit dem 1. Mai 2003 nicht mehr erworben werden. Es gibt nur noch die GPL (die
Segelfluglizenz mit der jetzt auch z. B.
Motorsegler geflogen werden dürfen), die SPL, die PPL-N, die PPL-N-2tMTOW und die
JAR-FCL. Letztere entspricht der alten PPL-A mit CVFR-Berechtigung. NFQ-Nachtflugqualifikation muss als extra Berechtigung in die JAR-PPL eingetragen werden.
Die bisherige PPL-A erlaubt international das Fliegen mit in Deutschland registrierten einmotorigen Flugzeugen bis zu 2t Abflugmasse (MTOW) bei Tag und unter Sichtflugbedingungen. Sie wird inzwischen als international gültige PPL (gemäß ICAO) weiter verlängert.
Die alte PPL-B war die Motorseglerlizenz und kann nun als "Berechtigung für TMG" entweder in die Segelfluglizenz oder die JAR-FCL eingetragen, jedoch nicht mehr separat erworben werden.
Die bisherige PPL-C entspricht der neuen Segelfluglizenz GPL.
siehe auch
Luftfahrtpersonal | Private Pilot Licence | Private Pilot Licence