article

Die Privatpilotenlizenz (engl. Private Pilot Licence, PPL) ist der Privatpilotenschein.

Der Privatpilotenschein


In Deutschland gibt es verschiedene PPL (Privat-Piloten-Lizenz):

Type Luftfahrzeug Erläuterung
PPL A Aeroplane
National bis 750 kg / Klassenberechtigung bis 2000 kg / Klassenberechtigung TMG
ICAO Umschreibung für PPL-A vor 01.05.2003
JAR-FCL Klassenberechtigung SEP (Land) / Klassenberechtigung TMG / Musterberechtigungen
PPL H Hubschrauber
ICAO Umschreibung für PPL-H vor 01.05.2003 / Musterberechtigung
JAR-FCL Musterberechtigung
PPL D Ballon Umschreibung für PPL-D vor 01.05.2003 GPL Glider
Segelflugzeuge
Motorsegler
SPL Luftsportgerät
Aerodynamisch gesteuerte Ultraleichflugzeuge
Gewichtskraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge
Tragschrauber
Motorschirme

  • Die nur in Deutschland gültige PPL-N (N für national) berechtigt zum Fliegen mit einem maximal 750 kg schweren, einmotorigen, zweisitzigen Flugzeug.
  • Darauf aufbauend kann durch 5 Flugstunden das Rating für einmotorige, viersitzige Flugzeuge bis 2000 kg MTOW erworben werden.
  • Durch eine Zusatzausbildung (CVFR) lässt sich dieser Schein in die PPL-A nach JAR-FCL - den europäischen Privatpilotenschein - umschreiben, dessen direkter Erwerb ebenfalls möglich, aber etwas aufwändiger ist.
  • Für das private Fliegen mit Helikoptern benötigt man die PPL-H Lizenz.

Zusätzlich benötigt man ein gültiges Flight-Medical, also eine fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung sowie ein Sprechfunkzeugnis in deutscher oder englischer Sprache.

Klassenberechtigungen / Differenzschulung (1.DV LuftPersV / Anlage 1M)


PPL-A Inhaber bekommen im Regelfall zunächst die Klassenberechtigung SEP (Land) und dürfen damit einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk führen. Die Klassenberechtigung ist 24 Monate gültig. Durch Nachweis der Mindeststundenzahl und einem Übungsflug mit einem Fluglehrer kann die Klassenberechtigung verlängert werden.

Mittels Differenzschulung kann die Klassenberechtigung erweitert werden für

  • Einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk und Verstellpropeller (Variable Pitch Propeller / VP)
  • Einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk und Einziehfahrwerk (Retractable under Carriage / RU)
  • Einmotorige Landflugzeuge mit Turbolader-/Kompressionsgetriebenem Kolbentriebwerk (T)
  • Einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk und Druckkabine (Cabin Pressurization / P)
  • Einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk und Spornrad (Tail Wheel / TW)

Für Differenzschulungen gibt es keine besondere Ausbildungsvorschriften. Eine Prüfung ist ebenfalls nicht vorgesehen. Eine Differenzschulung wird im Flugbuch des Piloten dokumentiert.

Weitere Fluglizenzen


Weitere Fluglizenzen sind die SPL (Sportpilotenlizenz), die zum Führen von Luftsportgeräten, wie zum Beispiel Ultraleichtflugzeugen, in Deutschland berechtigt, sowie die international gültige GPL (Glider Pilot Licence = Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer = Segelflugschein). Beim "Umstieg" von einer Lizenz auf eine andere gelten meist erhebliche Erleichterungen: Beispielsweise kann die PPL-N basierend auf der SPL (nur Dreiachs) durch nur 7 Stunden Flugzeit und eine praktische Prüfung erworben werden. I.d.R. wird bei dem meisten Regierungspräsidien und Luftämtern allerdings auch die volle theoretische PPL-N Prüfung beim Umstieg vom SPL(Dreiachs) verlangt.

Zusatzberechtigungen


Für PPL, SPL und GPL kann man zahllose Zusatzberechtigungen erwerben. So z.B. für:

Außerdem gibt es Musterberechtigungen (Typeratings) für Flugzeuge mit mehr als 2t MTOW, mit mehr als einem Triebwerk oder mit Turbinenantrieb. Allerdings bauen diese Berechtigungen teilweise auf unterschiedliche Lizenzen auf, können also nicht unbedingt mit jeder der zuvor genannten Lizenzen erworben werden.

Gewerbliche Nutzung der PPL


Für Fotoflüge, als Fluglehrer und als Flugzeugschlepper darf die PPL auch beruflich genutzt werden. Weiterhin erlaubt die deutsche PPL - im Gegensatz zur amerikanischen FAA-Lizenz - Selbstkostenflüge ohne Eigenbeteiligung des Piloten.

Darüberhinaus ist für die gewerbliche Personen- und Gepäckbeförderung der Erwerb einer Berufspilotenlizenz, z.B. der CPL (Commercial Pilot Licence) oder der ATPL (Airline Transport Pilot Licence) erforderlich.

Da es für die Segelfluglizenz und die Sportpilotenlizenzen keine kommerziellen Lizenzen gibt, könne diese Lizenzen sogar im Rahmen ihrer jeweiligen Berechtigungen in vollem Umfang gewerblich genutzt werden.

Alte Lizenzen vor 2003


Die alten Flugscheine (PPL-A/B/C) können seit dem 1. Mai 2003 nicht mehr erworben werden. Es gibt nur noch die GPL (die Segelfluglizenz mit der jetzt auch z. B. Motorsegler geflogen werden dürfen), die SPL, die PPL-N, die PPL-N-2tMTOW und die JAR-FCL. Letztere entspricht der alten PPL-A mit CVFR-Berechtigung. NFQ-Nachtflugqualifikation muss als extra Berechtigung in die JAR-PPL eingetragen werden.

Die bisherige PPL-A erlaubt international das Fliegen mit in Deutschland registrierten einmotorigen Flugzeugen bis zu 2t Abflugmasse (MTOW) bei Tag und unter Sichtflugbedingungen. Sie wird inzwischen als international gültige PPL (gemäß ICAO) weiter verlängert. Die alte PPL-B war die Motorseglerlizenz und kann nun als "Berechtigung für TMG" entweder in die Segelfluglizenz oder die JAR-FCL eingetragen, jedoch nicht mehr separat erworben werden.

Die bisherige PPL-C entspricht der neuen Segelfluglizenz GPL.

siehe auch


Luftfahrtpersonal | Private Pilot Licence | Private Pilot Licence

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Privatpilotenlizenz".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld