article

Privatpatient (richtiger: Selbstzahler) ist in Deutschland die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Person, der gegenüber der Arzt, das Krankenhaus, die Apotheke und sonstige Leistungserbringer ihre Honorare und Entgelte unmittelbar in Rechnung stellen. Dem steht der sog. "Kassenpatient" oder neutraler Allgemeinpatient gegenüber, bei dem die gesetzliche Krankenversicherung die Leistung durch den Arzt vergütet. Privatpatienten sind in der Praxis häufig, aber nicht notwendig bei einer privaten Krankenversicherung versichert oder zusatzversichert.

Man kann als privat versicherter Patient seinen Selbstbehalt und seine Tarife wählen. Für Krankenhausaufenthalte kann man den Aufenthalt im Ein- oder Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung getrennt versichern. Es ist auch möglich, nur einen billigeren Standardtarif zu wählen, man erhält dann Leistungen wie ein gesetzlich Versicherter.

Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) können sich Personen versichern, für die keine Versicherungspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung besteht, wie etwa Selbstständige, Beamte und Arbeitnehmer oberhalb einer bestimmten Einkommensgrenze. In der privaten Krankenversicherung muss jedes Familienmitglied extra versichert werden, d.h. für jedes zusätzliche Mitglied erhöht sich der Versichertenbeitrag.

Im Allgemeinen gilt der Grundsatz: je jünger (und gesünder) der Versicherungsnehmer ist, desto geringer ist der zu zahlende Beitrag. Der Versicherungsbetrag richtet sich nicht wie bei der gesetzlichen Versicherung (GKV) nach dem Einkommen, sondern nach dem Alter, dem Geschlecht und den versicherten Leistungen.

Die Behandlungskosten eines Arztbesuches müssen vom Versicherungsnehmer vorgestreckt werden. Nachdem er die Rechnung bei seiner Versicherung eingereicht hat, bekommt er die Kosten erstattet. Analog zahlt der Versicherte bei Medikamenten den tatsächlichen Preis und reicht anschließend das Rezept zur Erstattung ein.

Beamte müssen sich grundsätzlich nur zu einem Teil (50 % bzw. 30 %) selbst versichern, der verbleibende Teil wird durch die Beihilfe abgedeckt.

Vorteile als Privatpatient


  • Geringere zusätzliche Kosten neben den Beitragssätzen
    • die Praxisgebühr entfällt grundsätzlich (Beamten werden jedoch jährlich 40 Euro ihrer Krankheitskosten, in einigen Bundesländern auch 150 bis 600 Euro (NRW) durch die Beihilfestelle nicht erstattet, auch wenn nur in einem Quartal ein Arzt aufgesucht worden ist. Diese sog. Kostendämpfungspauschale dient allerdings nicht der Sanierung der gesetzlichen Krankenversicherung, da die Beamten aus dieser keine Leistungen erhalten.)
    • sämtliche Medikamente aus der Apotheke werden zu 100% von der privaten Krankenversicherung bezahlt
    • Zahnersatz wird je nach Tarif um bis zu 90 % erstattet
    • Je nach Tarif sind noch viele weitere Kostenersparnisse möglich
  • Vorsorgeuntersuchungen sind in der Regel immer und in jedem Alter möglich und werden bezahlt
  • Es werden Behandlungskosten für innovative Behandlungen übernommen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt werden.
  • Größere und freie Auswahl an Ärzten und Krankenhäusern: Neben den Kassenärzten können sich Privatpatienten ohne zusätzliche Kosten von Privatärzten und Privatkrankenhäusern behandeln lassen. Eine Überweisung zu einem Facharzt ist ebenfalls nicht erforderlich.
  • Keine zusätzliche Auslandskrankenversicherung notwendig, da diese bereits in fast jeder privaten Krankenversicherung enthalten ist.
  • Behandlung bei Ärzten ohne Kassenzulassung möglich; unter Umständen bevorzugte Behandlung

Nachteile als Privatpatient


  • Bei kinderreichen Familien sind die Versicherungskosten deutlich höher.
  • Man muss meistens seine Rechnungen zunächst selbst bezahlen.
  • Es besteht die Gefahr von unnötig verordneten Untersuchungen.
  • Werden innerhalb der Versicherung keine Altersrückstellungen gebildet, kann die Versicherung im Alter sehr teuer werden. Dies ist insbesondere bei Personen zu berücksichtigen, die nicht beamtet sind, aber dennoch Beihilfeansprüche haben (z.B. nicht erwerbstätige Ehepartner von Beamten). Es ist dringend anzuraten, einen Teil der Kosten, die man in jungen Jahren als Privatpatient spart, als Rücklage anzusparen.
  • Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Auch ein Wechsel zwischen verschiedenen privaten Krankenversicherungen kann problematisch oder sogar unmöglich werden: Eine private Krankenversicherung ist nicht verpflichtet jede Person zu versichern. Dies stellt kein Problem dar, solange keine ernsten gesundheitlichen Probleme vorhanden sind. Liegen kostenintensive Erkrankungen vor, dann ist ein Wechsel zwischen zwei Krankenversicherungen evtl. nicht mehr möglich. Eine private Krankenversicherung darf allerdings den Versicherungsvertrag nicht kündigen. In Extremfällen kann es vorkommen, dass man nicht mehr zurück in die gesetzliche Versicherung kann und dass man aufgrund von kostenintensiven Erkrankungen von keiner privaten Krankenversicherung mehr akzeptiert wird.

Krankenversicherung | Medizinrecht

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Privatpatient".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld