Der Begriff primäre Prävention wird im Entwurf des Präventionsgesetzes definiert und bezeichnet die Vorbeugung des erstmaligen Auftretens einer Erkrankung.
Man unterscheidet die primäre Prävention von der sekundären Prävention, mit der die Früherkennung von symptomlosen Krankheitsvor- und -frühstadien bezeichnet wird.
Demgegenüber versteht man unter der tertiären Prävention die Verhütung der Verschlimmerung von Erkrankungen und Behinderungen sowie die Vorbeugung von Folgeerkrankungen.
Primäre Prävention soll den Menschen helfen, gesund alt zu werden. Zudem erhoffen sich die Träger der Sozialversicherung (dies sind u.a. die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und die soziale Pflegeversicherung) von konsequent betriebender primären Prävention eine Reduzierung der Krankheitsbehandlungs- und Pflegekosten.
(Primäre) Prävention in der Pädagogik und Sonderpädagogik
Den Begriff der Prävention finden wir in verschiedenen Zusammenhängen. In der Pädagogik verstehen wir unter Prävention vorrangig methodische, vorbeugende Maßnahmen und Frühförderungen, welche zumeist explizit das Gebiet der Lernbehinderung betreffen. Nach Bleidick (S. 308) beschreibt die Prävention schulische Maßnahmen, die Störungen und Behinderungen der Leistungs- und Sozialentwicklung verhindern oder mindern sollen. Er versteht unter Prävention eine normative (maßgebende), programmatische Aufgabe, in welcher sich kleinere Teilaufgaben bündeln. Bei der Prävention von Lernschwierigkeiten unterscheidet man zwischen der Identifizierung von Risikopersonen und Risikobedingungen (vgl. Zielinski, S.153).
Primäre Prävention (Prophylaxe)
Unter primärer Prävention (PP) versteht man vor allem eine eher allgemein gehaltene Gesundheitsförderung bzw. körperspezifische Gesundheitsvorsorge (vgl. Bleidick S. 143). Sie beschreibt die Maßnahmen, welche vor Auftreten einer Störung ansetzen sollen, so dass aus einer sogenannten Krise kein Fehlverhalten entsteht welches in einen dauerhaften Zustand übergeht (vgl. Bleidick S.312f.). Auch Erwin Reichmann (S.242) bestätigt diese Ausführungen, führt sie allerdings noch ein wenig weiter. Er beschreibt die primäre Prävention als frühzeitige Erkennung und Behandlung von Störungen in der Entwicklung und erwähnt das Anrecht eines jeden Kindes, ganz gleich welcher Gesellschaftsschicht, auf Prävention und Intervention. Er fordert hinsichtlich der PP das Betrachten der gesamten Umwelt, die Einfluss auf das Kind hat, insbesondere ungesunde Lebensverhältnisse, gesundheitliche Störungen, Risikofaktoren im familiären Bereich und gesellschaftliche Verhältnisse. Reichmann legt auch hier schon großen Wert auf die Aufklärungsarbeit mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Zur primären Prävention gehören laut Bleidick (S.312) und Reichmann (S.242) auch ein Kompetenz – Konzept. Das Ziel dieses Konzeptes ist es die Schüler zu befähigen (lebensnahe) Situationen richtig einzuschätzen sowie mit Frustration und Aggression umzugehen. Kurzum, sie auf das außer- und nachschulische Leben und pikante Lebenssituationen vorzubereiten.
Zusammengefasst umschreibt die PP demnach einen Zustand in dem die Lernbehinderung noch nicht oder nur ansatzweise besteht und dementsprechend vor dem tatsächlichen Eintritt interveniert werden sollte. Die PP findet vorrangig in Kindergärten und Grundschulen ihre Verwendung.
Sekundäre Prävention (Krisenintervention) Die sekundäre Prävention (SP) umschreibt Bleidick (S. 143) bescheiden als Früherkennung bzw. Frühförderung. Reichmann hingegen (S. 242) führt überdies diverse Vorsorgeuntersuchungen im Kleinkindalter und die Verwendung von namhaften Screening – Methoden (Suchtests) an, sowie die anleitende Unterstützung und pädagogische Beratung von Erziehern und Eltern. Zusätzlich verweist er auf die „Empfehlungen der Bildungskommission“ des Deutschen Bildungsrates hinsichtlich Prävention bzw. Präventionsmaßnahmen.
Der Schwerpunkt der SP liegt demnach auf der Frühförderung bzw. auf der Verhinderung generalisierter Lernschwierigkeiten, meist bei Kindern die bereits auffällig geworden sind, daher betrifft die SP hauptsächlich die Grund- und Regelschule.
Tertiäre Prävention (Rückfallprophylaxe) Bleidick (S. 143) etikettiert die tertiäre Prävention (TP) als Verhinderungsprophylaxe weiterer Schäden. Bei der TP handelt es sich nun definitiv um ein institutionelles Eingreifen, bei Schädigungen die bereits existieren (vgl. Reichmann, S. 243f). Hier finden Diagnostik, Beratung und Behandlung ihren Platz (ebd.) Eine beispielhafte Institution der TP ist das kinder-neurologische Zentrum in München, welches über eine kinderärztlich-neurologische, eine klinisch-psychologische und eine psychotherapeutische Abteilung verfügt, sowie eine Sprachabteilung und eine zentrale Erziehungsberatung für Eltern.
Die TP verfolgt die grundlegende Aufgabe lernbehinderte Kinder psychisch zu stabilisieren und zu rehabilitieren. Ein wichtiger Aspekt der TP ist auch die Verhütung vor Folgebehinderungen.
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