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Unter einer Pressezensur versteht man die staatliche Kontrolle bzw. Überwachung des Inhalts der Presse- und Rundfunkveröffentlichungen.

Es gibt folgende Möglichkeiten einer Zensur:

  • Eine Vorzensur bezeichnet eine Einschränkung der Veröffentlichung von Werken. In der Bundesrepublik Deutschland ist laut Art. 5 Abs. 3 GG die Vorzensur ausnahmslos verboten.

  • Man spricht von eine Nachzensur, wenn ein Werk nach der Veröffentlichung kontrolliert wird. Die Nachzensur ist durch die allgemeinen Gesetze möglich, falls die Inhalte gegen allgemeine Gesetze, wie z. B. persönliche Ehre, Jugendschutz, verstoßen.

  • Für den Film besteht eine freiwillige (Selbst)-Kontrolle (FSK).

siehe auch: Pressefreiheit, Zensur,

Journalismus | Zensur

 

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