Die Presse ist das älteste der Massenmedien.
Ursprung der Presse ist die gesprochene oder gesungene Kommunikation von fahrenden Spielleuten, wie z.B. Walther von der Vogelweide.
Seit ca 1380 berichten Kaufmannsbriefe neben privaten und geschäftlichen Nachrichten auch über Politik und Wissenschaft. Berühmtes Beispiel sind die Fuggerzeitungen.
Im 14. Jahrhundert entwickelt sich der Begriff der "Zeitung" im Kölner Raum aus dem "zidunge", das für "Nachricht", "Neuigkeit" stand.
1445 wird mit der Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern durch den Mainzer Johannes Gensfleisch zur Lade - auch Johannes Gutenberg genannt - die Grundlage zur Massenverbreitung von Presseerzeugnissen gelegt.
1502 Die newe zeytung, eine erstmals gedruckte, unperiodisch erscheinende Nachrichtenzusammenstellung erscheint.
1597 wird die Rohrschacher Monatsschrift als erste periodisch erscheinende Zeitung in Rorschach, Bodensee, herausgegeben, als Nachfolger der Flugschriften bzw. Einblattdrucke, auf denen bislang Neuigkeiten angezeigt wurden.
1605 erscheint mit der Relation ("Relation aller fürnemmen und gedenckwürdigen Historien") in Straßburg die erste Zeitung; damit gilt Deutschland als Ursprungsland der Zeitung. Weitere erscheinen in Basel (1610), Frankfurt am Main (1615 - Frankfurter Postzeitung), Berlin (1617), London (1621) und Paris (1631).
1650 erscheint in Leipzig mit den "Einkommenden Zeitungen" von Timotheus Ritzsch zum ersten Mal eine Tageszeitung mit sechs Ausgaben pro Woche.
Im 17. Jahrhundert erscheinen über 200 meist kurzlebige Zeitungen einer Durchschnittsauflage von 300 Exemplaren, deren Ausbreitungsbereich sich durch Verlesen wesentlich erweitert.
Im 18. Jahrhundert gibt es ca. 300 Zeitungen, wobei der Hamburgische Unpartheyische Correspondent die höchste Auflage 30.000 Stück hat. Die Presse unterliegt landesfürstlicher Zensur.
1703 wird in Wien die Wiener Zeitung gegründet, die älteste noch bestehende deutschsprachige Zeitung, 1705 die Hildesheimer Allgemeine Zeitung als älteste deutsche Zeitung (Gründungsname Hildesheimer Relations-Courier), 1780 in der Schweiz die Neue Zürcher Zeitung, 1788 dann The Times in London.
1798 erschien erstmals die von Johann Friedrich Cotta gegründete Allgemeine Zeitung, die im 19. Jahrhundert zur bedeutendsten deutschen Tageszeitung wurde.
1819 schreiben die Karlsbader Beschlüsse die Pressezensur fest.
1848 wird die Pressefreiheit durch die Paulskirchen-Verfassung erstmals gesetzlich verankert. Es kommt zwar bald darauf zu einem Rückfall in vormärzliche Methoden (Kautionszwang, Stempelsteuer,...), aber die alte Pressekontrolle konnte nicht wiederhergestellt werden.
1872 wird das Berliner Tageblatt vom Berliner Verleger Rudolf Mosse gegründet.
1874 wird die Pressefreiheit im Reichspressegesetz endgültig verankert.
Im 19. Jahrhundert entwickelt sich die Partei- -und Gesinnungspresse sowie eine Massenpresse.
Ende des 19. Jahrhunderts entstehen die großen Pressekonzerne: Mosse, Ullstein-Verlag und Scherl.
Während des Ersten Weltkrieges wird die Pressefreiheit aufgehoben und durch eine strenge Militärzensur ersetzt.
1916 Alfred Hugenberg gründet den ersten Zeitungskonzern, und schafft durch den Kauf des Scherl-Verlags und der Ufa 1927 den ersten Medienkonzern.
Die Weimarer Republik gewährleistete in ihrer Reichsverfassung 1919 zwar die Meinungsfreiheit als Individualrecht, enthielt aber nicht die Pressefreiheit.
Die Republikschutzgesetze von 1922 und 1930 sowie die Notverordnungen von 1931 und 1932 führen zu zahlreichen Zeitungsverboten.
1932 gibt es in Deutschland 4702 Zeitungen, Auflage insgesamt 25 Millionen.
1933 geht mit der Zeit des Nationalsozialismus die inhaltliche Gleichschaltung der Presse und starke Eingriffe in der zuvor allein von ökonomischen Kriterien getragenen Verlagsstruktur einher. Die Pressefreiheit wurde abgeschafft und die Medien in den Dienst des NS-Staates gestellt.
Nach der Machtergreifung erhielten die Zeitungen den Status eines "Trägers öffentlicher Aufgaben" (Schriftleitergesetz 1933; Begründung) zugewiesen, womit sie von einem Kontrolleur staatlichen Handelns zu einem staatlichen Instrument der Propaganda und der Beeinflussung des deutschen Volkes im Sinne des Nationalsozialismus wurden. Im März 1933 wurde dazu als zentrale Überwachungs- und Anleitungsinstitution das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (Reichspropagandaministerium) unter Leitung von Joseph Goebbels geschaffen.
Wer den braunen Machthabern ideologisch nicht passte, wurde entlassen, vertrieben, ermordet. Protest war selten, selbst die journalistischen und verlegerischen Standesvertretungen wagten nur mittelbaren Widerspruch. Die Journalistenvertretung 'Reichsverband der deutschen Presse' wurde anders als andere Gewerkschaften nicht verboten, sondern die Mitglieder wählten 1933 einfach den neuen nationalsozialistischen 'Reichspressechef' Otto Dietrich an ihre Verbandsspitze. Auch die Verleger bestimmten im Juni 1933 mit Max Amann einen Mann zu ihrem Vorsitzenden, der als ‚Reichsleiter für die Presse der NSDAP' sowie als Präsident der für die Medienkontrolle zuständigen 'Reichspressekammer' zur Spitze des Nationalsozialismus gehörte.
1933 wurde durch das Schriftleitergesetz der Beruf des Journalisten beschränkt: nur wer die rassischen Voraussetzungen erfüllte und als politisch zuverlässig galt, durfte publizieren, alle anderen hatten ein Berufsverbot. Nach der Anordnung zur Beseitigung der Skandalpresse von 1935 konnten Verleger, deren Zeitungen 'Anstoß erregten' oder 'der Würde der Presse schadeten', aus dem 'Reichsverband der deutschen Zeitungsverleger' ausgeschlossen werden, was ebenfalls ein Berufsverbot bedeutete.
Damit hatte sich der NS-Staat ein Instrumentarium zugelegt, das die völlige inhaltliche Kontrolle über die Medien gewährleistete. Die Folge waren unterschiedliche Eingriffe in die Zeitungsproduktion.
Etwa:
Zur Durchsetzung nationalsozialistischer Inhalte erhielten die Redaktionen vom Reichspropagandaministerium Anweisungen, welche Themen auf welche Weise zu behandeln waren (siehe auch Reichspressekonferenz). Um eine bessere Kontrolle der Inhalte durchsetzen zu können, wurde den Verlagen zudem die Kontrolle über die Redaktionen entzogen, indem Chefredakteure installiert wurden, die dem NS-Staat genehm waren und die nicht mehr den Verlegern untergeordnet waren, sondern ihre redaktionellen Entscheidungen eigenmächtig treffen konnten.
Zur nationalsozialistischen Pressepolitik gehörte jedoch nicht nur die inhaltliche Gleichschaltung, sondern auch die ökonomisch-verlegerischen Strukturen wurden zugunsten der NSDAP vereinheitlicht. Bereits im Frühjahr enteignete der NS-Staat die Zeitungen von SPD und KPD entschädigungslos, wodurch die NSDAP erstmals in den Besitz nennenswerter Ressourcen zur Herausgabe eigener Zeitungen kam.
Zwar hatten die nach der Enteignung der sozialdemokratischen und kommunistischen Presse noch verbliebenen bürgerlichen Verleger anfangs gehofft, durch eine zunehmende Nähe zum NS-Staat wenn schon nicht die Pressefreiheit, so doch das Eigentum unversehrt erhalten zu können, doch verloren nach den Arbeiterparteien SPD und KPD nach und nach auch andere Eigentümer ihre Verlage: Schnell wurden die jüdischen Verleger ausgeschaltet, wenig später auch katholische und liberale Blätter, Kleinbetriebe, international renommierte Zeitungen (etwa Vossische Zeitung und Berliner Tageblatt) und am Ende vereinzelt sogar frühe Vorkämpfer der braunen Bewegung enteignet bzw. zum Verkauf ihrer Zeitungen gezwungen.
Der NS-Staat erließ dazu 1935 zwei Verordnungen, die die ökonomischen Möglichkeiten der verbliebenen bürgerlichen Verlage beschränkten:
Ein großer Teil der Verleger verkaufte (anfangs wegen der schon vor 1933 schlechten ökonomischen Situation der Presse freiwillig, später unter Druck) seit 1934 Beteiligungen an der eigenen Zeitung oder die ganze Zeitung an die von der NSDAP kontrollierten Verlage 'Phönix-Zeitungsverlags-GmbH' (für die konfessionelle Presse) und 'Vera Verlagsanstalt GmbH' (für sonstige bürgerliche Zeitungen), fusionierte mit konkurrierenden NS-Blättern oder gab die Zeitungen komplett an die NSDAP ab.
Im Jahr 1944 kontrollierte die NSDAP schließlich im deutschen Reich 36 Prozent aller Zeitungen, die allerdings insgesamt 82,5 Prozent der täglichen Auflage herausbrachten.
Insgesamt sank die Zahl der Tageszeitungen im NS-Staat von 4.702 im Jahr 1932 auf rund 2.500 im Jahr 1937 und weiter auf 977 im Oktober 1944. In den letzten Kriegswochen kam es zu weiteren Zeitungsschließungen und -zusammenlegungen sowie Zerstörungen von Verlagen und Druckereien, bis dass die alliierten Truppen die nationalsozialistische deutsche Presse im April/Mai 1945 endgültig schlossen.
1945 schufen die Siegermächte durch das Verbot der bestehenden Zeitungen und ihre Lizenzpolitik die Grundlage für den vollständigen Neuaufbau des Pressewesens sowohl in der BRD als auch in der DDR.
Ziel war es, die nationalsozialistische Durchwirkung der Presse zu beseitigen, wozu die Beseitigung der gesamten traditionellen Presse als notwendig erachtet wurde. Die Besatzungsmächte sahen deshalb im wesentlichen für ihre Pressepolitik eine Abfolge von drei Stufen vor:
Fast alle traditionellen Tageszeitungen mussten auf Anweisung der Besatzungsbehörden schließen (Blackout), einige Dutzend konnten jedoch (z.T. inhaltlich auf lokale Berichterstattung, Bekanntmachungen und/oder Anzeigen beschränkt) zwischen April und Juli 1945 für einige Tage bis Wochen unter ihrem traditionellen Namen wieder erscheinen, so die Cellesche Zeitung, der Mühlhauser Anzeiger, das Tageblatt für Penig und Lunzenau, die Eisleber Zeitung, die Schaumburger Zeitung aus Rinteln oder die Deister- und Weserzeitung aus Hameln.
Die Vermittlung der für die Bevölkerung wichtigen Informationen und Nachrichten erfolgte in allen Besatzungsgebieten jedoch zunächst vor allem durch die von den alliierten Truppen herausgegebenen Zeitungen ("Heeresgruppenpresse"), aus denen eine Vielzahl heute noch bestehender großer Tageszeitungen hervorgehen sollte: Ab Sommer 1945 bekam in der Nachfolge der Heeresgruppenpresse statt der alten nationalsozialistisch belasteten (Alt-) Verleger eine begrenzte Zahl von neuen Lizenznehmern die nun notwendige besondere Genehmigung zur Herausgabe so genannter Lizenzzeitungen. Die meisten Journalisten, die zwischen 1933 und 1945 bei den Medien gearbeitet hatten, bekamen wegen ihrer Verquickung mit dem NS-Staat wie die traditionellen Altverleger vorläufig ein Berufsverbot.
In diese Zeit fiel die Gründung folgender Zeitungen bzw. Verlage:
Am 21. September 1949 wurde in Westdeutschland die Generallizenz erteilt und jeder konnte eine Zeitung gründen. Die meisten danach erscheinenden Zeitungen wurden von den so genannten Altverlegern gegründet, also von jenen, die während des 3. Reiches eine Zeitung oder Zeitschrift herausgegeben hatten und deshalb in der Besatzungszeit automatisch von den Lizenzen ausgeschlossen waren.
Durch die Generallizenz kam seit 1949 zu einem starken Anstieg der Zeitungszahl. In die Gründungsphase nach 1949 fällt die Entstehung folgender Zeitungen:
Die zunehmende Konkurrenz vor allem unter den Lokalzeitungen führte zu einem starken Verdrängungswettbewerb zwischen den Zeitungen aus der Lizenzphase und der Presse der Altverleger. Meistens müssen letztere wieder aufgeben, da sich die Lizenzpresse meist bereits eine treue Leserschaft aufbauen konnte. Ab 1954 tritt eine starke Pressekonzentration ein, die besonders die Zahl der kleineren Lokalzeitungen dezimierte und die Stellung der großen Verlage erheblich verbesserte. Die Zahl der Einzeitungskreise verdoppelte sich.
1956 wird der Deutsche Presserat gegründet.
1968, nach dem auf den Studentenführer Rudi Dutschke verübten Attentat erfolgen Studentenunruhen gegen den Axel-Springer-Verlag.
1974 wird der Entwurf eines Presserechts-Rahmengesetzes vorgelegt, das aber nie realisiert werden wird.
1976 ist der Prozess der Pressekonzentration weitgehend gestoppt, und bis zur Wiedervereinigung hat sich die größen- und zahlenmäßige Struktur der Presselandschaft nicht mehr tiefgreifend verändert.
1978 erscheint „Die tageszeitung“ (taz).
1991 verkaufte die Treuhandanstalt die ostdeutschen Zeitungen und Zeitschriften, die sich in der DDR seit Beginn der 1950er Jahre ausschließlich im Besitz von Parteien (meist der SED) und Massenorganisationen befunden hatten. Den Zuschlag bekamen ausschließlich westdeutsche Verlage (ein französischer chancenreicher Bewerber um die Märkische Allgemeine, die Dernières Nouvelles d'Alsace aus Straßburg, zog sein Angebot "wegen des Golfkrieges" (Treuhandanstalt) wieder zurück). Da die schon zu DDR-Zeiten führenden Tageszeitungen, die SED-Bezirkszeitungen, beim Verkauf nicht aufgeteilt wurden, blieb deren monopolartige Stellung in Ostdeutschland bis heute erhalten. Zwar gründeten andere (zumeist kleinere) westdeutsche Verleger zu Beginn der 1990er Jahre eine Vielzahl von Lokalzeitungen (Schätzungen liegen zwischen 70 und 140), die jedoch zumeist wieder eingestellt werden mussten. Nicht zuletzt der Verleger Dirk Ippen bewies jedoch mit der erfolgreichen Etablierung der Lokalzeitungen Oranienburger Generalanzeiger samt Gransee-Zeitung und Ruppiner Anzeiger sowie der Altmark-Zeitung, dass trotz der die alten Monopole erhaltenden Verkaufspolitik der Treuhandanstalt die Neugründung von Lokalzeitungen möglich war (siehe auch Tageszeitungen der DDR).
Am 18. Januar 1993 erscheint das Nachrichtenmagazin "Focus".
Böhning verzeichnet über 1000 Titel, von denen 600 nicht in Joachim Kirchners Zeitschriftenbibliographie enthalten sind.
Darstellungen
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