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Der Begriff Pressefreiheit bezeichnet das Recht der Presse auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen.

Grundrecht der Pressefreiheit


In Deutschland ist die Pressefreiheit im Grundgesetz in Art.5 Abs.1 S.2 verankert:

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

Der Begriff der Presse umfasst dabei alle Druckerzeugnisse, die sich zur Verbreitung eignen, unabhängig von Auflage oder Umfang. Geschützt ist der gesamte Vorgang von Produktion und Verbreitung (vgl. Pressegrosso-Urteil), sowie auch das Presseerzeugnis selbst (siehe Spiegel-Urteil). Die Pressefreiheit bedeutet deshalb auch, dass Ausrichtung, Inhalt und Form des Presseerzeugnisses frei bestimmt werden können, aber auch, dass Informanten geschützt werden und das Redaktionsgeheimnis gewahrt bleibt. Die Pressefreiheit unterscheidet auch nicht zwischen seriöser Presse und Boulevardmedien (siehe Lebach-Urteil). Das inhaltliche Niveau kann aber in der Abwägung mit anderen Rechtsgütern eine Rolle spielen, wo lediglich der oberflächlichen Unterhaltung dienende Presseerzeugnisse unter Umständen weniger stark ins Gewicht fallen als ernsthafte Erörterungen mit Relevanz für die öffentliche Auseinandersetzung (vgl. Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung und Journalistische Sorgfaltspflicht).

Anders als die Meinungsfreiheit umfasst die Pressefreiheit nicht den Schutz von Meinungsäußerungen an sich. Neben der abwehrrechtlichen Dimension beinhaltet die Pressefreiheit aber auch eine Institutsgarantie für eine freie Presse, deren Rahmenbedingungen der Staat z.B. durch Konzentrationskontrolle, sichern muss (vgl.Spiegel-Urteil, Blinkfüer-Entscheidung).

Die Pressefreiheit konkretisiert sich zum Beispiel in einem eigenen Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO, § 383 ZPO) für Journalisten , die auch nur unter erschwerten Bedingungen abgehört werden dürfen. Auch ist der Zugang zum Beruf des Journalisten nicht staatlich reglementiert - private Journalistenschulen bilden in eigener Regie und ohne staatlichen Einfluss Journalisten aus.

Fraglich ist, wie die neuen medialen Erscheinungsformen von Presse, wie etwa die online-Presse, digitale Zeitungen usw. einzuordnen sind. Hier ist zu diskutieren, ob diese unter den Begriff der Presse gefasst werden können.

Geschichte


Im 18. Jahrhundert wurde "Preßfreiheit" als eher formaljuristischer Terminus angesehen, der obrigkeitlich den Druck von Zeitungen konzessionierte. Erst als neben der Religion auch die Politik zur Zielscheibe der Pressekritik wurde, begannen restriktive Maßnahmen gegen die Presse. Insofern hängt die Idee der Pressefreiheit stark mit der Entwicklung der Presse zusammen und entstand aus der Auflehnung der schreibenden Zunft gegen die Zensur.

Zensur von Büchern wird bereits 411 v. Chr. in Athen dokumentiert, die in der Verbrennung von Büchern des Philosophen Protagoras gipfelte.

Das erste Gesetz zur Abschaffung der Zensur wurde erst 1695 in England eingeführt. Diese Maßnahme, die den Begriff der Pressefreiheit noch vermied, erfolgte, indem das englische Parlament auf Forderung der Humanisten John Milton und John Locke das Zensurstatut nicht mehr verlängerte.

In Deutschland

Im Deutschen tritt der Begriff Pressefreiheit erstmals 1774 als Perzeption der englischen Pressepraxis auf.

Am 4. Juli 1776 deklarierten die USA mit der Proklamation der Unabhängigkeitserklärung u.a. die Meinungs- und Pressefreiheit als ein unveräußerliches Menschenrecht. Frankreich folgte am 26. August 1789. Vorausgegangen war in den USA das Verfahren gegen den deutschstämmigen Verleger John Peter Zenger, welcher 1735 vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen wurde und damit den Grundstein für die Pressefreiheit in Nordamerika gelegt hatte.

Die Deutsche Bundesakte wird 1815 auch zum juristischen Garanten der Pressefreiheit: "Die Bundesversammlung wird sich bey ihrer ersten Zusammenkunft mit Abfassung gleichförmiger Verfügungen über die Preßfreiheit und die Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck beschäftigen."

Doch schon 1819 erfolgt im Rahmen der Karlsbader Beschlüsse eine Wiedereinführung der Zensur. Sämtliche Schriften bis zu einem Umfang von 20 Bögen waren vorzensurpflichtig.

So wurde auch 1832 das Preßgesetz in Baden von 1831 für nichtig erklärt, das "alle Censur der Druckschriften" untersagt hatte.

Maerzrevolution.JPG in Österreich durch Ferdinand I. am 15.3.1848]]

Bei der Revolution von 1848 in Deutschland forderte man erneut die Freiheit der Presse. Im Gesetzentwurf hieß es: "Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen und in keiner Weise durch vorbeugende Maaßregeln, namentlich Censur, Concessionen, Sicherheitsbestellungen, Staatsauflagen, Beschränkungen der Druckereien oder des Buchhandels, Postverbote oder andere Hemmungen des freien Verkehrs beschränkt, suspendiert oder aufgehoben werden." Auch wenn die Paulskirchenverfassung nie in Kraft trat, wurde die Zensur vorerst nicht wieder eingeführt. Im Jahre 1854 entstand das erste Bundesgesetz, das die Pressefreiheit mit bestimmten Einschränkungen etablierte.

In der Verfassung des deutschen Reiches von 1871 wird Pressezensur nicht erwähnt, mit dem Reichspressegesetz von 1874 wird die Pressefreiheit in Deutschland erstmals einheitlich gesetzlich geregelt, durch den Erlaß des Sozialistengesetzes 1878 wird sie jedoch wieder eingeschränkt.

20. und 21. Jahrhundert

Nach schweren Erschütterungen der Pressefreiheit in der Weimarer Republik, wie beispielsweise am Weltbühne-Prozess erkennbar war, kam sie durch die nationalsozialistische Politik der Gleichschaltung vollständig zum Erliegen.

Nach der alliierten Besetzung wurde die Pressefreiheit in Westdeutschland 1949 wiederhergestellt. In der DDR gab es zwar offiziell keine Zensur, faktisch existierte jedoch auch keine Pressefreiheit, da die Zeitungsinhalte durch das staatliche Presseamt beim DDR-Ministerpräsidenten vorgegeben waren und Bücher Druckgenehmigungen brauchten.

Über Pressefreiheit debattiert wurde 2003 wegen der rund 600 von des USA offiziell zum Irak-Krieg als embedded Journalist mitgenommenen Medienvertreter.

Ermordete Journalisten

Im Jahr 2004 sind so viele Journalisten getötet worden wie seit zehn Jahren nicht mehr. Weltweit starben 56 Reporter bei der Ausübung ihres Berufs, 23 von ihnen im Irak, teilte das Komitee zum Schutz von Journalisten (CPJ) in New York mit. (Meldungen vom 5.1.2005). Acht Mitarbeiter hat der arabische Sender al-Arabija seit Beginn der US-geführten Invasion im Jahr 2003 im Irak verloren – getötet von amerikanischen Truppen oder Aufständischen. 60 tote Journalisten wurden seit Kriegsbeginn insgesamt im Irak gezählt.

Literatur


  • Ludwig Börne: "Die Freiheit der Presse in Bayern.", 1818; Sämtliche Schriften, Bd. I, Düsseldorf, 1964.
  • Autorenkollektiv: Wie links können Journalisten sein? Pressefreiheit und Profit. Rowohlt Verlag, 1972, ISBN 3-499-11599-9
  • Christiane Schlötzer: Letzter Auftritt einer mutigen Reporterin. Süddeutsche Zeitung, 24. Februar, ( Zum Tod von Atwar Bahjat )

Siehe auch


Weblinks


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